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Strafrecht BT 1 (Subject) / Diebstahl (Lesson)

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  • Woraus besteht der Tatbestand des § 242 StGB? -Tatobjekt, fremde bewegliche Sache-Tathandlung, Wegnahme-Vorsatz-Zueignungsabsicht
  • Was ist eine Sache? Jeder körperliche Gegenstand i.S.d. § 90 BGB.
  • Wann ist eine Sache beweglich? Wenn sie tatsächlich fortgeschafft werden kann.
  • Wann ist eine Sache fremd? Wenn sie nicht im Alleineigentum des Täters steht oder herrenlos ist.
  • Definiere Wegnahme! Bruch fremden und Begründung neuen Gewahrsams.
  • In welchen Schritten ist die Wegnahme zu prüfen? - Fremder Gewahrsam- Begründung neuen Gewahrsams- Bruch
  • Definiere Gewahrsam! Die tatsächliche Sachherrschaft, von einem Herrschaftswillen getragen.
  • Definiere Bruch! Gewahrsamswechsel gegen oder ohne den Willen des Gewahrsamsinhabers.
  • Was ist bei dem Bruch des Gewahrsams insbesondere zu prüfen? Ob ein Einverständnis des Opfers vorlag.
  • Welche Probleme können innerhalb des Punktes "Bruch" in § 242 StGB auftauchen? - Abgrenzung des Trickdiebstahls vom Sachbetrug- Abgrenzung des Diebstahls in mittelbarer Täterschaft vom Dreiecksbetrug
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  • Woraus besteht die Zueignungsabsicht? Aus der Aneignungsabsicht, dem Enteignugsvorsatz, der Rechtswidrigkeit der Zueignung, auf die sich der Vorsatz bezieht.
  • Was versteht man unter der Aneignungsabsicht? Den dolus directus ersten Grades darauf gerichtet, den Gegenstand zumindest vorläufig in das Vermögen des Täters oder eines Dritten einzuverleiben.
  • Wann ist die Aneignungsabsicht nicht gegeben? Wenn der Täter den Gegenstand zerstören oder wegwerfen will.
  • Was ist unter dem Enteignungsvorsatz zu verstehen? Ein bedingter Vorsatz darauf gerichtet, den Berechtigten auf Dauer aus seiner Position zu verdrängen.
  • Wann ist der Enteignungsvorsatz nicht gegeben? Wenn der Täter den Gegenstand zurückbringen will.
  • Welches Problem kann sich bei dem Enteignungsvorsatz im Rahmen des § 242 StGB ergeben? Wenn der Täter den Gegenstand zurückbringen will, der Sachwert dem Gegenstand aber entzogen wurde.
  • Was ist das Besondere an der Rechtswidrigkeit der Zueignung? Es ist ein objektives Tatbestandsmerkmal, das im subjektiven Tatbestand geprüft wird.
  • Wann ist die Zueignung rechtswidrig? Wenn dem Täter keine einredefreien und fälligen Ansprüche auf die Sache zustehen.
  • Was ist bei der Rechtswidrigkeit der Zueignung zusätzlich am Ende zu prüfen? Der Vorsatz bezüglich der Rechtswidrigkeit der Zueignung.
  • Was ist unter dem Punkt "Strafe" bei § 242 StGB zu beachten? - Strafzumessung (Regelbeispiele), also besonders schwere Fälle, § 243 StGB- Strafanträge, §§ 247, 248a StGB
  • Welche Auffassungen werden zu dem Problem vertreten, ob beim Tanken ohne zu zahlen das Benzin fremd ist? - aA: (-)- aA: (-)- hM: (+)
  • Wie argumentierten die Ansichten, die die Fremdheit des Benzins beim Problem Tanken ohne zu zahlen verneinen? § 929 S. 1 BGB bzw. §§ 948 I, 947 BGB
  • Wie argumentiert die herrschende Meinung, die die Fremdheit des Benzins beim Tanken ohne zu zahlen bejaht? §§ 929 S. 1, 158 I BGB.
  • Nenne Beispiele, in denen das Problem Sachwert-Enteignungsvorsatz relevant wird? - Sparbuchfälle- Codekartenfälle- Überlanger Gebrauch.
  • Wird man in den Sparbuchfällen des Diebstahls bestraft? Warum (nicht)? (+); Arg.: durch das Abheben des Geldes auf dem Sparbuch wird der in dem Sparbuch unmittelbar enthaltende Wert entzogen. Das Sparbuch ist nach dem Abheben weniger "wert" als vorher.
  • Liegt in den Codekartenfällen ein Diebstahl vor? Warum (nicht)? (-): Arg.: das Geld ist nicht unmittelbar in der Sache "Karte" enthalten, es ist optisch nicht erkennbar. Außerdem ist die Karte ein technischer Schlüssel.
  • Wie wird der überlange Gebrauch im Hinblick auf den Diebstahl gehandhabt? Ob hier ein Diebstahl vorliegt, ist umstritten. Einerseits könnte hier ein Diebstahl vorliegen, weil der Neuwert der Sache entzogen wurde. Andererseits wurde die Sache genauso wieder zurückgegeben, wie sie genommen wurde, es gibt keine Wertminderung. Hier kommt es auf die Betrachtung der Einzelfallgestaltung an.
  • Welche Ansichten werden zu dem Problem vertreten, ob die Zueignung von Geldschulden rechtswidrig ist? - aA: (-)- hM: (+)
  • Welche Argumente hat die Ansicht, die die Rechtswidrigkeit der Zueignung von Geldschulden verneint? Wertsummentheorie.
  • Welches Argument bringt die herrschende Meinung, die die Rechtswidrigkeit der Zueignung von Geldschulden bejaht? § 243 II BGB
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  • Was ist bei der Prüfung des § 243 StGB zu beachten? Er darf nicht losgelöst geprüft werden, sondern nur in Verbindung mit z.B. § 242 StGB.
  • Was sind die Voraussetzungen des § 243 I 2 Nr. 1 StGB? 1. Räumlichkeit2. Tathandlung3. Quasi-Vorsatz4. Zur Ausführung der Tat5. Kein Ausschluss, ¤ 243 II
  • Was kann eine Räumlichkeit i.S.d. § 243 I 2 Nr.1 StGB sein? Gebäude, Dienst- und Geschäftsräume.
  • Welche Tathandlungen werden von § 243 I 2 Nr. 1 StGB erfasst? - Eindringen - Einsteigen - Einbrechen
  • Definiere Einbrechen! Überwindung eines Hindernisses mit einiger Kraftanstrengung. Dabei muss nicht zu einer Sachbeschädigung gekommen sein.
  • Definiere Einsteigen! Überwindung eines Hindernisses auf dafür nicht vorgesehenen Wege.
  • Definiere Eindringen! Hineingelangen mithilfe eines falschen Schlüssels oder eines sonstigen Werkzeugs, welches nicht zum Öffnen bestimmt war.
  • Was versteht man unter einem Quasi-Vorsatz i.S.d. § 243 I 2 Nr. 1 StGB? Der Täter muss wissen, was er tut. § 243 ist ein Regelbeispiel, den Vorsatz verwendet man nur im Tatbestand, deshalb muss der Begriff für Regelbeispiele umgewandelt werden.
  • Was ist in "Zur Ausführung der Tat" in § 243 I 2 Nr. 1 StGB zu prüfen? Dass der Täter einbricht/einsteigt/eindringt, um einen Diebstahl zu begehen.
  • Wie kann § 243 I 2 Nr. 1 StGB ausgeschlossen sein? Bei Diebstahl von objektiv und subjektiv geringwertigen Sachen, § 243 II StGB.
  • Wie wird der Tatbestand aufgebaut, wenn § 244 I Nr. 1a, 1b StGB geprüft werden soll? 1. Grundtatbestand, § 242 StGB (objektiv)2. Qualifikation, § 244 I Nr. 1a, 1b StGB (objektiv)3. Vorsatz4. Zueignungsabsicht
  • Was sind die Voraussetzungen des § 244 I Nr. 1a StGB? aa) Waffebb) Gefährliches Werkzeugcc) Bei sich führen
  • Was ist eine Waffe? Ein Gegenstand, der nach seiner bestimmungsgemäßen Art als Angriffs- oder Verteidigungsmittel gegen Menschen eingesetzt werden kann.
  • Welches Problem kann sich innerhalb unter dem Punkt "Gefährliches Werkzeug" stellen? Die Bestimmung des Begriffs eines gefährlichen Werkzeugs.
  • Definiere "Bei sich führen"! Jederzeitige Zugriffsmöglichkeit bis zur Beendigung der Tat.
  • Was sind die Vorraussetzungen des § 244 I Nr. 1b StGB? aa) Sonst ein Mittel oder Werkzeugbb) Bei sich führen
  • Welches Problem gibt es bei dem Prüfungspunkt "Sonst ein Mittel oder Werkzeug"? Das Problem der Scheinwaffe.
  • Was ist bei der Definition des "gefährlichen Werkzeugs" in § 244 I Nr. 1a, 1b StGB zu beachten? Definition nicht aus § 224 I Nr. 2 StGB.
  • Nenne Auffassungen zum Problem des Begriffs des "gefährlichen Werkzeugs" i.S.d. §§ 244 I Nr. 1a, 250 I Nr. 1a StGB! - aA: Verwendungswille - aA: typische Verwendungsweise - BGH: Waffenähnlichkeit
  • Wie argumentiert die Ansicht, die bei der Bestimmung eines gefährlichen Werkzeug auf den Verwendungswillen abstellt? Nachvollziehbare gerechte Ergebnisse.