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Wirtschaftsrecht (Subject) / Privatrechtliche Grundlagen (Lesson)
WRe Semester 1
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- §1 Was ist Recht? Recht im objektiven und subjektiven Sinn objektives Recht: Rechtsordnung, Rechtsnormen, "Law" subjektives Recht: Berechtigung, Anstpruch, "Right"
- §2 Zentrale Begriffe des Privatrechts Absolute und relative Rechte absolute RechtePersönlichkeitsrechtre: Leben & körperliche Unversehrtheit, geistige & psychische Integrität, Ehre, Privatsphäre, usw.Immaterialgüterrechte: Patentrecht, Urheberrecht, Markenrecht, usw.Sachenrechte (dingliche Rechte): Eigentum, Pfandrechte, Dienstbarkeiten relative RecheForderung (obligatorische Rechte): Entstehungsgründe Vertrag (OR 1 ff.) Unerlaubte Handlung (OR 41 ff.) Ungerechtfertigte Bereicherung (OR 62)
- §2 Zentrale Begriffe des Privatrechts Rechtssubjekte natürliche Personen juristische Personen - Körperschaften (Personenmehrheit) Privatrecht: Verein, AG, GmbH, Genossenschaft öff. Recht: Bund, Kantone, Gemeinden juristische Personen - Anstalten (Zweckvermögen) Privatrecht: Stiftung öff. Recht: ZHAW, SUVA, usw.
- §2 Zentrale Begriffe des Privatrechts Handlungsfähigkeit Voraussetzungen Voraussetzungen: Volljährigkeit Urteilsfähigkeit (auf den konkreten Fall bezogen, wird vermutet (Beweislastumkehr) Gründe mangelnder Urteilsfähigkeit: --- Kindesalter --- geistige Behinderung --- psychische störung --- Rausch & "ähnliche Zustände"
- §2 Zentrale Begriffe des Privatrechts Handlungsfähigkeit Abstufungen fehlende Urteilsfähigkeit -> voll handlungsunfähig (gesetzliche Ausnahmen) urteilsfähig, aber nicht volljährig -> beschränkt handlungsunfähig urteilsfähig und volljährig -> voll handlungsfähig
- §2 Zentrale Begriffe des Privatrechts Handlungsfähigkeit beschränkte Handlungsunfähigkeit Urteilsfähig aber keine Volljöhrigkeit: generell delisktsfähig generell geschäftsunfähig - Ausnahmen: Erlangen unentgeltlicher Vorteile Besorgung geringfügiger Angelegenheiten des täglichen Lebens Ausübung höchstpersönlicher Rechte (Leib, Leben, Ehre) Bereich des freien Kindvermögens (selbstverdientes Geld)
- §2 Zentrale Begriffe des Privatrechts Handlungsfähigkeit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter Im Voraus: Ermächtigung (ausdrücklich oder konludentes Verhalten) Nachträglich: Genehmigung (ausdrücklich oder konludentes Verhalten) Rechtsfolge bei fehlender Zustimmung Rückerstattung evtl. Schadenersatzpflicht
- §2 Zentrale Begriffe des Privatrechts Treu und Glauben Allgemeine Rechtsgrundsätze Gebot des Handelns nach Treu und Glaube (pacta sunt servanda): Auslegung nach dem Vertrauensprinzip: Erklärungen so auslegen wie der Emfänger als vernünftiger und korrekter Geschäftspartner verstehen durfte und musste. Verbot des Rechtsmissbrauchs: nutzlose Rechtsausübung (Schikaneverbot) Widersprüchliches Verhalten --- missbräuchlich späte Rechtsausübung --- missbräuchliche Geltendmachung von Formfehler --- missbräuchliche Geltendmachung der Verjährung
- §2 Zentrale Begriffe des Privatrechts Schutz des guten Glaubens Kommt nur dort in Betracht wo das Gesetz ihn vorsieht. Wird vermutet und muss wiederlegt werden: Beweis der Bösgläubigkeit Unterlassen der geboteten Aufmerksamkeit
- §3 Wie funktioniert das Recht? -Methodik der Fallllösung Rechtsanwendung: Der juristische Syllogismus Obersatz (Definieren; Rechtsauslegung): Wenn der Tatbestand gegeben ist, soll die Rechtsfolge eintreten. Untersatz (Subsumieren; Rechtsanwendung): Der konkrete Sachverhalt erfüllt alle Merkmale des Tatbestandes. Schlusssatz: Auf den konkreten Sachverhalt ist die Rechtsfolge anzuwenden.
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