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Kosten- und Leistungsrechnung - Skript (Subject) / Kostenverechnungsprinzipien (Lesson)

Verursachungsprinzip, Durchschnittsprinzip, Tragfähigkeitsprinzip

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  • Verursachungsprinzip (auch Kausalitätsprinzip) Die Kosten dürfen nur jenen Kostenstellen und Kostenträgern zugerechnet werden, die diese Kosten auch verursacht haben. Fixe Kosten können Kostenträgern nicht angelastet werde (nicht durch Leistungserstellung verursacht)
  • Verursachungsprinzip (auch Kausalitätsprinzip) II Ein Kostensystem, das nach der Regel der Kostenverursachug aufgebaut ist, wird als Teilkostenrechnug (nur variable Kostenteile werden Kostenträgern zugerechnet) bezeichnet
  • Durchschnittsprinzip Alle entstandenen Kosten werden nach dem Prinzip der Durhschnittsbildung auf die Kostenträger verrechnet. Fixkosten werden mit Hilfe von Kostenschlüsseln (teilweise willkürlich) auf die Kostenträger verteilt. Ein Kostensystem, das nach dem Grundsatz aufgebaut ist, wird als Vollkostenrechnung bezeichnet.
  • Tragfähigkeitsprinzip (auch Belastbarkeitsprinzip) Die Kosten werden den Kostenträgern nach ihrer Belastbarkeit zugeteilt. Die Kosten werden nicht verursachungsgerecht verteilt.  
  • Tragfähigkeitsprinzip (auch Belastbarkeitsprinzip) II Ein Kostensystem, das die Kosten nach diesem Grundsatz verteilt, ist als Basis für betriebliche Entscheidungen ungeeignet.
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