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Fachausbildung (Subject) / Fragekatalog Verwaltungsrecht (Lesson)
12 Fragen
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- Welche Mitglieder der Bundesregierung sind für den Bereich der Sozialversicherung von Bedeutung und welche Funktion haben Sie in diesem Bereich? Aufsichtsbehörden -BM für Arbeit, Soziales, Konsumentenschutz: PV & HVSV -BM für Gesundheit: KV & UV -BM für Finanzen: alle Träger, die Bundesmittel erhalten (Ausfallshaftung oder Beiträge) Funktionen -Aufsicht durch Aufsichtskommissäre und Einschauorgane -überwachen Rechtmäßigkeit der Gebarung -Zustimmungsrecht zu wichtigen Beschlüssen (Bestellung leitender Angestellter etc.) -Einspruchsrecht mit aufschiebender Wirkung -Einschaurecht: Kontrolle der Geschäftsführung -vorläufiger Verwalter: bei Verstoß gegen gesetzl. satzungsgemäße Bestimmungen Weisungsrecht von Behörden -im übertragenen Wirkungsbereich Weisungsgebundenheit HVSV Erstellung von Richtlinien zur -ökonomischen Verschreibweise von Heilmitteln und Heilbehelfen -Berücksichtigung ökonomischer Grundsätze bei der Krankenbehandlung
- Der Bundespräsident nimmt dem Rang nach die höchste Stelle der obersten Verwaltungsorgane ein. Erläutern Sie in diesem Zusammenhang die Auswirkungen der Verfassungsreform 1929 auf das Amt des BP, das aktive und passive Wahlrecht und welche Mehrheit e Auswirkung Verfassungsreform 1929 -Wahl UHBP durch Bundesvolk -Ernennung & Entlassung Bundesregierung -Auflösung NR Aktives Wahlrecht UHBP -NR-Wahlberechtigte (Wahlpflichtfestlegung Landessache) -keine Ausschlussgründe Passives Wahlrecht UHBP -Vollendung 35. Lebensjahr am Wahltag Mehrheitserfordernis -absolute Mehrheit -sonst Stichwahl zwischen Kandidaten Angelobung -durch Bundesversammlung
- Erläutern Sie im Zusammenhang mit der Rolle des BP das „Notverordnungsrecht“, seine politische und rechtliche Verantwortlichkeit, wie die Entscheidungen genannt werden, wie die meisten Entscheidungen zustande kommen und welche Ausnahmen es dabei gibt Notverordnungsrecht -vorläufige, gesetzesändernde Verordnungen, die gemäß Verfassung Beschlussfassung des NR bedürfen -bei Unmöglichkeit des Zusammentretens des NR -muss unverzüglich NR vorgelegt werden -NR muss innerhalb von 4 Wochen entsprechendes Gesetz erlassen oder Antrag stellen, die Notverordnung von Bundesregierung außer Kraft setzen zu lassen Politische Verantwortlichkeit -gegenüber Volk – kann nur durch Volksabstimmung (angeordnet von Bundesversammlung) abgesetzt werden Rechtliche Verantwortlichkeit -gegenüber Bundesversammlung – erhebt Anklage bei VfGH wegen Verletzung Verfassung Entscheidungen = Entschließungen -auf Vorschlag Bundesregierung -außer bei Ernennung Bundeskanzler & Entlassung Bundeskanzler oder Bundesregierung
- Erläutern Sie die Verantwortlichkeit des BP, der Mitglieder der Bundesregierung und der Landesregierung. Verantwortlichkeit Bundespräsident -politisch: gegenüber Volk – kann nur durch Volksabstimmung (angeordnet von Bundesversammlung) abgesetzt werden -rechtlich: gegenüber Bundesversammlung – erhebt Anklage bei VfGH wegen Verletzung Verfassung Verantwortlichkeit Mitglieder Bundesregierung -politisch: gegenüber NR – Misstrauensvotum (+UHBP kann Bundesregierung jederzeit ohne Angabe von Gründen entlassen) -rechtlich: gegenüber NR – Ministeranklage Verantwortlichkeit Landesregierung -politisch & rechtlich: gegenüber Landtag -gegenüber Bundesregierung im übertragenen Wirkungsbereich
- Welche Aufgaben hat der Verfassungsgerichtshof? VfGH Sondergericht zur verfassungsgemäßen Kontrolle der Verwaltung und teilweise der Gesetzgebung; durch Bundesverfassung eingerichtet (Hüter der Verfassung) Aufgaben des VfGH -Gesetzesprüfung -Verordnungsprüfung -Entscheidung über Wahlanfechtung -Entscheidung über Ministeranklagen -Entscheidung über Kompetenzkonflikte -Sonderverwaltungsgerichtshof – anstelle des VwGH, wenn von Beschwerdeführer die Verfassungswidrigkeit eines letztinstanzlichen Bescheides behauptet wird
- Geben Sie einen Überblick über die Verwaltungssysteme und obersten Verwaltungsorgane in Österreich. Welche Verwaltungsform ist in welcher Weise im Bereich der SV von Relevanz? STAATLICHE VERWALTUNG BUNDESVERWALTUNG -unmittelbare Bundesverwaltung: -UHBP: lobt Bundesregierung an; setzt Rechtsakte auf Vorschlag Bundesregierung - angelobt durch Bundesversammlung; rechtl. verantwortlich der BV -Bundesregierung: BK ernannt & angelobt durch UHBP; BM auf Vorschlag BK durch UHBP ernannt & angelobt; verantwortlich politisch & rechtlich gegenüber NR -mittelbare Bundesverwaltung -via LH -via Selbstverwaltungskörper LANDESVERWALTUNG -Landesregierung: LH Chef der Landesregierung und Träger der mittelbaren Bundesverwaltung; pol. & rechtl. dem Landtag verantwortlich, auch als Träger der mittelbaren Bundesverwaltung dem Landtag verantwortlich; im übertragenen Wirkungsbereich auch gegenüber Bundesregierung SELBSTVERWALTUNG IN DER SV Staat überträgt bestimmte Bereiche der öffentlichen Verwaltung per Gesetz an Selbstverwaltungskörper die aus direkt betroffenen Personengruppen bestehen. Staat verzichtet in diesem Bereich auf die Führung der Verwaltung. Selbstverwaltungskörper unterliegen keinem Weisungsrecht, staatliche Behörden haben aber Aufsichtsrecht. SV-Träger in Tätigkeit als mittelbare Bundesverwaltung unterliegen Weisungsrecht der zuständigen Behörde.
- Beschreiben Sie die Bedeutung des VfGH und des VwGH im Rahmen der rechtlichen Kontrolle der Verwaltung und unterscheiden Sie die jeweiligen Kompetenzen. Welche Kompetenzen hat der VfGH in Hinblick auf die Grundprinzipien der österreichischen Bundesve RECHTLICHE KONTROLLE DER VERWALTUNG DURCH VfGH Sondergericht zur verfassungsgemäßen Kontrolle der Verwaltung und teilweise der Gesetzgebung; durch Bundesverfassung eingerichtet (Hüter der Verfassung) Aufgaben (Kompetenzen) des VfGH -Gesetzesprüfung – Rechtsstaatliches Prinzip & Liberales Prinzip -Verordnungsprüfung – Rechtsstaatliches Prinzip & Liberales Prinzip -Entscheidung über Wahlanfechtung – Demokratisches Prinzip -Entscheidung über Ministeranklagen – Rechtsstaatliches Prinzip -Entscheidung über Kompetenzkonflikte – Bundesstaatliches Prinzip -Sonderverwaltungsgerichtshof – Liberales Prinzip: innerstaatlicher, individueller Rechtsschutz der Grundrechte RECHTLICHE KONTROLLE DER VERWALTUNG DURCH VwGH Sondergericht zur nachträglichen Kontrolle der Verwaltung Aufgaben (Kompetenzen) des VwGH -Bescheidbeschwerde: entscheidet bei Rechtswidrigkeit von Verwaltungsbescheiden (Frist: 6 Wochen) -Säumnisbeschwerde: im Falle einer Säumnis der letztinstanzlichen Behörde (keine Frist aber 6monatige Entscheidungsfrist der letztinstanzlichen Behörde muss abgelaufen sein) -nachprüfende richterliche Kontrolle (wie VfGH) -nur Bescheide der letzten Instanz können angefochten werden
- Unterscheiden Sie die Bundesregierung von der Landesregierung hinsichtlich Bestellung der Regierungsmitglieder, deren Organisation und deren Verantwortlichkeit. BUNDESREGIERUNG Bestellung: BK durch UHBP ernannt und angelobt BM auf Vorschlag BK von UHBP ernannt und angelobt Organisation: BK, Vizekanzler und BM; jedes Mitglied oberstes Verwaltungsorgan des Ressorts = monokratische Organisation; als Ministerrat Kollegialorgan Verantwortlich: -politisch: gegenüber NR – Misstrauensvotum (+UHBP kann Bundesregierung jederzeit ohne Angabe von Gründen entlassen) -rechtlich: gegenüber NR – Ministeranklage -finanziell: gegenüber NR mittels Rechnungshof LANDESREGIERUNG Bestellung: LH durch Landtag gewählt und von UHBP angelobt Stellvertreter & Landesräte durch Landtag gewählt und von LH angelobt Organisation: Kollegialorgan aus LH, Stellvertreter und Landesräte Verantwortlich: -politisch & rechtlich: gegenüber Landtag -in mittelbarer Bundesverwaltung auch gegenüber Bundesregierung
- Erläutern Sie die politische und rechtliche Verantwortlichkeit des Bundespräsidenten und erklären Sie das Notverordnungsrecht. Notverordnungsrecht -vorläufige, gesetzesändernde Verordnungen, die gemäß Verfassung Beschlussfassung des NR bedürfen -bei Unmöglichkeit des Zusammentretens des NR -muss unverzüglich NR vorgelegt werden -NR muss innerhalb von 4 Wochen entsprechendes Gesetz erlassen oder Antrag stellen, die Notverordnung von Bundesregierung außer Kraft setzen zu lassen Politische Verantwortlichkeit -gegenüber Volk – kann nur durch Volksabstimmung (angeordnet von Bundesversammlung) abgesetzt werden Rechtliche Verantwortlichkeit -gegenüber Bundesversammlung – erhebt Anklage bei VfGH wegen Verletzung Verfassung
- Geben Sie einen Überblick über die Kontrollmechanismen der österreichischen Verwaltung und wodurch diese verwirklicht werden. Welche Kontrollrechte stehen in diesem Zusammenhang auch dem Bundesrat zu? ??? RECHTLICHE KONTROLLE DER VERWALTUNG DURCH VfGH Sondergericht zur verfassungsgemäßen Kontrolle der Verwaltung und teilweise der Gesetzgebung; durch Bundesverfassung eingerichtet (Hüter der Verfassung) Aufgaben (Kompetenzen) des VfGH -Gesetzesprüfung – Rechtsstaatliches Prinzip & Liberales Prinzip -Verordnungsprüfung – Rechtsstaatliches Prinzip & Liberales Prinzip -Entscheidung über Wahlanfechtung – Demokratisches Prinzip -Entscheidung über Ministeranklagen – Rechtsstaatliches Prinzip -Entscheidung über Kompetenzkonflikte – Bundesstaatliches Prinzip -Sonderverwaltungsgerichtshof – Liberales Prinzip: innerstaatlicher, individueller Rechtsschutz der Grundrechte RECHTLICHE KONTROLLE DER VERWALTUNG DURCH VwGH Sondergericht zur nachträglichen Kontrolle der Verwaltung Aufgaben (Kompetenzen) des VwGH -Bescheidbeschwerde: entscheidet bei Rechtswidrigkeit von Verwaltungsbescheiden (Frist: 6 Wochen) -Säumnisbeschwerde: im Falle einer Säumnis der letztinstanzlichen Behörde (keine Frist aber 6monatige Entscheidungsfrist der letztinstanzlichen Behörde muss abgelaufen sein) -nachprüfende richterliche Kontrolle (wie VfGH) -nur Bescheide der letzten Instanz können angefochten werden
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- Wer sind die Mitglieder der Bundesregierung und wie ist deren Organisationsform? Wann tritt sie als Kollegialorgan auf und welche Grundsätze gelten hierfür? BUNDESREGIERUNG Bestellung: BK durch UHBP ernannt und angelobt BM auf Vorschlag BK von UHBP ernannt und angelobt Organisation: BK, Vizekanzler und BM; jedes Mitglied oberstes Verwaltungsorgan des Ressorts = monokratische Organisation; als Ministerrat Kollegialorgan Verantwortlich: -politisch: gegenüber NR – Misstrauensvotum (+UHBP kann Bundesregierung jederzeit ohne Angabe von Gründen entlassen) -rechtlich: gegenüber NR – Ministeranklage -finanziell: gegenüber NR mittels Rechnungshof
- Nennen Sie die obersten Verwaltungsorgane des Bundes. Beschreiben Sie das Zusammenwirken der Verwaltungsorgane des Bundes. Beschrieben Sie das Zusammenwirken der Verwaltungsorgane untereinander und zu den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes, zur VERWALTUNGSORGANE DES BUNDES Bundespräsident (UHBP) -Ernennung und Angelobung der Bundesregierung durch UHBP -Rechtsakte UHBP auf Vorschlag Bundesregierung -Einberufung/Beendigung der NR-Sitzungen durch UHBP -vorzeitige Auflösung NR durch UHBP -rechtliche Verantwortung UHBP gegenüber Bundesversammlung -Angelobung UHBP durch Bundesversammlung -Entlassung/Enthebung der Bundesregierung Bundesregierung -politische und rechtliche Verantwortung der Bundesregierung gegenüber NR -politische Kontrolle der Bundesregierung durch NR und BR -rechtliche Kontrolle der Bundesregierung durch VfGH und VwGH -finanzielle Kontrolle der Verwaltung durch Rechnungshof ZUSATZ: Rechtliche Kontrolle der Verwaltung -durch Verfassungsgerichtshof -durch Verwaltungsgerichtshof Politische Kontrolle der obersten Verwaltung durch NR (zT BR & Landtage) -Interpellationsrecht (schriftliche Anfragen) NR & BR an Bundesregierung; Landtag an Landesregierung -Fragestunde (mündliche Anfragen) NR an Bundesregierung; Landtag an Landesregierung -Resolutionsrecht (Entschließungen) NR & BR können best. Verhalten von Bundesregierung verlangen; Landtag von Landesreg. -Enquêterecht (parlamentarische Untersuchungsausschüsse) Prüfung bestimmter Angelegenheiten durch NR; zT auch Landtag eingeräumt -Misstrauensvotum NR kann Bundesregierung Misstrauen aussprechen; Landtag der Landesregierung Finanzielle Kontrolle der Verwaltung durch NR -Budgethoheit Beschluss des NR über Jahresvoranschlag – bestimmt Einnahmen und Ausgaben (Bundesfinanzgesetz) -Rechnungshof -Bundesorgan zur Rechnungs- und Gebarungskontrolle -untersteht unmittelbar NR -eigene Einrichtungen in Ländern für Landtage -prüft Bund, Länder, Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner, gesetzl. berufliche Interessensvertretungen und SV-Träger auf -ziffernmäßige Richtigkeit -Sparsamkeit -Wirtschaftlichkeit -Zweckmäßigkeit -Übereinstimmung mit bestehenden Vorschriften -Rechnungshofberichte werden nach Vorlage NR veröffentlicht Volksanwaltschaft -Hilfsorgan des NR zur Kontrolle der Verwaltung -keine Verwaltungsbehörde -Sitz in Wien, 3 Mitglieder (Vorsitz wechselt jährlich), von NR gewählt (Proporz) -Amtsperiode 6 Jahre, unabrufbar -behandelt Beschwerden im Einzelfall: -Missstände in der Verwaltung -objektive & subjektive Rechtsverletzungen -unkorrekte Verwaltungsführung -für gesamte Verwaltung zuständig -Missstand muss behauptet werden -man muss persönlich betroffen sein -Rechtsmittel darf nicht mehr zur Verfügung stehen