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BGB AT (Subject) / Anfechtung (Lesson)
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- Die Anfechtung ist ein Gestaltungsrecht. Was heißt das? Durch einseitige Erklärung kann auf die Rechtslage eingewirkt werden.
- Was sind die Voraussetzungen der Anfechtung? I. Anfechtungsgrund II. Anfechtungserklärung III. Kein Ausschluss
- Wann ist vorab auf die Zulässigkeit der Anfechtung einzugehen? - Wenn nicht ein Rechtsgeschäft angefochten wird, sondern z.B. ein Realakt- Bei dem Problem der bereits ausgeübten Innenvollmacht
- Wo sind die Anfechtungsgründe geregelt? §§ 119 ff. BGB.
- Muss bei der Anfechtungserklärung der Begriff "Anfechtung" fallen? Nein, es reicht aus, dass eine Auslegung ergibt, dass sich der Erklärende von dem Rechtsgeschäft lösen will.
- Wie bestimmt man den Anfechtungsgegner? Nach § 143 BGB.
- Welches Problem ist bei dem Anfechtungsgegner angesiedelt? Das Problem der bereits ausgeübten Innenvollmacht.
- Welche Frist gilt für die Anfechtung? - Bei Irrtumsanfechtung: unverzüglich, § 121 BGB- Bei Anfechtung nach § 123 I BGB: 1 Jahr, § 124 BGB
- Wann ist die Anfechtung ausgeschlossen? Bei Bestätigung des anfechtbaren Rechtsgeschäfts, § 144 BGB.
- Was ist die Rechtsfolge der Anfechtung? Nichtigkeit des Rechtsgeschäft ex tunc, § 142 I BGB.
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- Im Rahmen welcher Normen kann es auf § 142 II BGB ankommen? z.B. § 819 BGB.
- Wo finden sich Sonderregeln über die Anfechtung? Im Erbrecht bei der Anfechtung eines Testaments, §§ 2078 ff. BGB.
- Welche Anfechtungsgründe regeln die §§ 119 ff. BGB? - Inhaltsirrtum, § 119 I 1. Fall BGB- Erklärungsirrtum, § 119 I 2. Fall BGB- Eigenschaftsirrtum, § 119 II BGB- Übermittlungsirrtum, § 120 BGB- Arglistige Täuschung, § 123 I 1. Fall BGB- Widerrechtliche Drohung, § 123 I 2. Fall BGB
- Wann liegt ein Inhaltsirrtum vor? Wenn der Erklärende über die Bedeutung seiner Erklärung irrt ("man weiß zwar, was man sagt, aber nicht, was man damit sagt").
- Wann liegt ein Erklärungsirrtum vor? Der Erklärungsirrtum ist ein Irrtum in der Erklärungshandlung ("man weiß nicht, was man sagt").
- Was ist eine Eigenschaft i.S.v. § 119 II BGB? Alle wertbildenden Faktoren, die einer Sache oder Person auf Dauer anhaften.
- Ist Schwangerschaft eine Eigenschaft? Warum (nicht)? Nein; Arg.: nicht auf Dauer.
- Charakterisiere den Übermittlungsirrtum i.S.v. § 120 BGB! Veränderung der Erklärung durch die Übermittlungsperson ("Stille Post").
- Was ist eine Drohung i.S.v. § 123 I 2. Fall BGB? Das Inaussichtstellen eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt der Drohende Einfluss zu haben vorgibt.
- Welcher Irrtum ist nicht von den §§ 119 ff. BGB erfasst? Der bloße Motivirrtum.
- Was sind die Voraussetzungen der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung i.S.v. § 123 I 1. Fall BGB? - Täuschung- Arglist- Widerrechtlichkeit- Kein Ausschluss
- Definiere Täuschung i.S.v. § 123 I 1. Fall BGB! Das Hervorrufen einer Fehlvorstellung über Tatsachen.
- Definiere Tatsache! Umstände der Gegenwart oder Vergangenheit, die dem Beweise zugänglich sind.
- Was heißt "Arglist" i.S.v. § 123 I 1. Fall BGB? Vorsatz, nicht notwendigerweise Absicht.
- Warum prüft man die Widerrechtlichkeit der Täuschung? Um die Rechtfertigungsmöglichkeit zu eröffnen, z.B. bei der Lüge auf unzulässige Fragen nach der Schwangerschaft.
- Wann ist die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ausgeschlossen? Wenn ein Dritter die Täuschung verübt hat, § 123 II 1 BGB.
- Welcher Dritte ist nicht vom Ausschlussgrund des § 123 II 1 BGB erfasst? Der Dritte, der "im Lager" des Anfechtungsgegners steht.
- Bei welchen Prüfungspunkten ist auf das Problem der bereits ausgeübten Innenvollmacht einzugehen? - Zulässigkeit der Anfechtung - Anfechtungsgegner
- Welches Rechtsgeschäft ist zulässiger Anfechtungsgegenstand bei der bereits ausgeübten Innenvollmacht? - aA: Vertretergeschäft - hM: Vollmachtserteilung
- Was spricht für die Auffassung, die in den Fällen der bereits ausgeübten Innenvollmacht das Vertretergeschäft als Anfechtungsgegenstand ansieht? Schutz des Vertreters.
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- Was spricht für die Auffassung, die in den Fällen der bereits ausgeübten Innenvollmacht die Vollmachtserteilung als Anfechtungsgegenstand ansieht? - § 143 III BGB - Lösung über den Anfechtungsgegner
- Wer ist der richtige Anfechtungsgegner bei der bereits ausgeübten Innenvollmacht? - aA: Vertreter - hM: Vertragspartner
- Was spricht für die Auffassung, die den Vertreter als Anfechtungsgegner ansieht? § 143 III BGB.
- Was spricht für die Auffassung, die den Vertragspartner als Anfechtungsgegner ansieht? -Schutz des Vertreters -Vergleich mit Außenvollmacht