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Einführung in das Recht (Subject) / Europa (Lesson)
Recht mit der Erklärung der EU
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- Europäisches Rat Art. 15 EUV - Art. 235-236 AEUV Aufgaben: Gibt Impulse und Ziele vor Wahl- und Beschlussinstanz wirtschaftspolitische Koordinierung Bennenung: 28 - Staats- und Regierungschefs (dürfen abstimmen) 1 - Europäisches Ratspräsident (dürfen nicht abstimmen) 1 - Europäischer Kommissionspräsident (dürfen nicht abstimmen) 30 Mitglieder Beschlussverfahren: Schnüren der "Verhandlungspakete" Einstimmigkeitskonsens Aufbau: Vorsitz: halbjährlicher wechselnder Vorsitz aus Mitgliedern Mindestens 2 treffen im Jahr keine Gesetzgeberfunktion nach Abs. 2
- Europäisches Parlament Art. 14 EU-V - Art. 223-234 AEUV Aufgaben: Politikgestalltung (Legislative, Haushaltsbehörde) Kontrolle Wahl Repräsentation der Bürger Bennenung: alle 5 Jahre wird gewählt Wahl nach Gesetzen der MS 736 Sitze mind. 6 pro Staat max. 96 pro Staat Beschlussverfahren: Regel: Absolute Mehrheit der Stimmen Misstrauenvotum gegenüber der Kommission Aufbau: 7 multinationale Franktionen plus Gruppe von Fraktionslosen nach Politischer Meinung gemischte Fraktionen mit anderen MS plus Parlamentspräsident Gesetzgeber (legislative) wird vom Volk gewählt (als einziges Organ) politische Kontrolle und Beratung wählt den Kommissionspräsidenten
- Organe der Union Art. 13 EU-V - Europäisches (EU) Parlament - EU Rat - Der Rat - EU Kommission - EU Gerichtshof (EuGh) - EU Zentralbank (EZB) - Rechnungshof
- Der Rat Art. 16 EU-V - Art. 237-243 AEU-V Aufgaben: Entscheidungsbefugnis in der EU für Interne und externe Aufgaben Wahl Alleinige Bestimmung der GASP und ZBJI Vertretung der Interessen der Mitgliedstaaten (MS) Kontrolle der Kommission Bennenung: Je ein Vertreter eines MS auf Ministerebene (28 Mitglieder) Ernennung der Minister in den MS Beschlussverfahren: Einfache Mehrheit Qualifizierte Mehrheit (drei Varianten) Vetorecht Aufbau: halbjährlich wechselnder Vorsitz Brüssel und Luxemburg - Entscheidender Gesetzgeber (legislative) mit EU Parlament - Ausführende Instanz (executive)
- Europäische Kommission Art. 17 & 18 EUV - Art. 244-250 AEUV Aufgaben: Motor der Integration Executive "Hüterin der gesetze" Bennenung: 1 Mitglied pro MS Präsid und Kollegium für 5 Jahre durch Rat und Parlament Abwahl der Kommi durch Misstrauensvotum des Parlaments Beschlussverfahren: Kollegialprinzip De Jure: Mehrheitsprinzip de facto: bemühen um Konsensfindung Aufbau: Kabinette Generaldirektion Generalsekretariat hat Initiativ Recht, kann keine Gesetze bestimmen Kontrollfunktion Hohe Funktion Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik executive
- Europäische Zentralbank Art. 252-283 AEUV Aufgabe: Gewährleistung der Geldwertstabilität Wechselkurspolitik Fusionieren der Zahlungssysteme Ausgabe der Banknoten Bennenung: Direktorium der EZB Einvernehmliche Ernennung dur den Rat auf Ebene der Staatschef Amtszeit: 8 Jahre. keine wiederernennung Beschlussverfahren. Entscheidung mit einfacher Mehrheit Aufbau: In FFM Direktorium der EZB Rat der EZB Erweiterter Rat der EZB vorallem wichtig für Währungsunion der EURO Mario Dragi executive
- Europäischer Rechnungshof Art. 285-287 AEUV Aufgaben: Kontrolle Ein- und Ausgaben Rechnungsprüfung Erstellung Berichte Unterstützung der Organe Bennenung: 1 Mitglied pro MS Amtszeit: 6 Jahre Wahl des Präsi durch Mitglieder für 3 Jahren Beschlussverfahren: Beschlüsse mit der Mehrheit der Mitglieder Aufbau: Luxenburg Präsident Kollegialorgan executive
- Europäische Gerichtshof (EuGH) Art. 19 EUV - Art. 251-281 Aufgaben: Vertragsverletzungsverfahren Untätigkeitsklage nichtigkeitsklage Bennenung: Ernennung von Staatschefs Amtszeit: 6 Jahren, wieder Ernennung möglich Präsident: 3 Jahren, wieder Wahl möglich Beschlussverfahren: öffentliche Verfahren Aufbau: Sitz in Luxenburg 1 Richter je MS
- Formen der Wirtschaftsgemeinschaft 1. Freihandelzone: Abschaffung der Binnezölle zwischen 2 oder mehr Staaten. (Europaen Free Trade Association, EFTA, od. North American Free Trade Association, NAFTA) 2. Zollunion: Abschaffung er Binnenzölle gemeinsamer Außenzoll, gegen dritt Staaten 3. Gemeinsamermarkt: Freihandelzone + Zollunion + diskriminierungsfreie mobilität von Kapital und Arbeit Allokation für Produktion und Vertrieb 4. Wirtschaftsunion: höchste wirtschaftliche Integrationsstufe 1+2+3+ Fiska-, Geld- und Sozialpolitik
- EU-Recht (Recht der Europäischen Union) Recht der/des: - EU-Vertrags und AEU-Vertrags Gemeinsamer Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (ZBJI) Im engerne Sinne: Im weiteren Sinne Unionsrecht Recht der EURATOM Europäisches Grundrechterecht
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- EU Verträge EU-Vertrag AEU-Vertrag Charta der Grundrechte der EU EAG (Vertrag zur Gründung der EU Atomgemeinschaft alle Verträge sind gleichrangig aber EUV und AEUV sind der Kern der EU
- Europäisches Wirtschaftsrecht Internationales Binnenmarktrecht Binnenmarkt Innenrecht Primäres Binnenmarktrecht Sekundäres Binnenmarktrecht Römische Verträge ´57 - Verordnung E(W)G Vertrag - Richtlinien EEA - Entscheidung ___________________ - Empfehlung EU-Vertrag - Beschliss AEU-Vertrag Vertrag von Lissabon Binnenmarkt Außenrecht
- Von Nizza zu Lissabon "von den Säulen zur einheitlichen EU" - Die EU besitzt eine einheitliche Rechtssprechnung - Politikbereich der EU Zollunion Währungspolitik Handelspolitik Wettbewerbspolitik Binnenmarkt - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, einschließlich einer gemeinesamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik
- EU Gründung Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) Gründerstaaten: in Rom 1957 (6 Gründerstaaten) Deutschland Italien Frankreich Beneluxstaaten Es waren rein ökonomische Ziele im Vordergrund. Ab Lissabon wurden Ziele verfeinert, Werte wurden sehr wichtig! Der Zeit sind es 28 Mitgliedstaaten (Kroatien sein 2013)
- Ziele der EU Gewährleistung eines Raumes - Art. 3 Stärkung der Freiheit Initiativrecht der Unionsbürger Gemeinsames Asylverfahren bessere Zuwanderungs- und Integrationspolitik Stärkung der Sicherheit Informationsaustausch für Strafverfolgung DNS, Fingerabdruck, Kfz-Kennzeichen austausch Ausbau der EU-Polizei Maßnahme gegen Betrug und kooperation Verstärkte Anti-Terror-Maßnahme Stärkung der Rechts Ausbau der Strafjustiz Europäisches Mahnvenverfahren Angleichung der Strafbestimmung
- Werte der EU Achtung der Menschenwürde Freiheit Demokratie Gleichheit Rechtsstaatlichkeit Wahrung der Menschenrechte
- Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuß Art. 13 (4) EUV - 301-304 AEUV / Sekundäres Recht Aufgabe: Beratung der Organe der EU Stellungnahme und Initiativberichte Bennenung: Vertreter wirtschaftlicher und sozialer Bereiche Vorschlag der Regierungden der MS Ernennung vom Rat nach Anhörung der Kommission Höchstzahl 350 Beschlussverfahren: Plenum: Entscheidung mit einfacher Mehrheit Aufbau: Sitz in Brüssel Drei Gruppen Amtszeit: 2 Jahren für Präsidenten und 37-köpfiges Präsidium
- Ausschuß der Regionen Art. 13 (4) EUV - Art. 305-307 AEUV / Sekundärrecht Aufgabe: Beratung der Organe der EU Benennung: Ernennung auf Vorschlag der Regierungen, vom Rat mit qualifizierter Mehrheit Höchstzahl: 350 Amtszeit: 4 Jahre Beschlussverfahren: Plenum: Einfache Mehrheit Aufbau: Sitz in Brüssel Politische Franktionen: SPE, EVP, ELDR, EU Allianz
- Die Rechtsquellen der EU (Lissabon) Primäres EU-Recht (Unionsrecht) EUV AEUV EUGrR-Charta EAG-Vertrag Gewohnheitsrecht (allgemeines) Gewohnheitsrecht Rechtsgrundsätze Sekundäres EU-Recht Art. 288 AEU-Vertrag Verordnung Richtline Beschlüsse "Softlaw" Grünbücher Weißbücher Aktionsprogramme
- Verordnung abstrakte-generelle Regelungen Direkte, unmittelbare Wirkung in jedem MS Wirkung wie die eines nationalen Gesetzes
- Richtlinie abstrakte-generelle Wirkung Verpflichtung der MS zur Umsetzung der Richtlinie Wirkung für Unionsbürger erst nach erfolgter Umsetzung
- Beschluss individuelle-konkrete Regelung Verpflichtung oder Berechtigung für Adressaten Wirkung wie die eines Verwaltungsakts im deutschen Recht
- Beschluss individuelle-konkrete Regelung Verpflichtung oder Berechtigung für Adressaten Wirkung wie die eines Verwaltungsakts im deutschen Recht
- Normenhierarchie des Unionsrechts Primäres Unionsrecht: EU-V AEU-V EAG-V Charta der Menschenrechte Allgemeine Rechtsgrundsätze Gewohnheitsrecht Völkerrechtliche Verträge der Union Sekundäres Unionsrecht (Durchführungs-) Verordnungen/richtlinien/allgemeine und individullen Entscheidungen Allgemeine Verwaltungsrechtsgrundsätze Übereinkommen zwischen den MS
- Grundfreiheiten Art. 26 AEUV: Verwirklichung des Binnenmarktes (2) freier Warenverkehr freier Kapitalverkehr freier Personenverkehr freier Dienstleistungsverkehr