WSFP - Großhandel (Subject) / 29. Fragen für die Lehrabschlussprüfung - Rechtsformen der Unternehmungen (Lesson)
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Fragenkatalog für die Lehrabschlussprüfung
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- Nennen Sie Gründe, die für die Wahl einer bestimmten Rechtsform maßgebend sein können! Für die Wahl der Rechtsform sind u. a. Betriebsgröße, Möglichkeit der Kapitalbeschaffung, Haftung, Kontrolle, steuerliche Überlegungen und Mitarbeit maßgebend.
- Wie werden die Unternehmensformen gegliedert? Die Unternehmensformen werden eingeteilt in: a: Einzelunternehmen, b: Gesellschaftsunternehmungen: - Personengesellschaften (OG, KG, Stille G., GesbR, EWIV), - Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, SE), - Genossenschaften
- Beschreiben Sie die Einzelunternehmungen und deren Vor- und Nachteile! Bei der Einzehlunternehmung bringt der Unternehmer allein das Eigenkapital auf, haftet unbeschränkt und ist für die Geschäftsführung verantwortlich. Vorteile: a): Der Unternehmer ist allein entscheidungsbefugt. b): Dadurch rasche Anpassung an Marktveränderungen. c):Dem Unternehmer steht der gesamte Gewinn zu. Nachteile: a): Der Unternehmer haftet unbeschränkt (also auch mit seinem Privatvermögen). b): Die Höhe des Eigenkapitals ist von der Finazkraft des Unternehmens abhängig. c): Geringere Kreditwürdigkeit.
- Erklären Sie das Wesen einer Offenen Gesellschaft! Eine Offene Gesellschaft (OG) ist eine Personengesellschaft, die a): unter gemeinschaftlicher Firma, b): bei unbeschränkter Haftung der Gesellschafter, von zwei oder mehreren Personen gegründet und c): für jeden erlaubten Zweck einschließlich freiberuflicher, land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit betrieben werden kann.
- Beschreiben Sie die Haftung eines Gesellschafters einer OG! Der Gesellschafter einer OG haftet a): unbeschränkt (also auch mit seinem Privatvermögen), b): solidarisch (d. h. für die gesamte Schuld der Gesellschaft) c): unmittelbar (d. h. der Gläubiger kann bei jedem Gesellschafter seine Forderung geltend machen).
- Wie wird eine OG errichtet? Errichtet wird eine OG durch einen formlosen Vertrag aller Gesellschafter und durch die Eintragung in das Firmenbuch.
- Welche Pflichten hat ein Gesellschafter einer OG? Der Gesellschafter einer OG hat die Pflicht: a: zur Leistung der Kapitaleinlage, dies kann bar, in Sachwerten, Patenten, Lizenzen usw. erfolgen. B: Zur Mitarbeit. C: Zur Einhaltung des Konkurrenzverbotes. D: Zur Haftung, d. h., der Gesellschafter haftet unbeschränkt, solidarisch, unmittelbar.
- Welche Rechte hat der Gesellschafter einer OG? Der Gesellschafter einer OG hat das Recht: a: zur Geschäftsführung und Vertretung nach außen, b: zur Privatentnahme und auf Gewinnanteil, c: auf Liquidationserlös usw.
- Wie erfolgt die Gewinnverteilung bei einer OG? Die Gewinnverteilung erfolgt entweder a): so, wie es der Gesellschaftsvertrag vorsieht oder b): nach UGB: 4 % Verzinsung der Einlage, Rest des Gewinnes nach Köpfen.
- Nennen Sie Gründe, die zur Auflösung einer OG führen! Auflösungsgründe sind z. B.: a): Beschluss durch die Gesellschafter, b): Konkurs über das Vermögen der Gesellschaft (bzw. über das Vermögen eines Gesellschafters), c): Tod eines Gesellschafters, d: Kündigung durch einen Gesellschafter, e): Zeitablauf, bei auf Zeit gegründeten Gesellschaften.
- Beschreiben Sie das Wesen einer Kommanditgesellschaft! Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, die a): für jeden erlaubten Zweck, b): unter gemeinschaftlicher Firma, c): von mindestens einem unbeschränkt haftenden (Komplementär) und mindestens einem beschränkt haftenden (Kommanditist) Gesellschafter gegründet wurde.
- Wie haften die Gesellschafter einer KG? Vollhafter (Komplementäre) haften unbeschränkt, solidarisch, unmittelbar. Teilhafter (Kommanditisten) haften nur mit ihrer Einlage.
- Wie wird eine KG errichtet? Die KG wird durch Abschluss eines formlosen Gesellschaftsvertrages und anschließender Eintragung in das Firmenbuch gegründet.
- Welche Pflichten haben die Gesellschafter einer KG? a: Pflichten des Komplementärs sind u. a.: 1: Einlagepflicht, Haftungspflicht, Mitarbeitspflicht, Beachtung des Konkurrenzverbotes, zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet. B: Pflichten des Kommanditisten sind u. a.: 2: Einlagepflicht (die Haftung beschränkt sich nur auf die Einlage). Für Kommanditisten gilt weder das Konkurrenzverbot noch die Pflicht zur Mitarbeit.
- Welche Rechte haben die Gesellschafter einer KG? a: Rechte des Komplementärs sind (wie bei OG) 1: Recht auf Geschäftsführung, 2: Vertretung der Gesellschaft nach außen, 3: Recht auf Gewinn und Privatentnahmen, Liquidationserlös. B: Rechte des Kommanditisten sind u. a.: 1: Recht auf Gewinnanteil (nicht Privatentnahme), 2: Recht auf Kontrolle (er kann eine Bilanz- und Erfolgsrechnungsabschrift verlangen und diese prüfen), 3: Recht auf Information (bei außergewöhnlichen Geschäften.
- Wie erfolgt die Gewinnverteilung bei einer KG? Die Gewinnverteilung erfolgt entweder a): so, wie es der Gesellschaftsvertrag vorsieht oder b): nach UGB: Jeder Gesellschafter erhält 4 % seines Kapitalanteiles, der Rest wird in einem angemessenen Verhältnis (Verhältnis der Kapitalanteile) verteilt.
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- Nennen Sie Gründe, die zur Auflösung einer KG führen können. Auflösungsgründe sind z. B.: a): Beschluss der Gesellschafter, b): Konkurs über das Vermögen der Gesellschafter (bzw. über das Vermögen eines Gesellschafters), c): Tod eines Komplementärs (nicht aber eines Kommanditisten), d): Zeitablauf, bei einer auf eine bestimmte Zeit gegründeten Gesellschaft.
- Beschreiben Sie das Wesen der Stillen Gesellschaft! Bei einer Stillen Gesellschaft beteiligt sich jemand mit einer Einlage an einer Einzelunternehmung oder einer Personengesellschaft. Sie wird nicht ins Firmenbuch eingetragen und scheint daher nach außen nicht auf. Es besteht kein echtes Gesellschaftsverhältnis, sonder ein langfristiges Gläubigerverhältnis, mit dem Merkmal einer Teilhaberschaft.
- Wie haftet der Stille Gesellschafter? Der Stille Gesellschafter haftet nur mit seiner Einlage. Im Auflösungsfall (z. B. Konkurs) hat er nur Anspruch auf die Einlage, d. h., der Stille Gesellschafter nimmt Gläubigerstellung ein.
- Wie wird eine Stille Gesellschaft errichtet? Die Stille Gesellschaft wird durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrags errichtet. Es erfolgt keine Eintragung im Firmenbuch, d. h., der Stille Gesellschafter scheint nach außen nicht auf.
- Welche Pflichten hat ein der Stille Gesellschafter? Der Stille Gesellschafter hat die Pflicht zur Einlage.
- Welche Rechte hat der Stille Gesellschafter? Recht auf Gewinnanteil, Kontrollrecht, Anspruch auf die Einalge bei Auflösung der Stillen Gesellschaft.
- Wie erfolgt die Gewinnverteilung bei einer Stillen Gesellschaft? Der Stille Gesellschafter ist an Gewinn und Verlust entsprechen dem Gesellschaftsvertrag beteiligt. Die Verlustbeteiligung kann vertraglich ausgeschlossen werden.
- Nennen Sie Gründe, die zur Auflösung einer Stillen Gesellschaft führen kann! Auflösungsgründe sind z. B. a: Beschluss der Gesellschafter, b: Zeitablauf bei auf eine bestimmte Zeit errichteten Gesellschaft, c: Tod des Unternehmers bzw. Auflösung der Unternehmung (nicht jedoch Tod des Stillen Gesellschafters), d: Konkurs über das Vermögen eines Gesellschafters, e: Erreichen des Gesellschaftszweckes.
- Wie unterscheidet sich der Kommanditist vom Stillen Gesellschafter? Wichtige Unterschiede sind z. B.: 1): Eintragung im Firmenbuch: Der Kommanditist scheint im Firmenbuch mit Namen und der Höhe der Einlage auf. Der Stille Gesellschafter wird nicht im Firmenbuch eingetragen. 2): Die Firmenbezeichnung: Das Bestehen einer Gesellschaft ist bei der KG aus der Firma ersichtlich (z. B.) durch Zusatz KG). Bei der Stillen Gesellschaft ist ein Gesellschaftsverhältnis mit einem Stillen Gesellschafter aus der Firma nicht ersichtlich. 3): Stellung bei Auflösung (Konkurs) der Gesellschaft: Der Kommanditist hat Anspruch auf Liquidationserlös. Der Stille Gesellschafter hat Anspruch auf seine Einlage (Gläubigerstellung).
- Nenen Sie Vor- und Nachteile der Personengesellschaften! Vorteile der Personengesellschaften sind z. B.: 1: Diese Gesellschaften sind leicht zu errichten, auch mit geringerem Kapital. 2: Durch Aufnahme von Gesellschaftern kann die Kapital-(Kredit-)Basis leicht erweitert werden. 3: Durch die enge Bindung (oft Familienbetriebe) an das Unternehmen, ist der persönliche Einastz stark. 4: Durch "Teamwork" ist die Gefahr von Fehlentscheidungen geringer. 5: Aufteilung der anfallenden Arbeit. Nachteile sind z. b.: 1: Jeder Gesellschafter haftet für alle anderen Gesellschafter (Ausnahmen: Kommanditist, Stiller Gesellschafter). 2: Jedr Gesellschafter haftet auch mit seinem Privatvermögen (Ausnahmen: Kommanditist, Stiller Gesellschafter). 3: Nicht beizulegende Konflikte zwischen den Gesellschaftern könnte schwere Folgen für die Gesellschaft haben. 4: Beim Tod (oder Konkurs) eines Gesellschafters muss die Gesellschaft aufgelöst werden.
- Beschreiben Sie das Wesen einer Aktiengesellschaft! Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (d.h. eine juristische Person), deren Gesellschafter (Aktionäre) mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeit der Gesellschaft zu haften.
- Erklären Sie den Gründungsvorgang einer AG! 1: Mindestens zwei Gründer erstellen die Satzung. Die Satzung muss z. B. Sitz der Gesellschaft, Höhe des Grundkapitals (mind. EUR 70.000,-), Gegenstand des Unternehmens bestimmen. 2: Eintragung in das Firmenbuch. 3: Bekanntmachung der Eintragung. 4: Übernahme der Aktien.
- Was ist eine Aktie und welche Rechte sind mit ihr verbunden? Die Aktie ist eine Urkunde, die ein Anteilsrecht an einer Aktiengesellschaft verbrieft. Die Summe der Nennwerte der Aktien bilden das Grunkapital. Der Nennwert hat mindesten EUR 1,- oder ein Vielfaches davon pro Aktie zu betragen. Aktien sind Wertpapiere, die leicht übertragbar sind - besonders dann, wenn die AG an der Börse notiert. Die Aktien werden dann an der Börse gehandelt. 1: das Stimmrecht: jede Aktie ist üblicherweise eine Stimme in der Hauptversammlung, 2: das Recht auf Dividende: die Dividende (Gewinnanteil) wird in Prozenten des Grundkapitals ausgegeben und ausbezahlt, 3: das Bezugsrecht: bei Kapitalerhöhung durch Ausgabe junger Aktien müssen diese zuerst den bisherigen Aktionären angeboten werden, 4: das Recht auf anteiligen Liquidationserlös.
- Nennen und Beschreiben Sie die Organe der AG! Die Organe der AG und deren Aufgaben sind: 1: Die Hauptversammlug: Sie ist die Versammlung der Aktionäre und beschließt u. a.: Satzungsänderung, Kapitalerhöhung (bzw. Kapitalherabsetzungen), Wahl des Aufsichtsrates, Umwandlung in eine andere Gesellschaftsform. 2: Der Aufsichtsrat: Er ist das Kontrollorgan und überwacht die Geschäftsführung, prüft den Jahresabschluss, bestellt den Vorstand usw. Nach dem Abeitsverfassungsgesetz sind Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat zu entsenden ("Drittelbeteiligung"). 3: Der Vorstand: Er besteht aus einer oder mehreren Personen. Der auf höchstens 5 Jahre bestellte Vorstand ist das geschäftsführende Organ der AG.
- Welche Besonderheiten im Jahresabschluss weist eine AG auf? a: Der Jahresabschlus ist zu veröffentlichen. b): Die Hauptversammlung entscheidet (auf Vorschlag des Vorstandes) über die Verwendung des Gewinnes.
- Nennen Sie Auflösungsgründe einer AG! Gründe für die Auflösung sind u. a.: a):Beschluss der Haupversammlung (3/4-Mehreit), b): Konkurs der Gesellschaft, 3): Ablauf der in der Satzung bestimmten Zeit.
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- Was ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung? Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Personen), deren Gesellschafter mit Stammeinlagen am Stammkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeit der Gesellschaft zu haften.
- Wie erfolgt die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung? 1): Mindestens zwei Gründer erstellen den Gesellschaftsvertrag, der Firma, Sitz und Gegenstand des Unternehmens, die Höhe des Stammkapitals (mind. EUR 35.000,-) und das Ausmaß der einzelnen Gesellschafter enthalten muss. 2): Eintragung im Firmenbuch.
- Nennen und beschreiben Sie die Organe einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung! 1: Generalvrsammlung: Die Generalversammlug ist die Gesamtheit der Gesellschafter. Aufgaben: Prüfung des Rechnungsabschlusses und Verteilung des Gewinnes, Bestellung der Geschäftsführung, Wahl des Aufsichtsrates, Erteilung der Prokura usw. 2): Aufsichtsrat Er muss nur dann gebildet werden, wenn mehr als 300 Arbeitnehmer beschäftigt werden oder das Stammkapital mehr als EUR 70.000,- beträgt und mehr als 50 Gesellschafter vorhanden sind. Er ist das Kontrollorgan der Gesellschaft. 3): Geschäftsführer: Er wird von der Generalversammlung bestellt und leitet die Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
- Nennen Sie einige wichtige Unterscheidungsmerkmale zwischen einer Aktiengesellschaft und einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung! Wichtige Unterscheidungsmerkmale sind z. B.: 1: Die Höhe des Mindest-Grund-(Stamm)Kapitals: a: Aktiengesellschaft EUR 70.000,- b: Gesellschaft mit beschränkter Haftung EUR 35.000,-. 2: Wahl der Geschäftsführung: a: Aktiengesellschaft: Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestell. b: Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Geschäftsführer wird von der Generalversammlung bestell. 3: Veröffentlichung des Jahresabschlusses: a: Aktiengesellschaft: Veröffentlichung des Jahresabschlusses ist vorgeschrieben. b: Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Veröffentlichung des Jahressabschlusses ist nicht bindend vorgeschrieben. 4: Börsenfähigkeit der Anteilspapiere: a: Aktiengesellschaft: Aktien können börsenmäßig gehandelt werden. b: Gesellschaft mit beschränkter Haftung: kein börsenmäßiger Handel. 5: Bezeichnung der Organe: a: Aktiengesellschaft: Haupversammlung, Aufsichtsrat, Vorstand. b: Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Gerneralversammlung, Aufsichtsrat, Geschäftsführer.
- Für welche Betriebsgrößen sind Personengesellschaften bzw. Kapitalgesellschaften hauptsächlich vorgesehen? Personengesellschaften sind hauptsächlich bei Klein- und Mittelbetrieben, Kapitalgesellschaften bei Großbetrieben (Gesellschaft mit beschränkter Haftung auch bei Mittelbetrieben zu finden.
- Was ist eine Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft? Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sind Vereinigungen mit nicht geschlossener Mitgliederzahel. Das Wirtschaftziel ist die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder.
- Wie werden Genossenschaften nach ihrem wirtschaftlichen Zweck eingeteilt? Nach dem wirtschaftlichen Zweck teilt man Genossenschften ein in: a): Erwerbsgenossenschaften, wie z. B. Eikaufsgenossenschaften, b): Wirtschaftsgenossenschaften, wie z. B. Konsumgenossenschaften, c): Kreditgenossenschaften (Raiffeisen, Volksbank), d): Wohnungsgenossenschaften.
- Nennen Sie die Organe und deren Aufgaben einer Genossenschaft! Die Organe einer Genossenschaft sind: 1): Die Generalversammlung: Aufgaben sind z. B. die Änderung der Satzung, Rechnungsabschluss, Entscheidung über die Verwendung des Gewinnes, Auflösung der Genossenschaft, Wahl des Aufsichtsrates und des Vorstandes. 2): Der Aufsichtrat: Seine Aufgebe ist die Überwachung des Vorstandes. 3): Der Vorstand: Er ist das gschäftsführende Organ der Genossenschft.
- Genossenschaften sind Vereinigungen mit nicht geschlossener Mitgliederzahl. Erklären Sie diese Aussage und deren Folgen! Bei Genossenschaften können laufend Mitglieder Geschäftsanteile einbringen bzw. sie können aus der Genossenschaft austreten. Dies hat zur Folge, dass das Grundkapital der Genossenschaft sich ständig ändern kann.
- Beschreiben Sie den Haftungsumfang für Mitglieder einer Genossenschaft! 1: Bei Genossenschaften mit beschränkter Haftung haften die Mitglieder mit ihrer Einlage und zusätzlich mit einem in der Satzung festgelegten Betrag. 2: Bei Genossenschaften mit Geschäftsanteilshaftung haften die Mitglieder nur mit ihrem Geschäftsanteil.
- Nennen Sie Rechte und Pflichten der Mitglieder einer Genossenschaft! Rechte eines Genossenschafters sind u. a.: a: Anteil am Jahresgewinn, b: Austritt aus der Genossenschaft (Kündigung), c: Anteil am Liquidationserlös. Pflichten eines Genossenschafters sind u. a.: a: Leistung der Einlage, b: eventuelle Mitarbeit, c: Haftung (bis zu einem Jahr nach Austritt).
- Welche Gesellschaften können nach dem EU-Gemeinschaftsrecht gegründet werden? 1: Die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV): Sie ist eine Personengesellschaft und kann von natürlichen Personen gegründet werde, die eine unternehmerische Tätigkeit in der Gemeinschaft ausüben möchten, Sie wird nach nationalem Recht gebildet und besteht aus mindestens zwei Mitgliedern aus verschiedenen Mitgliedsstaaten. Die EWIV wird ins nationale Firmenbuch eingetragen. Sie ist für kleinere und mittlere Unternehmen gedacht, die sich an EU-weiten Projekten beteiligen möchten. Beispiel: Fernsehsender ARTE 2: Europäische Gesellschaft (SE, Societas Europaea) Sie ist eine Kapitalgesellschaft und kann nur von Gesellschaften gegründet werden. Die Gründung muss innerhalb der EU von mindestens zwei Gesellschaften aus unterschiedlichen Mitgliedsstaaten gegründet worden sein. Der Firmensitz muss auf EU-Gebiet liegen. eine SE ist eine Aktiengesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, ihr mindestkapitla beträgt EUR 120.000,-. Die Eintragung erfolgt im Firmenbuch mit dem Zusatz "SE". Eine SE benötigt im Vergleich zur österreichischen Post AG nur ein Organ - den Verwaltungsrat. dieser vereinigt die _Funktionen von Vorstand und Aufsichtsrat und besteht aus mind. drei Personen.
- Welche Vorteile haben solche Zusammenschlüsse? 1): Erleichtern und/oder Entwicklung der wirtschaftlichen Tätigkeit im EU-Gemeinschaftsgebiet 2): Nutzen von Erfahrungen 3): Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit