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Jura Strafrecht AT II (Subject) / Rechtfertigungsgründe (Lesson)

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  • Welche Gruppen von Rechtfertigungsgründen kann man unterscheiden? - Aus dem StGB - Aus dem BGB - Aus der StPO - Nicht ausdrücklich geregelte Rechtfertigungsgründe
  • Nenne Beispiele für Rechtfertigungsgründe aus dem StGB! - Notwehr,§ 32 StGB- Rechfertigender Notstand, § 34 StGB- Wahrnehmung berechtigter Interessen, § 193 StGB.
  • Nenne Beispiele für Rechtfertigungsgründe aus dem BGB! - Defensivnotstand, § 228 BGB- Aggressivnotstand, § 904 BGB- Allgemeines Selbsthilferecht, § 229 BGB- Selbsthilferecht des Besitzers, § 859 BGB.
  • Nenne ein Beispiel für Rechtfertigunsgründe aus der StPO! Festnahmerecht, § 127 StPO.
  • Nenne Beispiele für nicht ausdrücklich geregelte Rechtfertigungsgründe! - Rechtfertigende Einwilligung- Mutmaßliche Einwilligung- Rechtfertigende Pflichtenkollision.
  • Wie wird die Notwehr, § 32 StGB aufgebaut? I. NotwehrlageII. NotwehrhandlungIII. Notwehrwille
  • Woraus setzt sich die Notwehrlage zusammen? 1. Angriff2. Gegenwärtig3. Rechtswidrig
  • Was ist ein Angriff? Jede drohende Beeinträchtigung rechtlich geschützter Interessen.
  • Nenne Beispiele für rechtlich geschützte Interessen! Leib, Leben, Freiheit.
  • Wann ist ein Angriff gegenwärtig? Wenn er unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert.
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  • Wann ist ein Angriff rechtswidrig? Wenn der Angreifer seinerseits nicht gerechtfertigt ist.
  • Was prüft man bei der Rechtswidrigkeit des Angriffs? Es ist inzident die Rechtfertigung des Angreifers zu prüfen.
  • Woraus setzt sich die Notwehrhandlung zusammen? 1. Erforderlichkeit2. Gebotenheit.
  • Wann ist die Notwehrhandlung erforderlich? Wenn sie geeignet ist und das mildeste Mittel darstellt.
  • Wie sieht diese Abstufung beim Schusswaffeneinsatz im Rahmen der Erforderlichkeitsprüfung des § 32 StGB aus? 1. Androhung des Waffengebrauchs 2. Warnschuss 3. Schuss auf Körperregion, der nicht zu lebensgefährlichen Verletzungen führt 4. Abgabe des tödlich wirkenden Schusses
  • Wann ist die Notwehrhandlung geboten? Wenn sie nicht sozialethisch eingeschränkt ist.
  • Wann ist das Notwehrrecht ausnahmsweise sozialethisch einschränkbar? - Krasses Missverhältnis zwischen den einzelnen Rechtsgütern- Angriffe erkennbar schuldlos Handelnder- Familie- Bagatellangriffe- Notwehrprovokation.
  • Was sind Bagatellfälle? Angriffe, die eine sehr geringe Rechtsgutsbeeinträchtigung mitsichführen.
  • Welche Arten der Notwehrprovokation sind zu unterscheiden? - Absichtsprovokation- Fahrlässigkeitsprovokation.
  • Was ist eine Absichtsprovokation? Der später Verteidigende schafft eine Notwehrsituation sehendes Auges, um sich später unter dem Deckmantel der Notwehr verteidigen zu können.
  • Wie wird die Absichtsprovokation behandelt? Das Notwehrrecht entfällt.
  • Was ist der Notwehrwille? Das subjektive Rechtfertigungselement bei der Notwehr, d.h., der Täter handelt in Kenntnis der Notwehrlage und mit dem entsprechenden Willen.
  • Welches Problem kann sich bei dem Notwehrwillen stellen? Die Frage nach der Rechtsfolge, wenn der Notwehrwille fehlt.
  • Welche Ansichten werden zu dem Problem der fahrlässigen Notwehrprovokation vertreten? - Eine Ansicht: actio illicita in causa, Rechtfertigung der Vorsatztat, aber Bestrafung wegen Fahrlässigkeit.- Herrschende Meinung: Rechtfertigungsrecht wird eingeschränkt.
  • Wie argumentiert die Ansicht, die zu dem Problem der fahrlässigen Notwehrprovokation zu einer actio illicita in causa gelangt? Es wird an das schuldhafte Vorverhalten angeknüpft.
  • Wie sieht die Einschränkung der herrschenden Meinung zur fahrlässigen Notwehrprovokation aus? Der Täter muss ausweichen, dann Schutzwehr üben (passives Verhalten), dann Trutzwehr üben (aktive Verteidigung).
  • Wie sieht die Einschränkung der herrschenden Meinung zur fahrlässigen Notwehrprovokation aus? Der Täter muss ausweichen, dann Schutzwehr üben (passives Verhalten), dann Trutzwehr üben (aktive Verteidigung).
  • Wie argumentiert die herrschende Meinung bei der Einschränkung des Notwehrrechts aufgrund der fahrlässigen Notwehrprovokation? - Sachgerechte Beschränkung der Notwehr aus kriminalpolitischen Gründen- Keine Umgehung der Wertung des § 32 StGB.
  • Wie wird der Notstand, § 34 StGB aufgebaut? I. NotstandslageII. NotstandshandlungIII. Notstandswille
  • Was setzt die Notstandslage des § 34 StGB voraus? 1. Gefahr für ein Rechtsgut 2. Gegenwärtigkeit
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  • Was bedeutet Gefahr? Was bedeutet Gefahr?
  • Wann ist eine Gefahr gegenwärtig? Wenn sie jederzeit in einen Schaden umschlagen kann.
  • Was ist beim Begriff der Gefahr in § 34 StGB zu beachten? Eine Dauergefahr reicht aus, im Gegensatz zu § 32 StGB.
  • Was setzt die Notstandshandlung voraus? 1. Erforderlichkeit2. Interessenabwägung(3. Angemessenheit).
  • Was ist im Rahmen der Interessenabwägung zu prüfen? Ob das geschützte Interesse das beeinträchtigte Interesse wesentlich überwiegt.
  • Was ist im Rahmen der Interessenabwägung zu prüfen? Ob das geschützte Interesse das beeinträchtigte Interesse wesentlich überwiegt.
  • Wann ist die Angemessenheitsklausel, § 34 S.2 StGB von Bedeutung? Bei bestimmten Personenegruppen, zB. Feuerwehr/Polizei, oder einer Betroffenheit von Grundrechten.
  • Wer ist nach § 127 StPO festnahmeberechtigt? - Jedermannfestnahmerecht, § 127 I StPO- Festnahmerecht für Polizei/Staatsanwaltschaft, § 127 II StPO.
  • Was sind die Voraussetzungen des Jedermannfestnahmerechts? I. FestnahmelageII. FestnahmehandlungIII. Festnahmewille.
  • Was setzt die Festnahmelage voraus? 1. Frische Tat2. Betroffen/Verfolgt3. Festnahmegrund.
  • Was ist im Rahmen der Prüfung der frischen Tat problematisch? Der Begriff der Tat.
  • Was bedeutet "Betroffen/Verfolgt"? Der Täter muss unmittelbar angetroffen oder kurz nach der Tat verfolgt werden.
  • Nenne die Festnahmegründe! - Fluchtverdacht- Feststellung der Identität nicht möglich.
  • Was ist im Rahmen der Festnahmehandlung zu prüfen? Ob jede Handlung von § 127 StPO gedeckt ist.
  • Wie wird das Festnahmerecht für Polizei/Staatsanwaltschaft, § 127 II StPO aufgebaut? I. FestnahmelageII. FestnahmehandlungIII. Festnahmewille.
  • Wann liegt eine Festnahmelage i.S.d. § 127 II StPO vor? 1.Haft- oder Unterbringungsbefehl2.Gefahr im Verzug
  • Wann liegt eine Festnahmelage i.S.d. § 127 II StPO vor? 1.Haft- oder Unterbringungsbefehl2.Gefahr im Verzug
  • Was ist bei dem Haft- oder Unterbringungsbefehl zu prüfen? Die Voraussetzungen der §§ 112 ff. StPO oder § 126a StPO.
  • Wann ist Gefahr im Verzug? Wenn die Festnahme in Folge der Verzögerung gefährdet wäre.
  • Welche Auffassungen werden zu dem Problem vertreten, wann eine Tat i.S.d. § 127 StPO vorliegt? - BGH: Dringender Tatverdacht reicht aus- Herrschende Literatur: Straftat ist notwendig.