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Fachausbildung (Subject) / Fragekatalog Verfahren (Lesson)
10 Fragen
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- Definieren Sie die Verfahrensgrundsätze Amtswegigkeit, Entscheidungspflicht, Gesetzmäßigkeit und Weisungsgebundenheit. Beschreiben Sie die Bedeutung des Instanzenzuges. Welches Verfassungsprinzip kommt beim Instanzenzug zum Ausdruck? Grundlage für das Verwaltungsverfahren ist das Allgemeine Verwaltungsgesetz (AVG) Gilt generell auch für SV-Träger – spezielle Verfahrensregeln im ASVG Amtswegigkeit Behörde hat von sich aus die notwendigen Erhebungen zur Feststellung des Sachverhalts zu prüfen (ohne Parteienanträge) Entscheidungspflicht Behörde ist verpflichtet innerhalb von 6 Monaten nach Einlagen des Parteienantrags zu entscheiden – Ausnahme: in KV-Sachen binnen 2 Wochen Gesetzmäßigkeit Verwaltung darf nur aufgrund der Gesetze ausgeübt werden Weisungsgebundenheit Verwaltungsstelle ist an Weisungen der vorgesetzten Behörde gebunden – außer Weisung stammt von unzuständiger Stelle oder verstößt gegen das Strafgesetz Bedeutung des Instanzenzuges erst durch den Instanzenzug wird es möglich, Entscheidungen einer untergeordneten Behörde von einer übergeordneten prüfen zu lassen – ergänzt Grundsatz der Weisungsgebundenheit und kann dessen negative Auswirkungen korrigieren Verfassungsprinzip Instanzenzug Rechtsstaatliches Prinzip – Rechtsmittelverfahren Art. 18 Abs. 1 B-VG: Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur aufgrund der Gesetze ausgeübt werden ZUSATZ WEITERE VERFAHRENSGRUNDSÄTZE Parteiengehör Gelegenheit zur Geltendmachung der Parteienrechte Amts- bzw. Verwaltungshilfe Verpflichtung der Träger, staatlichen Stellen Verwaltungshilfe zu leisten Allspartenservice Leistungsanträge können bei jedem Träger eingebracht werden, fristwahrende Weiterleitung Auskunftspflicht keine allgemeine Amtsverschwiegenheit, für MA & Funktionäre Träger schon
- Wie lange haben die SV-Träger im Verfahren in Leistungs- und Verwaltungssachen Zeit zur Entscheidung? Welche Möglichkeiten hat der Versicherte bei nicht fristgerechter Entscheidung? Wer trägt die Kosten im Verfahren in Verwaltungssachen und Sozialrec VERFAHREN IN LEISTUNGSSACHEN Frist für Träger: KV: 2 Wochen nach Antragstellung PV & UV 6 Monate ab Unfallanzeige bzw. Antragstellung Rechtsmittel: Säumnisklage – Entscheidung geht direkt an Arbeits- und Sozialgericht Kosten: Im Verfahren vor SV-Träger müssen Versicherte Kosten selbst tragen VERFAHREN IN VERWALTUNGSSACHEN Frist für Träger: 6 Monate ab Antragstellung Rechtsmittel: schriftlicher Devolutionsantrag – Zuständigkeit geht auf LH über Kosten: Im Verfahren vor SV-Träger müssen Versicherte Kosten selbst tragen
- Definieren Sie die Grundzüge der Verfahrensgrundsätze Amtwegigkeit, Entscheidungspflicht, Gesetzmäßigkeit und Weisungsgebundenheit. Beschrieben Sie die Bedeutung des Instanzenzuges. Welches Verfassungsprinzip kommt beim Instanzenzug zum Ausdruck'? ???
- Was ist ein Bescheid und was sind seine Bestandteile? In welchen Angelegenheiten in Leistungssachen und Verwaltungssachen muss das Verfahren mit Bescheid abgeschlossen werden? (mind. je 2 Beispiele) BESCHEID förmlicher und der Rechtskraft fähiger, individueller Verwaltungsakt, der Verwaltungsverfahren erledigt -formelle Rechtskraft: Bescheid kann mit normalen Rechtsmitteln nicht mehr angefochten werden -materielle Rechtskraft: Bescheidinhalt wird zum Rechtsbestand BESTANDTEILE DES BESCHEIDS -Bezeichnung des Schriftstücks als Bescheid -Datum -Bezeichnung der Behörde -Spruch -Begründung -Rechtsmittelbelehrung -Unterschrift (oder Amtssignatur) BESCHEIDPFLICHT LEISTUNGSSACHEN -Anträge auf Pflegegeld -Entscheidung, ob Gesundheitsschädigung Folge von Arbeitsunfall oder Berufskrankheit ist -Feststellung von Versicherungszeiten in PV außerhalb des Pensionsfeststellungsverfahrens -über langfristige Leistungen (Pension, Versehrtenrente) -grundlegende andere Leistungsentscheidungen -wenn Leistung abgelehnt wird und Versicherter ausdrücklich Bescheid verlangt BESCHEIDPFLICHT VERWALTUNGSSACHEN -wenn Anmeldung zur Versicherung abgelehnt wird -wenn Abmeldung der Versicherung abgelehnt wird -Beitragszuschlag verhängt wird -Entgegennahme von Beiträgen abgelehnt wird
- Nennen Sie im Zusammenhang mit dem Verfahren beim Versicherungsträger die zwei Arten von Verfahren und führen Sie zu jeder Verfahrensart drei Beispiele an. Verfahren in Leistungssachen -Bestand, Umfang & Ruhen des Anspruchs auf eine Versicherungsleistung -Rückersatz von zu Unrecht bezogener Leistungen -Ersatzansprüche mit Sozialhilfeträgern -Feststellung von Versicherungszeiten außerhalb des Pensionsfeststellungsverfahrens Verfahren in Verwaltungssachen -Feststellung der Versicherungspflicht -Feststellung Beginn/Ende Pflichtversicherung oder freiwillige Versicherung -Entscheidungen über Versicherungszuständigkeit, -zugehörigkeit, Leistungszuständigkeit, -zugehörigkeit -Beitragsangelegenheiten
- In welcher Form erfolgt die Einleitung und Beendigung des Verfahrens in Leistungssachen und Verwaltungssachen? In welcher Form bzw. innerhalb welcher Frist muss ein Verfahren in Verwaltungssachen und Leistungssachen abgeschlossen werden, damit der Ve Einleitung Leistungssachen -auf Antrag in KV & PV -amtswegig in UV (auch auf Antrag möglich) Verwaltungssachen -(schriftlich) auf Antrag oder amtswegig Form des Abschlusses des Verfahrens in Leistungssachen & Verwaltungssachen -Mitteilung -tatsächliche Erledigung -Bescheid ist nötig, damit der Versicherte ein Rechtsmittel ergreifen kann Fristen für Entscheidungen in Leistungssachen -KV: 2 Wochen nach Antragstellung -PV & UV 6 Monate ab Unfallanzeige bzw. Antragstellung Fristen für Entscheidungen in Verwaltungssachen -6 Monate ab Antragstellung
- Ein Versicherter hat einen Arbeitsunfall mit schweren Verletzungen erlitten. Wie wird das leistungsrechtliche Verfahren beendet, wie heißen die Bestandteile dieses Schriftstückes und innerhalb welcher Frist an welche Stelle mit welchem Rechtsmittel Beendigung des leistungsrechtlichen Verfahrens -durch Bescheid Bestandteile des Bescheids -Bezeichnung des Schriftstücks als Bescheid -Datum -Bezeichnung der Behörde -Spruch -Begründung -Rechtsmittelbelehrung -Unterschrift (oder Amtssignatur) Frist -4 Wochen nach Bescheidzustellung Rechtsmittel -Bescheidklage Zuständigkeit -zuständiges Landesgericht oder in Wien das Arbeits- & Sozialgericht Wien
- Erklären Sie, wie lange die SV-Träger im Verfahren in Leistungs- und Verwaltungssachen Zeit zur Entscheidung haben und welche Vorgangsweise jeweils bei Nicht-Entscheidung vorgesehen ist VERFAHREN IN LEISTUNGSSACHEN Frist für Träger: KV: 2 Wochen nach Antragstellung PV & UV 6 Monate ab Unfallanzeige bzw. Antragstellung Rechtsmittel: Säumnisklage – Entscheidung geht direkt an Arbeits- und Sozialgericht Kosten: Im Verfahren vor SV-Träger müssen Versicherte Kosten selbst tragen VERFAHREN IN VERWALTUNGSSACHEN Frist für Träger: 6 Monate ab Antragstellung Rechtsmittel: schriftlicher Devolutionsantrag – Zuständigkeit geht auf LH über Kosten: Im Verfahren vor SV-Träger müssen Versicherte Kosten selbst tragen
- Nennen Sie die zwei Arten von Verfahren beim Versicherungsträger und erläutern Sie welche Angelegenheiten der SV Gegenstand der jeweiligen Verfahrensarten sind (je 3 Bsp.). ?? Verfahren in Leistungssachen -Bestand, Umfang & Ruhen des Anspruchs auf eine Versicherungsleistung -Rückersatz von zu Unrecht bezogener Leistungen -Ersatzansprüche mit Sozialhilfeträgern -Feststellung von Versicherungszeiten außerhalb des Pensionsfeststellungsverfahrens Verfahren in Verwaltungssachen -Feststellung der Versicherungspflicht -Feststellung Beginn/Ende Pflichtversicherung oder freiwillige Versicherung -Entscheidungen über Versicherungszuständigkeit, -zugehörigkeit, Leistungszuständigkeit, -zugehörigkeit -Beitragsangelegenheiten
- Nennen Sie die inhaltlichen Anforderungen an einen Bescheid. In welchen Angelegenheiten in Verwaltungssachen sind SV-Träger verpflichtet einen Bescheid zu erlassen? BESTANDTEILE DES BESCHEIDS -Bezeichnung des Schriftstücks als Bescheid -Datum -Bezeichnung der Behörde -Spruch -Begründung -Rechtsmittelbelehrung -Unterschrift (oder Amtssignatur) BESCHEIDPFLICHT VERWALTUNGSSACHEN -wenn Anmeldung zur Versicherung abgelehnt wird -wenn Abmeldung der Versicherung abgelehnt wird -Beitragszuschlag verhängt wird -Entgegennahme von Beiträgen abgelehnt wird
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