12

UStG (Subject) / C (Lesson)

Unternehmer und Unternehmen

This lesson was created by hayabusa999.

Learn lesson

This lesson is not released for learning.

Advertisement
  • Bedeutung des Unternehmerbegriffs –Nur ein Unternehmer kann steuerbare Umsätze ausführen; –Nur ein Unternehmer kann Vorsteuern geltend machen; –Entscheidend bei der Frage, ob Lieferungen oder Leistungen im Inland steuerbar sind (Bestimmung des Leistungsortes).
  • Wer kann Unternehmer sein („Unternehmerfähigkeit“) Natürliche Personen (z.B. Arzt, Vermieter); Juristische Personen des Privatrechts (z.B. GmbH, AG); Juristische Personen des öffentlichen Rechts, allerdings nur mit ihren sog. „Betrieben gewerblicher Art“; Nicht bzw. teilrechtsfähige Personenvereinigungen –Personengesellschaften (OHG, KG) –GbR –Erbengemeinschaften –Nicht rechtsfähige Vereine –Politische Parteien
  • Keine Unternehmer sind grundsätzlich Innengesellschaften (z.B. stille Gesellschaft, Poolgesellschaften); Mitglieder von Personenvereinigungen
  • Kriterien für Nachhaltigkeit Mehrere, auf Dauer angelegte gleichartige Handlungen; Wiederholungsabsicht reicht aus (tatsächliche Wiederholung muss nicht vorliegen): –Beispiel: Ein Schriftsteller schreibt sein Erstlingswerk, danach hat er nur „Flops“ und stellt deshalb seine schriftstellerische Tätigkeit ein. –Beispiel: Ein bislang angestellter Steuerberater macht sich selbständig, bekommt aber nur einen Auftrag; Ausführung vorbereitender Handlungen ist ausreichend, wenn die unternehmerische Tätigkeit ernsthaft beabsichtigt ist („Erfolgloser Unternehmer“).
  • Was ist keine nachhaltige Tätigkeit? –Verkauf von Jahreswagen durch einen Angehörigen einer Automobilfabrik; –Gelegentliches Vermieten eines privaten Freizeitgegenstandes; –Angestellter Steuerberater erstellt einmalig eine Umsatzsteuererklärung für einen Bekannten; –Erbe verkauft verschiedene geerbte Gegenstände auf eBay.
  • Kriterien für persönliche Selbständigkeit –Unternehmerrisiko; –Unternehmerinitiative; –Vergütungsrisiko; –Geschäftliche Beziehung zu mehreren Geschäftspartnern; –Keine regelmäßigen Beschäftigungszeiten.
  • Kriterien gegen persönliche Selbständigkeit –Weisungsgebundenheit (z.B. im Hinblick auf Arbeitsinhalte, Ort der Tätigkeit); –Feste Arbeitszeiten; –Feste Bezüge; –Urlaubsanspruch; –Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfall; –Schulden der Arbeitskraft, nicht eines Erfolges.
  • Definition Unternehmen Das Unternehmen eines Unternehmers umfasst seine gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit (§ 2 Abs. 1 S. 2 UStG); Hat ein Unternehmer mehrere Betriebe, sind diese zu einem Unternehmen zusammenzufassen, auch wenn sie unterschiedlicher Natur sind (z.B. Produktion von Ketchup und Erbringung von Versicherungsleistungen); Tätigkeiten innerhalb des Unternehmens sind nicht steuerbar (sog. „Innenumsätze“);
  • Beginn der Unternehmereigenschaft Grundsatz: erstes unternehmerisches Tätigwerden nach außen; Vorbereitungshandlungen sind mit zu berücksichtigen (z.B. Anmietung eines Bürogebäudes), wenn die Ausführung entgeltlicher Leistungen ernsthaft geplant ist („Verwendungsabsicht“); Die Verwendungsabsicht muss nachgewiesen und glaubhaft gemacht werden (kritisch bei Gegenständen, die auch privat genutzt werden können); Auch ein erfolgloser Unternehmer, der seine Tätigkeit trotz ernsthafter Planung nicht ausführt, ist Unternehmer; vgl. Abschn. 2.6 Abs. 1 UStAE.
  • Mögliche Vorbereitungshandlungen –Erwerb von Inventar (Büromöbel, PCs, Fuhrpark, Produktionsmaschinen); –Anmietung eines Büros; –Einkauf eines Warenbestandes; –Beauftragung eines Werbekonzeptes und eines Internetauftritts; –Abgabe von Angeboten.
  • Advertisement
  • Was muss man bei Organschaften beachten? –Organträger und Organgesellschaft = einheitliches Unternehmen; –Die Umsätze der Organgesellschaft (an andere Unternehmer als an den Organträger) werden dem Organträger zugerechnet; –Vorsteuerbeträge, die der Organgesellschaft entstehen, werden ebenfalls dem Organträger zugerechnet.
  • Wirkungen der Organschaft –Umsätze zwischen Organträger und Organgesellschaft (sog. Innenumsätze) sind nicht steuerbar, d.h. sie unterliegen nicht der Umsatzsteuer. –Die Wirkungen der Organschaft sind auf das Inland beschränkt, d.h. es besteht keine grenzüberschreitende Organschaft.