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Recht Wiederholung (Subject) / Klausurfragen II (Lesson)

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  • Unter welchen voraussetzungen kann sich ein Minderjährige wirksam vertraglich Verpflichten? 1. Taschengeldparagraph gem. § 110 BGB Wenn der Minderjährige es mit Mitteln bewirkt hat, die ihn zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassen wurden. Das Rechtsgeschäft ist aber nur wirksam, wenn er es sofort bezahlt, ansonsten ist es wirksam, wenn die letzte Rate bezahlt wurde.
  • 2. der Minderjährige einen lediglich rechtlichen Vorteil erlangt gem. § 107 BGB Einen lediglich rechtlichen Vorteil erlangt der Minderjährige durch Rechtsgeschäft, die seine Rechtsstellung lediglich verbesseren. Der rechtliche Vorteil wird dabei nicht mit Blick auf die wirtschftlichen Folgen beurteilt. Beispiel: Schenkung
  • 3. Eine Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vorlag, § 107 BGB Die Einwilligung im Sinne des §107 BGB bezeichnet die seitens des gesetzlichen Vertreters vor dem Vertragsschluss ausgesprochen ausdrückliche Zustimmung zum Vertragsschluss.
  • Fazit Liegen vorstehende Ausnahmen nicht vor, ist das Rechtsgeschäft schwebend unwirksam, §108 BGB, die Eltern können es aber nachträglich genehmigen, § 184 BGB. Durch die Genehmigung gilt das Rechtsgeschäft als von Anfang an wirksam. Wird die Genehmigung verweigert, ist das Geschäft endültig unwirksam.
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