2
Recht Wiederholung (Subject) / Geeschäftsfähigkeit (Lesson)
Geeschäftsfähigkeit
This lesson was created by janinefronske.
This lesson is not released for learning.
- lediglich rechtlichen Vorteil Erlangt der Minderjährige durch eine WE lediglich einen rechtlichen Vortei §107 BGBl, dann bedarf er hierzu nicht der Einwilligung (§ 183) seiner gesetzlichen Vertreter (regelmäßig die Eltern nach §§ 1626, 1629). Der rechtliche Vorteil wird dabei nicht mit Blick auf die wirtschaftlichen Folgen beurteilt. Deshalb ist stets zuerst zu fragen, ob die WE zu einem lediglich rechtlichen Vorteil führt. Maßgeblich sind dabei allein die rechtlichen Wirkungen, nicht der wirtschaftliche Erfolg des Rechtsgeschäftes (Palandt/Heinrichs, § 107, Rn 2). Um dies herauszufinden, sind Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft stets getrennt zu prüfen!
- Ein rehtlich lediglicher Nachteil liegt hingegen vor, wenn dem Minderjährigen durch das Rechtsgeschäft irgendwelche Verpflichtungen treffen. Dies hat zur Folge: Schließt ein Minderjähriger einen Kaufvertrag ohne Einwilligung seiner Eltern, der sofort erfüllt wird, dann ist der schuldrechtliche Vertrag grundsätzlich schwebend unwirksam die Erfüllung an den Minderjährigen hingegen wirksam, da sie rechtlich lediglich vorteilhaft ist die Erfüllung an den Vertragspartner aber wieder schwebend unwirksam