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WSFP - Großhandel (Subject) / 11. Fragen für die Lehrabschlussprüfung - die Firma (Lesson)
- Wie ist im UGB der Begriff Firma definiert? Die Firma ist der Name, unter dem ein Unternehmer seine unternehmensbezogenen Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
- Nennen Sie und erklären Sie wichtige Vorschriften des Firmenrechts! Jeder Unternehmer darf seine Firma frei wählen.Es sind auch reine Fantasiefirmen zulässig. Beschränkungen sind:- Die Firma darf nicht zur Irrefürung geeignet sein.- Eine ausreichenden Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft muss gegeben sein.- Die Firma von Einzelunternehmen und Personengesellschaften darf keinen Namen von beschränkt haftenden Personen enthalten. - Neben den Firmennamen muss ein Hinweiß auf die Rechtsform (e.U., OG, KG, AG usw.) enthalten sein.
- Welche Firmen sind möglich? Nennen Sie einige Beispiele1 Bei Einzelunternehmen:Franz Maier Baustoffhändler Eingetragener Unternehmer Franz Maier e.U.Personengesellschaften:Salzkanmergut Salzwerke OG, Hotel Tauernblick KG, Berger & Söhne OG, Müller Kommanditgesellschaft Bei Kapitalgesellschaften:Schöner Leben GmbH Wiener walzer AG Bei freien berufen muss ein Hinweis auf den ausgeübten beruf vermerkt sein.Statt OG kann auch die Bezeichnung Partnerschaft und Partner bzw. statt KG Kommandit-Partnerschaft treten:Architekten Maier & Huber OG Steuerberater Hager & Partner Kommandit-Partnerschaft
- Was versteht man unter Firmenwert (Goodwill)? Der Firmenwert ist der über das Sachvermögen hinausgehende ideelle Wert eines Unternehmens, der seine Ursache nicht nur im guten Ruf sondern u. a. auch im Kundenstock, in der Stellung am Arbeitsmarkt, in der Betriebsorganisation usw. hat.
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