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Sozialversicherungen (Subject) / ALV/ EO / UVG/ MVG /FZ (Lesson)

ALV, EO, UVG, MVG, FZ

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  • Wann erbringt die Arbeitslosenversicherung ALV Leistungen? Sie erbringt Leistungen bei: - Arbeitlosigkeit - Kurzarbeit - wetterbedingten Arbeitsausfällen - Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers Auch Wiedereingliederungsmassnahmen bezahlt die ALV
  • Wer ist bei der Arbeitslosenversicherung Versicherungspflichtig? - Alle Arbeitnehmer/innen mit Ausnahme einiger mitarbeitenden Familienmitglieder in der Landwirtschaft und Personen im Rentenalter. -Selbständigerwerbende sind nicht versichert.
  • Unter welchem Zuständigkeitsbereich steht die Arbeitslosenversicherung? Staatssekretariat für Wirtschaft (seco)
  • Wie wird die Arbeitslosenentschädigung ausgerichtet? Sie wird als Taggeld ausgerichtet. Für eine Woche werden 5 Taggelder ausbezahlt
  • Wie viel Prozent des versicherten Verdienstes entspricht ein Taggeld? - Ein volles Taggeld entspricht 80% des versicherten Verdienstes - 70% bei: - Personen die keine Unterhaltspflicht gegenüber Kinder unter 25 Jahren haben - volles Taggeld mehr als 140 Fr. beträgt - die keine Invalidenrente beziehen, die einem Invaliditätsgrad von min. 40% entspricht
  • Was ersetzt die Erwerbsausfallentschädigung (EO)? Die Erwerbsersatzordunug (EO) ersetzt Personen, die Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst leisten, einen Teil des Verdienstausfalls. Leisten Erwerbsersatz auch bei Mutterschaft (Mutterschaftsentschädigung)
  • Wo müssen alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer/innen gegen Unfall versichert sein? Bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt SUVA oder bei einen anderen zugelassenen Versicherer
  • Was deckt die Unfallversicherung? Sämtliche Berufs- und Nichtberufsunfälle sowie Berufskrankheiten und sichert gegen die daraus erwachsenden gesundheitlichen und wirtschaftlichen Beeinträchtigungen ab.
  • Wie sind Arbeitnehmer/innen bei denen die wöchentliche Arbeitszeit nicht min. 8 Stunden beträgt gegen Unfall versichert? Nur gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten Müssen für Nichtberufsunfälle bei der Unfalldeckung der Krankenversicherung versichert bleiben
  • Wer übernimmt die Prämien der Unfallversicherung? -Primen für Berufsunfälle und Berufskrankheiten übernimmt der Arbeitgeber -Prämien für Nichtberufsunfälle gehen zu Lasten des Arbetinehmers Der Arbeitgeber zahlt den gesamten Prämienbetrag und zieht den Anteil des Arbeitnehmers von dessen Lohn ab
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  • Was umfasst der Unfallversicherungsschutz? - die Pflegeleistungen (Arzthonorare, Medis, ambulante od. stationäre Heilbehandlungen usw) - die Kostenvergütung für sämtliche im Rahmen des Unfalls und der Beh. eingesetzten Mittel ( medizinische notwendige Reisen und Transporte, Rettungsmassnahmen usw)
  • Welche zusätzlichen Leistungen erbringt noch die Unfallversicherung? - bei teilweiser oder vollständiger, zeitweise oder anhaltender Arbeitsunfähigkeit zahl die UVG Taggelder und Invalidenrenten -- Zusätzlich Integritätsentschädigungen, Hilflosenentschädigungen und den Angehörigen eines Verunfallten Hinterlassenenrenten.
  • Was bieten Versicherungsgesellschaften zur Verbesserung der gesetzlichen Absicherung an? Zusatzversicherungen
  • Was dient die Militärversicherung (MVG)? sie dient der umfassenden Risikoabdeckung alle Gesundheitsschäden von Personen, die für den Bund Leistungen im Bereich der Sicherheits- und Friedensdienste erbringen
  • Was ist versichert beim MVG? - Militär- und Zivildienst - Dienst im Zivilschutz - Einsätze des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe - friedenshaltende Aktionen - gute Dienste des Bundes
  • Welche Kosten übernimmt die Militärversicherung? -Kosten für Heilbehandlungen bei Krankheiten und Unfall - Eingliederungsmassnahmen - entrichtet Taggelder und Renten bei Arbeits- und Erwerbsausfall - deckt Risiken von Invalidität und Tod
  • Wer finanziert die MVG? die Leistungen werden über Mittel des Bundesbudgets finanziert, eine Beitragspflicht besteht nicht
  • Was unterscheidet man bei den Familienzulagen (FZ)? - Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) - Bundesgesetz über Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG)
  • Was umfassen die Familienzulagen? -Kinder- und Ausbildungszulagen -  in einzelnen Kantonen Geburts- und Adoptionszulagen sie sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen
  • Wer ist Anspruchsberechtigt laut FamZG? - alle Arbeitnehmenden - Nichterwerbstätige mit bescheidenen Einkommen - Selbständigerwerbende
  • Wer ist Anspruchsberechtigt laut FLG? - selbstständige Landwirte- Arbeitnehmende in der Landwirtschaft
  • Wann besteht der Anspruch auf Familienzulagen? - eigene Kinder, (Eltern verh. oder nicht), adoptierte Kinder - Stiefkinder - Pflegekinder, die unentgeltlich zur dauernden Pflege und Erziehung aufgenommen worden sind - Geschwister und Enkelkinder, für deren Unterhalt die bezugsberechtigte Person aufkommt
  • Welche Familienzulagen (Leistungen) sieht das FamZG vor? - eine Kinderzulage von min. Fr. 200.00 im Monat für jedes Kind, vom Geburtsmonat bis zum Monat, in dem das 16. Altersjahr vollendet ist. Kinder die wegen Krankheit oder Behinderung erwerbsunfähig sind, bis zum Monat, in dem das 20. Altersjahr vollendet ist - Eine Ausbildungszulage von min. Fr. 250.00 im Monat, für jedes Kind nach dem 16. Altersjahr bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens bis zum Monat in dem das 25. Altersjahr vollendet wird
  • Welche Familienzulagen sieht die FLG vor? - Kinderzulage von Fr. 200.- pro Monat im Talgebiet und von Fr. 220.-- pro Monat im Berggebiet für jedes Kind vom Geburtsmonat bis zum vollendeten 16. Alltersjahr. Kinder die wegen Krankheit od. Behinderung erwerbsunfähig sind, wird die Kinderzulage bis zum vollendeten 20. Altersjahr ausgerichtet. - Ausbildungszulage von Fr. 250.-- im Talgebiet und Fr. 270.-- im Berggebiet für jedes Kind vom vollendeten 16. Alltersjahr bis zum Abschluss der Ausbildung, längsten bis zum vollendeten 25. Altersjahr - Eine Haushaltungszulage für landwirtschaftliche Arbeitnehmende von Fr. 100.-- pro Monat. - Je nach Kanton noch weitere Zulagen ausgerichtet
  • Wie werden die Familienzulagen FamZG finanziert? - vom Arbeitgeber indem sie Beiträge an die FAK entrichten. Höhe der Beiträge sind je nach Kanton und Familienausgleichkasse unterschiedlich. Im Wallis müssen sich Arbeitnehmer/innen an der Finanzierung beteiligen. -bei nicht beitragspflichtiger Arbeitgeber, zahlen die Arbeitnehmer/innen die Beiträge selber - Nichterwerbstätige haben keine Beitragspflicht
  • Wie werden die Familienzulagen für FLG finanziert? - teilweise von den Arbeitgebenden -Restbetrag sowie Aufwand für die Kinderzulagen an Landwirtinnen und Landwirte wird zu 2/3 durch den Bund und zu 1/3 durch die Kantone gedeckt.