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Steuerassistenz (Subject) / BAO & Finanzstrafrecht (Lesson)

Hier geht's um die allgemeinen und speziellen Bestimmungen und Definitionen zum formellen Steuerrecht, die in Folge für das materielle Steuerrecht von Bedeutung sind.

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  • Was fällt Ihnen zum Vollstreckungsbescheid gem. § 230 Abs. 7 BAO ein? Ermöglicht die Vollstreckung trotz gem. § 230 Abs. 1 - 6 BAO bestehender Hemmung der Einbringung.
  • Was verbinden Sie mit „Sach- oder Fahrnispfändung“? a. Man benötigt einen Exekutionstitel z.B. eine Rückstandsausweisb. Eintragung in das Pfändungsprotokoll muss erfolgen
  • Welche Befugnisse hat ein Vollstrecker/eine Vollstreckerin? a. Gemäß § 6 der AbgEO ist der Vollstrecker befugt, die Wohnung des Abgabenschuldners, dessen Behältnisse und, wenn nötig, selbst die von ihm getragenen Kleider zu durchsuchen. Verschlossene Haus- und Zimmertüren und verschlossene Behältnisse darf der Vollstrecker zum Zwecke der Vollstreckung öffnen lassen.b. Wir dem Vollstrecker Wiederstand geleistet, kann er die Unterstützung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes unmittelbar in Anspruch nehmen.
  • Was fällt Ihnen zu "Entlassung aus der Gesamtschuld" gem. § 237 BAO ein? Auf Antrag eines Gesamtschuldners kann dieser aus der Gesamtschuld ganz oder zum Teil entlassen werden, wenn die Einhebung der Abgabenschuld bei diesem nach der Lage des Falles unbillig wäre. Durch diese Verfügung wird der Abgabenanspruch gegen die übrigen Gesamtschuldner nicht berührt.
  • Was verbinden Sie mit „Sanierungsverfahren“? Die Gläubiger unterstützen ein Unternehmen, dem es finanziell schlecht geht, indem sie dem Unternehmen einen Teil der Schulden erlassen.
  • Was fällt Ihnen zu Abgabenentrichtung gemäß § 211 BAO ein? i. Bei Barzahlungen am Tag der Zahlung, bei Abnahme von Bargelddurch den Vollstrecker am Tag der Abnahmeii. Bei Einzahlungen mit Erlagschein am Tag , der sich aus dem Tagesstempel des Aufgabepostamtes ergibtiii. Bei Einzahlung durch Postanweisungiv. Bei Überweisung auf das Postscheckkonto oder ein sonstiges Konto der empfangsberechtigten Kasse am Tag der Gutschriftv. Bei Einziehung einer Abgaben durch Postauftrag am Tag der Einlösungvi. Bei Zahlung mit Scheck an dem bezeichneten Tag, je nachdem derScheck bar oder im Verrechnungsweg eingelöst wird.vii. Bei Umbuchung oder Überrechnung von Guthaben eines Abgabepflichtigen auf Abgabenschuldigkeiten.
  • Was verbinden Sie mit „Festsetzung eines Säumniszuschlages gemäß § 217 BAO“? a. Der Säumniszuschlag ist ein Druckmittel für die zeitgerechte Entrichtung von Abgaben.b. Es gibt einen ersten, zweiten und dritten Säumniszuschlag, dieser kann jeweils nur einmal verpflichtend für eine Abgaben zur Entrichtung entstehen.
  • Wie lange ist die Verjährungsfrist betreffend Einhebungsverjährung gemäß § 238 BAO? Das Recht, eine fällige Abgabe einzuheben und zwangsweise einzubringen, verjährt binnen fünf Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem die Abgabe fällig geworden ist, „keinesfalls jedoch früher als das Recht zur Festsetzung der Abgabe.
  • Welche Voraussetzungen muss ein Rückstandsausweis gemäß § 229 BAO haben? a. Name und Anschrift des Abgabenpflichtigenb. Betrag der Abgabenschuld, Zergliederung nach Abgabenschuldigkeitenc. Vermerk, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist.
  • Was sind Steuern? Als Steuern bezeichnet man Geldleistungen an Gebietskörperschaften, denen keine unmittelbare Gegenleistung gegenübersteht. Sie fallen unabhängig von der Nutzung öffentlicher Leistungen an.
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  • Wie können Steuern nach der Art der Einhebung bzw. nach der Veranlagung unterschieden werden? a. Abschnittssteuern (laufend wiederkehrend zu erhebende Steuern) z.B. Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Normverbrauchabgabe;b. Einmalig zu erhebende Steuern z.B. Grunderwerbsteuer, Normverbrauchsabgabe, Gebühren;c. Veranlagte Steuern (= Bescheid mäßig festgesetzte Steuern) z.B. Einkommensteuer (veranlagt), Umsatzsteuer (Selbstbemessungsabgabe), Körperschaftsteuerd. Selbstbemessungsabgaben z.B. Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Umsatzsteuer-Vorauszahlungen, Normverbrauchsabgabe, Verbrauchssteuern. Eine Bescheid mäßige Festsetzung erfolgt hier nur, wenn sich die Selbstbemessungals unrichtig erweist.
  • Welchen Obliegenheiten unterliegt ein Steuerpflichtiger? a. Offenlegungs- und Wahrheitspflichtb. Anzeigepflichtc. Führung von Bücher und Aufzeichnungen   i. Verpflichtet (KG, GmbH & CO KG, usw.)   ii. Wareneingangsbuch   iii. Formvorschriften             1. Barbewegungen (Einzelaufzeichnungspflicht)d. Abgabenerklärungspflicht  i. Durch Aufforderung der Behörde oder aus dem Gesetz, kann         mithilfe einer Zwangsstrafe erzwungen werden.  ii. Fristen iZm Abgabenerklärungen            1. Bis zum Ende des Monats April jedes Jahres, elektronisch 2Monate später (Frist ist verlängerbar)   iii. Sonstige Verpflichtungen      1. Einreichung von Bilanzabschriften (nur auf Verlangen)      2. Beweisführung, Glaubhaftmachung (nur auf Verlangen)      3. Anzeigepflicht      4. Hilfeleistung bei Amtshandlungen
  • Wie und wann sind Abgabenerklärungen zu erstellen? a. Eine Abgabenerklärung hat einzureichen, wer nach den Abgabenvorschriften dazu verpflichtet ist!b. Bei Aufforderung der Abgabenbehördec. Durch Zusendung von Erklärungend. Sie sind unter der Verwendung der amtlichen Vordrucke abzugeben.e. Sofern die Möglichkeit besteht können Abgabenerklärungen auch im Wege automationsunterstützter Datenübertragung oder in jeder anderen technisch möglichen Weise erfolgen.
  • Welches sind die Sanktionen einer nicht zeitgerechten Einreichung der Abgabenerklärung? a. Erinnerungb. Androhung einer Zwangsstrafec. Festsetzung der Zwangsstrafed. Schätzung
  • Was ist ein Steuerbescheid und welche Angaben muss dieser enthalten? a. Der Steuerbescheid ist ein Dokument betreffend der Festsetzung der zu entrichtenden Steuer.b. Zu enthaltene Punkte:    i. Bezeichnung der Behörde    ii. Datum    iii. Unterschrift bzw. Beglaubigungsvermerk    iv. Bezeichnung als Bescheid     v. Spruch     vi. Begründung    vii. Rechtsmittelbelehrung
  • Wo befindet sich meist die Rechtsmittelbelehrung und was besagt diese? a. Die Rechtsmittelbelehrung wird immer am Schluss des jeweiligen Bescheides angeführt.b. Sie besaht die Belehrung ob ein Rechtsmittel zulässig ist, innerhalb welcher Frist und bei welcher Behörde das Rechtsmittel einzubringen ist
  • Welches außerordentliche Rechtsmittel kennen Sie? Gegen eine Berufungsentscheidung kann binnen sechs Wochen eine weitere „Berufung“ beim Verwaltungsgerichtshof eingereicht werden.
  • Innerhalb welcher Frist muss dem zuständigen Finanzamt eine Betriebseröffnung bekanntgegeben werden? Innerhalb eines Monats nach Eröffnung des Betriebes.
  • Wann beginnt die Berufungsfrist und wann ist eine Berufung spätestens zur Post zu geben? a. Die Berufungsfrist beginnt mit dem Zustellungsdatum.b. Am letzten Tag vor Ablauf der Berufungsfrist. (Maßgebend ist der Posteinlaufstempel)
  • Welches sind die gesetzlichen Zahlungstermine und nennen Sie Beispiele. a. Vorauszahlungen  i. Einkommensteuervorauszahlung (vierteljährlich)  ii. Umsatzsteuervorauszahlung (15. des übernächsten Monats)b. Lohnabgaben (bis zum 15. Des nächsten Monats)
  • Wie kann die Abgabenentrichtung erfolgen? a. Barzahlungb. Abnahme von Bargeld durch den Vollstreckerc. Einzahlung mittels Erlagscheind. Einzahlung durch Postanweisunge. Einzahlung durch Überweisungf. Einziehung der Abgabe durch Postauftragg. Zahlung mit Scheckh. Umbuchung oder Überrechnung von Guthabeni. Entrichtung in Wertzeichen
  • Welches sind die Folgen einer nicht zeitgerechten Entrichtung von Abgaben? Festsetzung von Säumniszuschlägen (1.,2. Und 3.)
  • Welche Möglichkeiten kennen Sie, fällige Abgaben zu tilgen? a. Mit sonstigen Gutschriften oder Guthabenb. Barzahlungc. Abnahme von Bargeld durch den Vollstreckerd. Einzahlung mittels Erlagscheine. Einzahlung durch Postanweisungf. Einzahlung durch Überweisungg. Einziehung der Abgabe durch Postauftragh. Zahlung mit Schecki. Umbuchung oder Überrechnung von Guthaben
  • Was ist ein Terminverlust und dessen Folgen? a. Terminverlust ist die Erlöschung einer „bewilligten“ Zahlungserleichterung.b. Die Einbringungsmaßnahmen hinsichtlich der gesamten vom Terminverlust betroffenen Abgabenschuld sind zulässig.
  • Wann gilt die Abgabeneinhebung als unbillig? Bei sachlicher oder persönlicher Unbilligkeit. - sachliche UnbilligkeitEine sachliche Unbilligkeit liegt vor, wenn bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeberoffenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt. - persönliche UnbilligkeitEine persönliche Unbilligkeit liegt vor, wenn die Einhebung zur Existenzgefährdung des Abgabenpflichtigen (oder seiner Familie) oder zur Verschleuderung von Vermögenswerten führen würde.