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Strafrecht BT 3 (Subject) / Verkehrsdelikte (Lesson)

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  • Welche Voraussetzungen hat der Tatbestand des unerlaubten Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB? 1. Unfall im Straßenverkehr2. Unfallbeteiligter i.S.d. § 142 V StGB3. Entfernen vom Unfallort4. Pflichtverletzung5. Vorsatz
  • Was versteht man unter einem Unfall im Straßenverkehr i.S.d. § 142 StGB? Ein plötzliches Ereignis, das mit den typischen Gefahren des Straßenverkehrs zusammenhängt und zu nicht völlig belanglosen Körper- oder Sachschäden führt.
  • Was kann beim "Unfall" im Straßenverkehr i.R.d. § 142 StGB problematisch werden? Vorsätzliche Begehung als "Unfall".
  • Welche Pflichtverletzungen gibt es i.R.d. § 142 StGB? a) Verletzung der Feststellungspflicht, § 142 I Nr. 1 StGBb) Verletzung der Wartepflicht, § 142 I Nr. 2 StGBc) Verletzung der Nachholungspflicht, § 142 II Nr. 1, 2 StGB
  • Was kann beim "Unfallort" i.S.d. § 142 I Nr. 1 StGB problematisch werden? "Weiter"-Entfernen vom Unfallort.
  • Welches Problem kann sich bei der Nachholungspflicht i.S.d. § 142 II Nr. 1, 2 StGB ergeben? Unvorsätzliches Entfernen.
  • Was kann in der Strafe bei § 142 StGB geprüft werden? Tätige Reue, § 142 IV StGB.
  • Welche Voraussetzungen hat die tätige Reue, § 142 StGB? 1. 24 Stunden2. Außerhalb des fließenden Verkehrs3. Kein bedeutender Schaden4. Freiwilligkeit
  • Was sind keine bedeutenden Schäden? - Keine nennenswerten Körperschäden- Sachschäden bis 1000 Euro
  • Welche Ansichten werden zu dem Problem vertreten, ob eine vorsätzliche Begehung ein Unfall i.S.d. § 142 StGB sein kann? - aA: (-)- BGH: (+), wenn Entschluss während der Fahrt gefasst wird
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  • Wie argumentiert die Ansicht, die eine vorsätzliche Begehung als Unfall i.S.d. § 142 StGB verneint? - Keine "Plötzlichkeit"- Bestrafung über § 315b StGB möglich
  • Wie argumentiert der BGH, der eine vorsätzliche Begehung als Unfall i.S.d. § 142 StGB wertet, wenn der Entschluss während der Fahrt gefasst wird? Wortlaut ("im Straßenverkehr").
  • Welche Auffassungen werden zu dem Problem vertreten, ob beim "Weiter"-Entfernen vom Unfallort § 142 I Nr. 1 StGB begangen wurde? - aA: (+), Unfallort = Ort der Kenntniserlangung- hM: (-), Unfallort = Ort des Schadensereignisses
  • Wie argumentiert die Ansicht, die beim "Weiter"-Entfernen vom Unfallort § 142 I Nr. 1 StGB bejaht? Zeitlich-räumlicher Zusammenhang.
  • Wie argumentiert die herrschende Meinung, die beim "Weiter"-Entfernen vom Unfallort § 142 I Nr. 1 StGB verneint? Wortsinn, Art. 103 II GG.
  • Welche Ansichten werden zu dem Problem vertreten, ob das unvorsätzliche Entfernen unter § 142 II Nr. 2 zu fassen ist? - aA: (+)- hM: (-)
  • Wie argumentiert die Ansicht, die das unvorsätzliche Entfernen unter § 142 II Nr. 2 StGB fasst? - Erst-Recht-Schluss- Schuld umfasst auch Vorsatz
  • Wie argumentiert die herrschende Meinung, die das unvorsätzliche Entfernen nicht unter § 142 II Nr. 2 StGB fasst. Verbotene Analogie, Art. 103 II GG.
  • Wann ist der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr, § 315b StGB grundsätzlich anwendbar? Eingriffe von außen.
  • Nenne die Argumente für die grundsätzliche Anwendbarkeit des § 315b StGB bei Eingriffen von außen! -"In den Straßenverkehr" ist nicht gleich "im Straßenverkehr" bei § 315c StGB-"Todsünden" i.S.d. § 315c I Nr. 2 StGB
  • Unter welchen Voraussetzungen ist § 315b StGB ausnahmsweise für Eingriffe von Innen anwendbar? - Bewusste Zweckentfremdung - Verkehrsfeindliche Absicht - Schädigungsvorsatz
  • Nenne Beispiele für die ausnahmsweise Anwendung des § 315b StGB! - Zufahren auf Personen- Autosurfen- Illegales Autorennen
  • Was setzt der Tatbestand des § 315b StGB voraus? 1. Tathandlung i.S.d. § 315b I Nr. 1-3 StGB2. Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs (abstrakt)3. Konkrete Gefahr(4. Qualifikation, § 315b III i.V.m. § 315 III StGB)5. Subjektiver Tatbestand
  • Welche konkreten Gefahren sind in § 315b StGB erfasst? a) Leib oder Lebenb) Sache von bedeutendem Wert (mindestens 750 Euro)
  • Welches Problem kann sich bei der Gefahr für Leib oder Leben in § 315b StGB stellen? Beteiligung.
  • Was kann innerhalb der konkreten Gefahr in § 315b StGB problematisch werden? Gefahrspezifischer Zusammenhang (verkehrsspezifisch).
  • In welche Fälle kann man den subjektiven Tatbestand des § 315b StGB unterteilen? a) Vorsatz, § 315b I StGB b) Vorsatz/Fahrlässigkeit, § 315b I, IV StGB c) Fahrlässigkeit/Fahrlässigkeit, § 315b V StGB
  • Was muss bei dem subjektiven Tatbestand des § 315b I, IV StGB beachtet werden? § 11 II StGB.
  • Was ist eine verkehrsspezifische Gefahr i.S.d. § 315b StGB? Die Gefahr muss auf die Wirkungsweise der für Verkehrsvorgänge typischen Fortbewegungskräfte zurückzuführen sein.
  • Nenne ein Beispiel für eine verkehrsspezifische Gefahr i.S.d. § 315b StGB! Wurf eines Holzklotzes von einer Brücke
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  • Nenne ein Beispiel für keine verkehrsspezifische Gefahr i.S.d. § 315b StGB! Schuss aus fahrendem Auto.
  • Welche Voraussetzungen hat der Tatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB? 1. Straßenverkehr2. Fahrzeugführer3.Tathandlung4. Konkrete Gefahr5. Subjektiver Tatbestand
  • Welche Tathandlungen sind in § 315c StGB geregelt? a) Führen eines Fahrzeuges im Zustand der Fahruntüchtigkeitb) "Todsünden"
  • Welche Arten der Fahruntüchtigkeit gibt es i.R.d. § 315c StGB? - Alkoholbedingt, § 315c I Nr. 1a StGB - Sonstige, § 315c I Nr. 1b StGB
  • Welche Unterteilung kann man bei der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit in § 315c StGB treffen? (1) Relativ: ab 0,3 Promille + Fahrfehler(2) Absolut: ab 1,1 Promille (1,6 Promille bei Radfahrer)
  • Welche Probleme können sich bei der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit i.R.d. 315c StGB ergeben? - BAK: Grenzwerte- BAK: Rückrechnung
  • Unter welchen Voraussetzungen liegt eine "Todsünde" i.S.d. § 315c StGB vor? aa) Abs. 1 Nr. 2a-2g bb) Grob verkehrswidrig cc) Rücksichtslos
  • Welche konkreten Gefahren werden in § 315c StGB geregelt? a) Leib und Lebenb) Sache von bedeutendem Wert (mindestens 750 Euro)
  • Was kann bei der Gefahr für Leib und Leben in § 315c StGB problematisch werden? Beteiligung.
  • In welche Fälle kann man den subjektiven Tatbestand des § 315c StGB unterteilen? a) Vorsatz, § 315c I StGBb) Vorsatz/Fahrlässigkeit, § 315c I, III Nr. 1 StGBc) Fahrlässigkeit/Fahrlässigkeit, § 315c I, III Nr. 2 StGB
  • Was ist bei dem subjektiven Tatbestand des § 315c I, III Nr. 1 StGB zu beachten? § 11 II StGB.
  • Welche Ansichten werden zu der Frage vertreten, ob Tatbeteiligung bei §§ 315b, 315c StGB von den Vorschriften erfasst wird? - aA: (+)- hM: (-)
  • Wie argumentiert die Ansicht, die Tatbeteiligung bei §§ 315b, 315c StGB bejaht? Sonst keine Anwendung der Rechtsordnung im "Ganovenmilieu".
  • Wie argumentiert die herrschende Meinung, die Tatbeteiligung bei §§ 315b, 315c StGB verneint? Opfer steht "im Lager" des Täters.
  • Welche Folge hat ein BAK-Wert von 0,3 Promille? Relative Fahruntüchtigkeit: §§ 315c, 316 StGB.
  • Welche Folge hat ein BAK-Wert von 0,5 Promille? Ordnungswidrigkeit, § 24a StVG.
  • Welche Folge hat ein BAK-Wert von 1,1 Promille? Absolute Fahruntüchtigkeit: §§ 315c, 316 StGB.
  • Welche Folge hat ein BAK-Wert von 1,6 Promille? Absolute Fahruntüchtigkeit für Radfahrer: §§ 315c, 316 StGB.
  • Welche Folge hat ein BAK-Wert von 2,0 bzw. 2,2 Promille? Verminderte Schuldfähigkeit, § 21 StGB.
  • Welche Folge hat ein BAK-Wert von 3,0 bzw. 3,3 Promille? Schuldunfähigkeit, § 20 StGB.