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Strafrecht BT 2 (Subject) / Freiheitsberaubung § 239 (Lesson)
- Was setzt der Tatbestand der Freiheitsberaubung, § 239 I StGB, voraus? 1. Mensch2. Einsperren oder auf andere Weise der Freiheit berauben3. Vorsatz
- Was bedeutet Einsperren i.S.d. § 239 I StGB? Festhalten in einem umschlossenen Raum durch äußere Vorrichtungen.
- Was kann beim Einsperren i.R.d. § 239 I StGB problematisch werden? Fehlende Kenntnis des Opfers.
- Was wird unter den anderen Weisen der Freiheitsberaubung in § 239 I StGB gefasst? Nenne Beispiele! Jedes Tun oder Unterlassen, durch das ein anderer unter vollständiger Aufhebung seiner Fortbewegungsfreiheit daran gehindert wird, seinen Aufenthaltsort zu verlassen. Beispiele: Festhalten, Fesseln.
- Nenne Beispiele für die fehlende Kenntnis des Opfers beim Einsperren bei § 239 I StGB! Schlafende, Bewusstlose.
- Welche Auffassungen werden zu dem Problem vertreten, ob bei fehlender Kenntnis des Opfers beim Einsperren eine Freiheitsberaubung vorliegt? - aA: (-) - hM: (+)
- Was spricht für die Auffassung, die § 239 I StGB bei fehlender Kenntnis des Opfers beim Einsperren verneint? - Sonst abstraktes Gefährdungsdelikt - Versuchsstrafbarkeit
- Was spricht für die herrschende Meinung, die § 239 I StGB bei fehlender Kenntnis des Opfers beim Einsperren bejaht? - Potentielle Fortbewegungsfreiheit geschützt - Opferschutz
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