Strafrecht (Subject) / Strafrecht (materielles Recht) (Lesson)
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Tatbestandsvoraussetzungen
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- §229 StGB Urkundenunterdrückung 1. Urkunde über die er nicht allein verfügen darf2. Vernichtet, beschädigt, unterdrückt Es liegt eine Urkunde iSd §74/1 Z4 vor Anm: Urkunden, die im ausschließlichen Interesse des Berechtigten errichtet wurden (zB Ausweise) verlieren mit dessen Tod die Beweisfunktion und sind dann nicht mehr Gegenstand von §229. Erweiterter Vorsatz: Gebrauchsverhinderungsvorsatz
- §146 Betrug 1. Täuschung üebr Tatsachen2. Irrtum des Getäuschten3. Vermögensverschiebung4. Unrechtmäßige Bereicherung (selbst oder fremdschädigung) Erweiterter Vorsatz ist die Bereicherung
- §127 Diebstahl 1. fremde bewegliche Sache2. mit Tauschwert3. Gewahrsamsbruch und begründung neuen Gewahrsams Bereicherungsvorsatz
- §288 Falschaussage 1. vor Gericht / parlamentarischen U-Ausschuss oder Disziplinarbehörde einer Gebietskörperschaft oder Verwaltungsbehörde2. als Zeuge oder Auskunftsperson3. bei förmlicher Vernehmung zur Sache4. falsch aussagt oder als Sachverständiger falschen Befund oder falsches Gutachten erstattet Abs4: 1. im Ermittlungsverfahren 2. vor Kriminalpolizei oder StA3. als Zeuge4. bei förmlicher Vernehmung zur Sache5. falsch aussagt oder als Sachverständiger falschen Befund oder falsches Gutachten erstattet nicht bei Erkundigung!
- §299 Begünstigung 1. einen, der mit Strafe bedrohte Handlung begangen hat2. absichtlich (§5/2) zur Verfolgung oder Vollstreckung entzieht Es reicht eine Erschwerung der Verfolgung / Vollstreckung Abs 3 hat den Tatbestandsausschluss nach §299/3 weil sich der Täter nciht selbst beschuldigen muss.
- §164/2 Hehlerei 1. an sich bringen einer2. gestohlenen, verutreuten oder sonst deliktisch erlangten körperlichen Sache (Geld) - Vermögensdelikt aus dem die körperliche SAche stammt
- §165 Geldwäscherei 1. Eines der genannten Verbrechen2. an sich bringenVorsatz wird wissentlichkeit verlangt.