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Strafrecht BT 3 (Subject) / Urkundsdelikte (Lesson)

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  • Welche Fälle sind im Tatbestand der Urkundenfälschung, § 267 StGB zu unterscheiden? 1. § 267 I 1. Fall StGB: Herstellen einer unechten Urkunde2. § 267 I 2. Fall StGB: Verfälschen einer echten Urkunde3. § 267 I 3. Fall StGB: Gebrauchen einer unechten oder verfälschten Urkunde
  • Welche Voraussetzungen hat der § 267 I 1.Fall StGB? a) Urkundeb) Unechtc) Herstellend) Vorsatze) Täuschungsabsicht
  • Was ist eine Urkunde? Jede verkörperte Gedankenerklärung, die zum Beweis im Rechtsverkehr bestimmmt und geeignet ist und ihren Aussteller erkennen lässt.
  • Was kann bei der Urkunde i.R.d. § 267 I 1. Fall problematisch sein? - Fotokopie- Zusammengesetzte Urkunde
  • Wann ist eine Urkunde unecht i.S.d. 267 I 1. Fall StGB? Wenn der tatsächliche Aussteller nicht dem vermeintlichen Aussteller entspricht.
  • Was ist bei Unecht i.R.d. § 267 I 1. Fall StGB zu beachten? - Nicht erfasst ist schriftliche Lüge- Erfasst ist die Identitäts-, aber nicht die Namenstäuschung
  • Welche Theorie wird beim Merkmal "unecht" i.R.d. § 267 I 1. Fall StGB zugrunde gelegt? Geistigkeitstheorie.
  • Was bedeutet Herstellen i.R.d. § 267 I 1. Fall StGB? Bewirken, dass erstmals alle Urkundsmerkmale vorliegen.
  • Was setzt § 267 I 2. Fall StGB voraus? a) Urkundeb) Echtc) Verfälschend) Vorsatze) Täuschungsabsicht
  • Was bedeutet Verfälschen i.S.d. § 267 I 2. Fall StGB? Jedes nachträgliche ändern der Beweisrichtung.
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  • Was kann beim Verfälschen in § 267 I 2. Fall StGB problematisch werden? Verfälschen durch Aussteller selbst.
  • Was setzt § 267 I 3. Fall StGB voraus? a) Urkundeb) Unechte hergestellt/ Echte verfälschtc) Gebrauchend) Vorsatze) Täuschungsabsicht
  • Was bedeutet Gebrauchen i.S.d. § 267 I 3. Fall StGB? Das zugänglich Machen im Rechtsverkehr.
  • Was ist beim Gebrauchen in § 267 I 3. Fall StGB zu beachten? - Erfasst ist auch das mittelbare Gebrauchen- Einheitliches Urkundsdelikt mit § 267 I 1. Fall/ 2. Fall
  • Wann liegt ein einheitliches Urkundsdelikt vor? Wenn der Täter beim Herstellen oder Verfälschen schon vorhat, die hergestellte oder verfälschte Urkunde zu gebrauchen.
  • Was kann im Rahmen der Strafe in § 267 StGB angesprochen werden? Besonders schwere Fälle, § 267 III StGB.
  • Welche Ansichten werden zu dem Problem vertreten, ob Fotokopien Urkunden i.S.d. § 267 StGB sind? - aA: (-)- hM: Grundsätzlich (-)
  • Wie argumentiert die Ansicht, die verneint, dass Fotokopien Urkunden i.S.d. § 267 StGB sind? Aussteller nicht erkennbar (u. U. § 268 StGB).
  • Wie argumentiert die herrschende Meinung, die grundsätzlich verneint, dass Fotokopien Urkunden i.S.d. § 267 StGB sind? Aussteller nicht erkennbar.
  • Wann bejaht die herrschende Meinung ausnahmsweise, dass Fotokopien Urkunde i.S.d. § 267 StGB sind? - Beglaubigung- Kopie vom Original nicht zu unterscheiden und soll als Original in Rechtsverkehr gebracht werden
  • Wie argumentiert die herrschende Meinung, die ausnahmsweise bejaht, dass Fotokopien Urkunden i.S.d. § 267 StGB sind? Ratio = Schutz des Rechtsverkehrs
  • Woraus besteht eine zusammengesetzte Urkunde? - Gedankenerklärung- Augenscheinsobjekt
  • Nenne Beispiele für zusammengesetzte Urkunden! - Preisschild auf Klarsichthülle eines Hemdes- Kennzeichen am PKW- Aufkleber auf Plastikbeutel einer Blutprobe
  • Was setzt eine zusammengesetzte Urkunde voraus? Feste Verbindung.
  • Was ist bei der Bestimmung des Ausstellers einer unechten Urkunde zu beachten? Entscheidend ist nicht der körperliche Aussteller, sondern der geistige Urheber.
  • Wann ist eine Urkunde nach der Geistigkeitstheorie unecht, obwohl nach Körperlichkeitstheorie echt? - Täuschung- Vis absoluta- § 105 BGB bzw. § 20 StGB
  • Wann ist eine Urkunde nach der Geistigkeitstheorie echt, obwohl nach Körperlichkeitstheorie unecht? Zulässige Stellvertretung.
  • Welche Ansichten werden zu dem Problem vertreten, dass § 267 I 2. Fall StGB beim Verfälschen durch den Aussteller selbst gegeben ist? - aA: (-)- hM: (+)
  • Wie argumentiert die Ansicht, die § 267 I 2. Fall StGB verneint, wenn der Aussteller selbst verfälscht? Verfälschen muss auch immer zu § 267 I 1. Fall StGB führen.
  • Wie argumentiert die herrschende Meinung, die § 267 I 2. Fall StGB bejaht, wenn der Aussteller selbst verfälscht? Aussteller steht der Urkunde nach Gelangen in Rechtsverkehr wie jeder Dritte gegenüber.
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  • Was setzt der Tatbestand der Fälschung technischer Aufzeichnungen, § 268 StGB voraus? 1. Technische Aufzeichnung 2. Tathandlung 3. Vorsatz 4. Täuschungsabsicht
  • Wo ist der Begriff der technischen Aufzeichnung legaldefiniert? § 268 II StGB.
  • Nenne Beispiele für technische Aufzeichnungen i.S.d. § 268 II StGB! - Fahrtenschreiber - Blitzlichtanlage (zw.)
  • Welche Tathandlungen erfasst § 268 StGB? a) des § 267 I StGB b) § 268 III StGB
  • Was kann unter Strafe in § 268 StGB angesprochen werden? Besonders schwere Fälle, § 268 V i.V.m. § 267 III StGB.
  • Was kann unter Strafe in § 268 StGB angesprochen werden? Besonders schwere Fälle, § 268 V i.V.m. § 267 III StGB.
  • Was kann unter Strafe in § 268 StGB angesprochen werden? Besonders schwere Fälle, § 268 V i.V.m. § 267 III StGB.
  • Was setzt der Tatbestand der mittelbaren Falschbeurkundung, § 271 StGB voraus? 1. Taugliches Tatobjekt2. Inhaltliche Unrichtigkeit3. Bewirken4. Vorsatz5. Täuschungsabsicht
  • Welche Urkunden erfasst § 271 StGB? Öffentliche Urkunde i.S.d. § 415 ZPO.
  • Nenne Beispiele für taugliche Tatobjekte i.S.d. § 271 StGB! - Gerichtsprotokoll- Führerschein- Erbschein
  • Was bedeutet inhaltlich unrichtig i.S.d. § 271 StGB? Falsch, d.h. die erhöhte Beweiskraft muss sich gerade auf die unrichtige Angabe erstrecken.
  • Was bedeutet Bewirken i.S.d. § 271 StGB? Jede Verursachung der unwahren Beurkundung.
  • Was setzt der Tatbestand der Urkundenunterdrückung, § 274 I Nr. 1 StGB, voraus? 1. Urkunde oder technische Aufzeichnung 2. Echt 3. Nicht gehören 4. Tathandlung 5. Vorsatz 6. Nachteilszufügungsabsicht
  • Was bedeutet "nicht gehören" i.S.d. § 274 I Nr. 1 StGB? Dem Täter darf kein alleiniges Beweisführungsrecht zustehen.
  • Welche Tathandlungen erfasst § 274 I Nr. 1 StGB? a) Vernichten b) Beschädigen c) Unterdrücken
  • Was bedeutet Vernichten? Aufhebung der Gebrauchsfähigkeit.
  • Was bedeutet Beschädigen i.S.d. § 274 I Nr. 1 StGB? Jedes Verändern, welches den Wert als Beweismittel beeinträchtigt.
  • Was bedeutet Unterdrücken? Dem Berechtigten vorenthalten.
  • Was versteht man unter einem Nachteil? Jede Beeinträchtigung fremder Rechte.
  • Was muss bei der Nachteilszufügungsabsicht gegeben sein? - Beweisführungsrecht in einer aktuellen Beweissituation beeinträchtigt. - Absicht (= Dolus directus 2. Grades)