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Strafrecht BT 1 (Subject) / Unterschlagung § 246 (Lesson)
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- Was setzt der Tatbestand der Unterschlagung, § 246 StGB voraus? 1. Fremde bewegliche Sache2. Zueignung3. (Qualifikation des § 246 II StGB)4. Vorsatz
- In welche Punkte wird die Zueignung i.S.d. § 246 StGB unterteilt? a) Zueignungswilleb) Manifestation des Zueignungswillensc) Rechtswidrigkeit der Zueignung
- Welche Komponenten hat der Zueignungswille? aa) Aneignungsvorsatzbb) Enteignungsvorsatz
- Was bedeutet Manifestation des Zueignungswillens? Der festgestellte Zueignungswille muss objektiv nach außen erkennbar gemacht werden.
- Was könnte in der Manifestation des Zueignungswillen problematisch sein? Mehrfachzueignung.
- Wann ist die Qualifikation, § 246 II StGB gegeben? Wenn der Gegenstand dem Täter überlassen wurde, um damit im Sinne des Überlassenden umzugehen.
- Worauf ist im Rahmen der Strafe in § 246 StGB zu achten? Strafantrag, §§ 247, 248a StGB.
- Wann stellt sich das Problem der Mehrfachzueignung? Wenn sich jemand einen Gegenstand schon zugeeignet oder sich daran schon bereichert hat.
- Welche Auffassungen werden zu dem Problem vertreten, ob eine Mehrfachzueignung bei § 246 StGB möglich ist? - BGH: (-)- Literatur: (+)
- Welche Argumente führt der BGH an, der eine Mehrfachzueignung bei § 246 StGB verneint? Begrifflich nicht möglich.
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- Welche Argumente führt die Literatur an, die die Mehrfachzueignung bei § 246 StGB bejaht? Die Möglichkeit der Strafbarkeit aus der Teilnahme, §§ 26,27 StGB oder Hehlerei (§ 259 StGB) und Begünstigung (§ 257 StGB).
- Wann ist der Streit der Mehrfachzueignung bei § 246 StGB unerheblich? Wenn kein Fall der Teilnahme, Hehlerei oder Begünstigung vorliegt.
- Warum kann der Streit zur Mehrfachzueignung bei § 246 StGB in der Regel offen bleiben? Der Tatbestand würde ohnehin im Wege der Gesetzeskonkurrenzen zurücktreten.