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Theoretische Grundlagen II (Subject) / Gerechtigkeit (Lesson)

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  • Begriff der Gerechtigkeit bezeichnet einen idealen Zustand des sozialen Miteinanders, in dem es einen angemessenen, unparteilichen und einforderbaren Ausgleich der Interessen und der Verteilung von Gütern und Chancen zwischen den beteiligten Personen oder Gruppen gibt Damit einher gehen bestimmte Handlungsnormen und Rechtsnormen für die entsprechende Gestaltung des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Als abstrakter Begriff hat der Begriff der Gerechtigkeit in Theorie und Praxis je nach sozialem Zusammenhang und darin eingenommener Perspektive unterschiedliche Ausprägungen.
  • Nach Platons Verständnis ist Gerechtigkeit eine innere Einstellung. Sie ist für ihn die herausragende Tugend (Kardinaltugend), der entsprechend jeder das tut, was seine Aufgabe ist, und die drei Seelenteile des Menschen (das Begehrende, das Muthafte und das Vernünftige) im richtigen Verhältnis zueinander stehen.[
  • Aristoteles und Thomas von Aquin betonten hingegen, dass Gerechtigkeit nicht nur eine (Charakter-) Tugend, sondern stets in Bezug auf andere zu denken sei (Intersubjektivität). Handlungen wie Wohltätigkeit, Barmherzigkeit, Dankbarkeit oder Karitas gehen über den Bereich der Gerechtigkeit hinaus (Supererogation).
  • In den neueren Gerechtigkeitstheorien stehen sich Egalitarismus, Libertarismus und Kommunitarismus als Grundpositionen gegenüber.
  • Aktuelle Fragen Globalisierung, weltwirtschaftliche Probleme, Klimawandel und demographische Entwicklungen haben dazu beigetragen, dass neben Fragen innerstaatlicher sozialer Gerechtigkeit auch die nach Generationengerechtigkeit und nach einer gerechten Weltordnung in den Vordergrund rücken.
  • Zum Begriff "Gerechtigkeit" und "Ungerechtigkeit" Gerechtigkeit „gerade“, „richtig“ „passend“ (stärkere Form von „reht“), „dem Rechtsgefühl entsprechend“. Später: „gradlinig“, „angemessen“ und „gemäß“. Gerechtigkeit ist ein normativer, mit einem Sollen verbundener Begriff. Aufforderung, ungerechte Zustände umzuwandeln. Pflicht gegenüber sich selbst, aber auch in der Erwartung der Anderen, entsprechend zu handeln. Als Gebot der Sittlichkeit: Verantwortung, dass gerechte Verhältnisse hergestellt werden. Ungerechtigkeit ist eine Verletzung der Gerechtigkeit (auch Unterlassung einer pflichtgemäßen Handlung). Willkür ist einer der Hauptgründe für Ungerechtigkeit, weil durch sie das Prinzip der Unparteilichkeit durchbrochen wird.
  • Bezug zu unterschiedlichen Handlungsfeldern, benutzt in unterschiedlichen Zusammenhängen benutzt, etwa bezogen auf: menschliche Handlungen und deren Ergebnisse (gerechter Lohn) Urteile über Handlungen (vor Gericht, im Sport, in der Erziehung) soziale Regeln (Handlungsnormen, Gesetze, Verfahrensweisen) innere Einstellungen (Gerechtigkeit als menschliche Tugend) Beziehungen in Gesellschaft (gerechte Verhältnisse). Institutionen oder Emotionen (gerechter Zorn)
  • Der Gerechtigkeitsbegriff in früheren Gesellschaften Prinzip einer ausgleichenden Ordnung in einer Gesellschaft als Einhalten von sozialen Normen und Gesetzen aufgefasst gesellschaftliche Ordnung betrachtet als Naturprinzip (Naturrecht) oder als Setzung transzendenter Mächte, wie beispielsweise einer Gottheit, die als personifizierte Gerechtigkeit angesehen wurde oder der diese Eigenschaft zumindest als wesentlich zugesprochen wurde. Gerecht zu sein hieß somit, die Gebote Gottes beziehungsweise der Götter zu erfüllen.
  • Historie des Gerechtigkeitsbegriffes (Epochen) Philosophie der Antike: erste systematische Betrachtungen, Aristoteles traf Unterscheidung zwischen personaler und gesellschaftlicher Gerechtigkeit als Bürgertugend. Mittelalter: Auffassung der personalen Gerechtigkeit bis hier vorherrschend. Neuzeit: Konzepte als Vertragsbeziehung zwischen Menschen zur Lösung von Konflikten, Vorstellungen vom Gesellschaftsvertrag bei Thomas Hobbes (1650). Aufklärung: bei Jean-Jacques Rousseau (1750)  
  • Historie des Gerechtigkeitsbegriffes (Entwicklung ab Neuzeit) Recht nicht mehr nur als Ausdruck einer göttlichen Ordnung! Gerechtigkeit = Institution zum Ausgleich unterschiedlicher Interessen personale verdrängt durch institutionelle Gerechtigkeit (iustitia legalis) industriellen Revolution: inhaltliche Erweiterung aufgrund Verarmung großer Bevölkerungsteile, Soziale Frage. Hegel (Erzeugung des Pöbels durch wirtschaftliche Verhältnisse) reflektierte und forderte. Arbeiterbewegung konkretisiert: Forderung sozialer Gerechtigkeit, bis heute Inhalt politischer Auseinandersetzungen.
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  • Kritik des Gerechtigkeitsbegriffs (Grundsatz) Historisch starken Wandel wertbezogener Postulate: zahlreiche System- und Verfassungswechsel, Inhalt von religiösen oder weltanschaulichen Vorverständnissen bestimmt, wechselt mit Kulture und politisch etablierter Wertvorstellungen. Nicht „die“ Gerechtigkeit: verkenne die Subjektivität und Relativität wertbezogener Postulate. In einer freiheitlichen Staats- und Gesellschaftsordnung existiere Gerechtigkeit nur im Plural, nämlich als Abbild der unterschiedlichen Gerechtigkeitsideale in der Gesellschaft und als Wettbewerb um mehrheitsfähige Lösungen von Gestaltungs- und Regelungsproblemen.  
  • Kritik des Gerechtigkeitsbegriffs (Standpunkte) Ernst Topitsch: postulierte Tatsache, dass gewisse sprachliche Formeln als fundamentale Prinzipien des Seins, Erkennens und Wertens anerkannt sind, gerade weil + insofern sie keinen (näher angebbaren) Sach- oder Normengehalt besitzen. Hans Kelsen (Rechtspositivismus): Bestimmung absoluter Werte + Definition der Gerechtigkeit erweisen sich als leere Formeln, durch die jede beliebige gesellschaftliche Ordnung als gerecht gerechtfertigt werden kann. Max Weber: Postulat aus ethischen Prämissen unaustragbar. Niklas Luhmann (Systemtheoretiker, Konstruktivisten): beschränkt auf Rechtssystem als dessen Kontigenzformel, weil Voraussetzungen eines naturrechtlichen Gerechtigkeitsbegriffs entfallen.
  • Kontingenz lat. contingere: sich berühren, unvorhergesehen zusammenfallen Philosophie: Zufälligkeit der potenziellen Ereignisse im Gegensatz zu metaphysischer schicksalhafter Notwendigkeit Soziologie: prinzipielle Offenheit menschlicher Lebenserfahrungen Evolution: Abhängigkeit langfristiger Entwicklung von Zufall Psychologie: gemeinsames Auftreten zweier Merkmale, Verbundenheit zweier Ereignisse Logik: Aussagenform, die sowohl wahr als auch falsch sein kann Geschichtswissenschaft: Vereinbarkeit von Kausalität + Offenheit der Geschichte
  • Niklas Luhmanns systemtheoretische Rekonstruktion der „Kontingenzformel Gerechtigkeit“ gilt als der anspruchsvollste Versuch einer positivistischen Gerechtigkeitstheorie. Der Versuch zielt darauf ab, den Begriff der Gerechtigkeit aus den Operationen des Rechtssystems selbst zu entwickeln und setzt an der formalen Konsistenz rechtlicher Entscheidungen an. Vielfach ist Luhmanns Theorie daher ihr vermeintlicher Verlust der Einzel fallgerechtigkeit vorgeworfen worden. Neuere, an der Dekonstruktion orientiert Interpretationen begegnen diesem Einwand, indem sie die Offenlegung der Selbstwidersprüche des selbstreferentiellen Rechtssystems als eine Form der Rechtskritik auffassen, welche dem Rechtsdiskurs zwar immanent bleibt, zugleich aber auf die Möglichkeit seiner Transzendierung verweist.
  • Bedingungen von Gerechtigkeit Damit Gerechtigkeit als angemessener Ausgleich der in jeder Gesellschaft existierenden vielfältigen Unterschiede wirksam werden kann, ist es eine notwendige Voraussetzung dass: 1) vorhandene Interessen + moralische Bewertungen uneingeschränkt kommuniziert und in einem politischen Prozess in gültige, aber veränderbare Rechtsnormen umgesetzt werden. Werden Normen heteronom (von außen, fremdbestimmt durch Diktator, Herrschaftselite, Aristokratie) vorgegeben, sind Menschen von den Interessen und der Macht Weniger abhängig und können keinen gleichberechtigten Diskurs führen. 2) Gleichheit bzw. Gleichberechtigung als formales Prinzip sichergestellt ist. Minderheitenschutz: Mehrheit soll nicht Einzelne in Hinblick auf bestimmte Bedingungen per Mehrheitsbeschluss dauerhaft dominieren.
  • Formen der Gerechtigkeit In unterschiedlichen Bereichen des menschlichen Zusammenlebens spielen verschiedene Gerechtigkeitskonzepte eine Rolle, abhängig von Adressaten + gesellschaftlichen Voraussetzungen: Gleichheitssatz: keine Diskriminierung von gesellschaftlichen Gruppen aufgrund von Geschlecht, Rasse, Religion, Weltanschauunge Politische Gerechtigkeit: Freiheiten, Ämter und Chancen Juristische Gerechtigkeit: Gesetze, Rechtsprechung, Strafvollzugs (Rechtmäßigkeit, Legitimität, Verhältnismäßigkeitsprinzip) Übergangsgerechtigkeit: Ausgleich für Verstöße gegen Völkerrecht Tauschgerechtigkeit: ökonomische Beziehungen, Bewertung von Leistung und Gegenleistung (Schadenersatz und Strafmaß) Soziale/ausgleichende Gerechtigkeit: Verteilung materieller Güter, Ressourcen (Ernährung, Wohnung, Medizin), Chancen (Bildung) Schützende Gerechtigkeit: Friedenssicherung, Strafrecht Generationengerechtigkeit: Staatsverschuldung, Bildung, Umwelt Umweltgerechtigkeit (Environmental Justice): Verteilung von Umweltbelastungen, Teilhabe an politischen Entscheidungen Geschlechtergerechtigkeit: Chancengleichheit in Beruf + Privatleben Kontributive Gerechtigkeit: Mitbestimmungsrecht, Mitwirkungspflicht Verfahrensgerechtigkeit als Einhaltung anerkannter Regeln ohne Ansehen der Person zur Bewahrung der Rechtsdisziplin Formale Gerechtigkeit: Regelungsprinzip das Vorgehen bestimmt, wonach gleich gelagerte Fälle gleich zu behandeln sind. Restorative Justice: alternativer Ansatz, bringt Beteiligten zusammen (Wiedergutmachtung und Wiederherstellung)
  • Kriterien der Gerechtigkeit (Inhalt) Soziale Funktion: Ermöglicht innerhalb menschlicher Beziehungen Werturteile über Verteilungen. Maßstab: was jemand (nach eigener o. fremder Auffassung) benötigt, worauf er ein Recht hat, oder was er verdient, vielfältige Kriterien zur Beurteilung des Maß der Gerechtigkeit. Distributionsprinzip abhängig von konkreter Entscheidungssituation. Vielzahl der Vorstellungen zeigt Problematik: Keines geeignet um alle Interessenlagen zu lösen.  Je nach Begründung der unterschiedlichen Postulate (die in Zusammenhang mit Lebenswelt ihrer Urheber) kommt es zu unterschiedlichen Werturteilen. Frage der Gewichtung bedeutsam wenn als ungerecht erachtete Verhältnisse korrigiert werden sollen.
  • Kriterien der Gerechtigkeit (Kriterien) Bedürfnisprinzip: verschiedenen Bedürfnissen gerecht werden Vertragsprinzip: dem Vereinbarten gerecht werden Leistungsprinzip: wer viel für Gemeinschaft leistet, steht mehr zu Gleichheitsprinzip / Egalitarismus: jeder bekommt das Gleiche Zufallsprinzip: jeder bekommt gleiche Chance eingeräumt (Los) Gleichberechtigungsprinzip: Angleichung von Rechten und Chancen Maximinprinzip: der Schlechtestgestellte erhält mindestens das, was der Schlechtestgestellte in einer anderen Verteilung erhalten hätte Nachhaltigkeitsprinzip: Umweltethik, nicht mehr verbrauchen, als an natürlichen Ressourcen nachwächst Kommunistisches Prinzip: jeder nach Fähigkeiten/Bedürfnissen Autoritäres Machtprinzip: jedem wird Seins zwangsweise zugeordnet