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WSFP - Großhandel (Subject) / 10. Fragen für die Lehrabschlussprüfung - der Unternehmer (Lesson)

Fragenkatalog zur Lehrabschlussprüfung

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  • Wer ist nach Unternehmensgesetzbuch (UGB) Unternehmer? Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder Mitunternehmer einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die ein Unternehmen betreiben. Das UGB erfasst grundsätzlich alle selbstständigen Unternehmer (sogar freie Berufe und Land- und Forstwirte können sich nun ins Firmenbuch eintragen lassen). Unternehmer ist man, wenn man ein Unternehmen betreibt (§ 1 UGB)- Einzelunternehmer, Personengesellschaften ( OG, KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Kraft Rechtsform (§ 2 UGB) - Kapitalgesllschaften ( AG, GesmbH), Genossenschaften, Versciherungsvereine, Privatstiftungen, Europäische wirtschaftlcihe Interessensvereinigungen (EWIV), societas Europaea (SE). Kraft Eintragung (§ 3 UGB)- Personen, de zu Unrecht im Firmenbuch eingetragen sind und unter ihrer Firma handeln.
  • Was versteht man unter Unternehmen? Ein Unternehmen ist eine auf Dauer angelegte selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ( auch wenn diese nicht auf Gewinn ausgerichtet ist).
  • Welche Unternehmen werden ins Firmenbuch eingetragen? § 1 UGB- Unternehmer: Personengesellschaften (OG, KG) müssen zwingend eingetragen werden. Einzelunternehmer zwingend nur für bilanzierungspflichtige natürliche Personen. Bilanzierungspflichtige Gesellschaften bürgerlichen Rechts müssen eingetragen werden. § 2 UGB- Unternehmer zwingend. § 3 UGB- Unternehmer sind bereits eingetragen.
  • Wann ensteht Bilanzierungspflicht? Für Kapitalgesellschaften und bestimmten Personengesellschaften (insbesondere GmbH & CoKG) besteht Bilanzierungspflicht. Alle anderen Unternehmer sind dazu verpflichtet, wenn sie Umsatzerlöse von mehr als EUR 700.000,- im Jahr erzielen (ausgenommen freie Berufe , Land- und Forstwirte und Unternehmer mit Überschusseinkünften, z. B. Vermietung). Die Buchführungspflicht tritt ab dem übernächsten Jahr ein, wenn der Schwellenwert von EUR 700.000,- in aufeinander folgenden Jahren überschritten wurde. Wird der Schwellenwert von EUR 1.000.000,- überschritten, tritt die Buchführungspflicht bereits ab dem nexten Jahr ein. Beispiel 1: der Umsatz beträgt im 2008 und 2009 jeweils EUR 850.000,-. Die Bilanzierungspflicht veginnt mit dem 1.1.2011. Beispiel 2: der Umsatz beträgt im Jahr 2011 EUR 1.150.000,-. Die Bilanzierungspflicht beginnt mit dem 1.1.2012.
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