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Recht Wiederholung (Subject) / Angebot und Annahme WE (Lesson)

Angebot und Annahme WE

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  • Angebot Das Angebot ist eine WE, mit der sich jemand an einen anderen wendet, um einen Vertrag abzuschließen, und die künftigen Vertragsbedingungen so zusammenfasst, dass der anderre durch ein bloßes Ja den Vertrag enstehen lassen kann. Ein hinreichend bestimmtes Abgebot ist ab Zugang und wirksamkeit bindend, §145BGB
  • Annahme Die Annahme ist eine WE, mit der sich der Empfänger eines Angebotes mit dem Inhalt desselben einverstanden erklärt. Annahmeerklärungen können auch konkludent abgegeben werden. Die nnahme kann nur so lange erklärt werdn, wie das Angebot bindend ist, §§ 146 ff. BGB.  
  • Angebot und Annahme I Ein Angebot unter Anwsenden kann nur sofort angenommen werden, ein Angebot unter Abwesenden ist binndend, solange der Antragende die Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf, § 147 Abs. 1 und 2 BGB.
  • Angebot und Annahme II Der Anbietende kann für die Annahme seines Angebots eine Frist setzen, § 148 BGB. Eine verpätete Annahme wird wie ein neues Angebot behandelt, § 150 Abs. 1 BGB, ebenso eine Erklärung, die das Angebot nicht ohne jeden Vorbehalt akzeptiert, 150 Abs. 2 BGB.
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