Wirtschaftsfachwirt IHK (Subject) / Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen (Lesson)
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Klausurtypischer Teil S.476/477
This lesson was created by Bollerkopp.
- Geschäftsidee Welche Aspekte müssen bei der Überlegung, sich auf Basis einer bestehenden Geschäftsidee selbstständig zu machen, geprüft werden? -stabile Gesundheit ( geistig, körperlich, psychisch) - stabiles Umfeld ( Ehe, Kinder, emotionale Unterstützung Ihres Vorhabens durch die Familie) - stabile Persönlichkeit und Eignung als Unternhemer ( kontaktfähig, risikobereit,selbstbewusst,handlungsaktiv, aufgeschlossen für Neues) - finanzielle Rücklage zur Überbrückung der Zeit, in der noch keine Einnahmen aus der Geschäftstätigkeit entstehen
- Führungsmerkmale bei der Unternehmensgründung. Was versteht man unter den Führungsmerkmalen bei der Unternehmensgründung? Beschreiben Sie drei Beispiele. Als Führungsmerkmale kann man die Elemente der Unternehmensführung bezeichnen, die vorrangig für die erfolgreiche Steuerung einer Organisation verantwortlich sind Hier lassen sich u.a nennen: 1.Die Unternehmnesziele - sind der Maßstab des unternehmerischen Handelns. Sie müssen realistisch und messbar gestaltet sein. 2.Die richtige Strategie haben - bedeutet allgemein proaktiv zu handeln und dabei die Handlungen andrer zu berücksichtigen. Im Rahmen der Existenzgründung verbergen sich dahinter grundsätzlich Entscheidungen: - wie will ich mich am Markt positionieren - wer will ich sein/wer nicht? ( Niedrigpreisanbieter, Anbieter für Nischenmarkt) - wie differenziere ich mich vom Wettbewerb? 3.Das Management ( die Gründerpersönlichkeit ) - muss über hinreichend persönliche und fachliche Voraussetzungen verfügen, um eine erste, vage Geschäftsidee in eine nachhaltig erfolgreiche, selbstständige Existenz zu überführen.
- Unternehmensbewertung: Nennen Sie vier Kriterien der Unternehmensbewertung. - Warenbestand - Betriebs- und Geschäftsausstattung - zu übernehmende Forderungen und Verbindlichkeiten - Rechte, Goodwill - Ertragslage
- Businessplan, Ertragsplan: Nach dem erfolgreichen AbschlussIhrer Weiterbildung wollen Sie sich selbstständig machen. Ihre Geschäftsidee: Ein Einzelhandelgeschäfts für Anglerbedarf im Zentrum einer Kleinstadt in Mecklenburg-Vorpommern.Derzeit bereite 1. Zusammenfassung des Konzepts, 2. Geschäftsidee, 3. Unternehmen, 4. Produkt, Leistungsangebot, 5. Markt, Wettbewerb, 6. Marketing 7.Unternehmensorganisation, 8. Cancen, Risiken, 9. Finanzierung 10. Unterlagen Ertragsplan: In EUR in % Geplante Umsatzerlöse 8000,00 100 Material/Wareneinkauf 3200,00 40 = Rohertrag1 4800,00 60 Personalkosten 167 Std x 8,00€ x 1,5 2000,00 25 = Rohertrag2 2800,00 35 Raumkosten 7 x100 700,00 8,75 Energiekosten 220,00 2,75 KFZ-Kosten 150,00 1,88 Werbe/Reiskosten 200,00 2,50 Abschreibungen 300,00 3,75 Bürobedarf/Telefon 80,00 1,00 Sonstige Kosten 150,00 1,88 Betriebsergebnis 1000,00 12,49 *Jedes andere plausibe Zahlengerüst ist richtig!!!!!
- Rechtsquellen des Gesellschaftsrechts: Das Gesellschaftsrecht ist in verschiedenen Rechtsquellen festgeschrieben. Nennen Sie 3 Rechtsquellen und geben Sie jeweils 2 Beispiele: Das BGB ist Rechtsgrundlage für: - die Gesellschaft des bürgerlichen Rechtes ( §§705 bis 740 BGB) - den Verein ( §§ 21 ff.BGB) Das HGB regelt: - die offene Handelsgesellschaft ( §§105 bis 160 HGB) - die Kommanditgesellschaft ( §§161 bis 177 HGB ) - die stille Gesellschaft ( §§230 bis 237 HGB) - die Reederei ( §§ 484 bis 510 HGB) Spezialgesetzte sind weitere Rechtsgrundlagen - das Aktiengesetz für die Aktiengesellschaft - das GmbH-Gesetz für Gesellschaft mit beschränkter Haftung - das Versicherungsaufsichtsgesetz für den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit - das Partnerschaftsgesellschaftgesetz für die Partnerschaftsgesellschaften -Verordnung des EG Ministerrates vom 25.7.1985 und das EWIV Ausführungsgesetz vom 14.4.1988
- Rechtsform "Gesellschaft" Der Großhändler Huber möchte von Ihnen wissen, ob er sein Geschäft als Einzelunternehmung weiter führen soll oder besser in eine Gesellschaft umwandeln sollte. Erläutern Sie Herrn Huber jeweils 4 Vor- und Nachteile der Rech Vorteil der Rechtsform "Gesellschaft" ( gegenüber Einzelunternehmen) -Entscheidungen werden von mehreren verantwortet -Risikoverteilung auf mehrere - Verbreiterung der Kreditbasis - i.d.R. mehr Know-how - ggf. steuerliche Vorteile -ggf. Haftungsbeschränkung Nachteile der Rechtsform " Gesellschaft" - Gewinn muss aufgeteilt werden - Interessenkonflikte können entstehen - Geschäft ist gefährdet ber Verlust der Vertrauensbasis - keine alleinige Entscheidungsbefugnis
- OHG - Welcher Unterschied besteht zwischen Geschäftsführerbefugnis und Vertretungsmacht? Die Geschäftsführerbefugnis berechtigt zur Vornahme von Handlungen, die sich die Gesellschafter untereinander zubilligen. Überschreitungen der Geschäftsführungsbefugnissen führen zu Ersatzansprüchen der Gesellschafter untereinander. Die Vertretungsmacht berechtigt, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit dritten Personen rechtsgültig abzuschliessen. Es geht also dabei um die rechtsgeschäftliche Wirksamkeit von Geschäften für und gegen die Gesellschaft nach aussen.
- OHG (2) Warum werden die Kapitalanteile der Gesellschafter einer OHG nicht im Handelsregister eingetragen? Wegen ständiger Veränderungen durch die jährliche Verbuchung von Ge winn-oder Verlustanteilen sowie der Privateinlagen oder Privatentnahme können die Kapitalanteile nicht in das Handelsregister eingetragen werden.
- Kommanditgesellschaft (1) Kann ein Angestellter gleichzeitig Kommandist a) in der Unternehmung seines Arbneitgebers sein? b) in einem fremden Unternehmen sein? Beide Fälle sind möglich. Als Kommandist ist er nicht geschäftsführungs-und vertretungsberechtigt. Deshalb ist er nicht behindert in Erfüllung seiner Pflichten als Angestelletr
- Kommanditgesellschaft (2) Warum wird in Gesellschaftsverträgen oft vereinbart, dass beim Tod eines Komplementärs dessen Erben Kommanditisten werden? Würde diese Vereinbarung nicht bestehen, hätte der Tod des Vollhafters die Auflösung des Unternehmens zur Folge. Somit wird die Fortführung einer Unternehmung sichergestellt, auch wenn die Erben wegen mangelnden Interesses oder mangelnderQualifikation nicht als Vollhafter eingesetzt werden können