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StPO (Subject) / Klageerzwingungsverfahren §§ 172 ff. StPO (Lesson)
- Wo ist das Klageerzwingungsverfahren geregelt? In den §§ 172 ff. StPO.
- Was ergeht nach einer Einstellung durch die Staatsanwaltschaft nach § 170 II 1 StPO? - Einstellungsmitteilung an den Beschuldigten, § 170 II 2 StPO- Einstellungsbescheid an den Anzeigenden, § 171 StPO
- Wie ergeht der Einstellungsbescheid an den Anzeigenden? Mit Rechts(-behelfs-)belehrung, wenn er Verletzter ist, also ein Genugtuungsinteresse hat.
- Was kann der Anzeigende bei Erhalt eines Einstellungsbescheides machen? Wie ist die Frist? Er kann innerhalb von zwei Wochen eine (Vorschalt-)Beschwerde einlegen, § 172 I 1 StPO.
- Welche Konsequenzen kann das Einlegen einer (Vorschalt-)Beschwerde gemäß § 172 I 1 StPO haben? - Abhilfe durch Staatsanwaltschaft- Vorlage an Generalstaatsanwalt
- Welche Möglichkeiten hat der Generalstaatsanwalt bei Vorlage der Vorschaltbeschwerde nach § 172 I 1 StPO? - Positive Entscheidung - Ablehnung
- Welchen Rechtsbehelf hat der Anzeigende bei einer Ablehnung der (Vorschalt-)Beschwerde gemäß § 172 I 1 StPO durch den Generalstaatsanwalt? Frist? Er kann innerhalb eines Monats einen Antrag an das Oberlandesgericht stellen, § 172 II-IV StPO.
- Wie kann sich das Oberlandesgericht nach einem Antrag gemäß § 172 II-IV StPO entscheiden? - Verwerfung, § 174 StPO- Anordnung, Anklage zu erheben, § 175 StPO
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