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Externes ReWe (Subject) / 1.Einführung (Lesson)

1.1.Externes Rewe: Begriff, Bedeutung, Rechtsgrundlagen 1.2. Der Jahresabschluss und seine Bestandteile

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  • Was sind die Ziele dieses Faches? Es sind 2 Ziele die zu erreichen sind, zum einen steht die 'Beherrschung der Technik des externen Rechnungswesens': -Fähigkeit zur eigenständigen Buchung und Ableitung eines Jahresabschlusses zum Anderen ist das zweite Ziel die 'Grundlagen des Jahresabschlusses': -Verständnis der Grundbegriffe und Grundprobleme des Jahresabschlusses  
  • Begriff: Betriebliches Rechnungswesen -quantitative Abbildung des Unternehmensgeschehen
  • Zweck: Betriebliches ReWe -Abbildung wirtschaftlicher Sachverhalte für Dokumentations-, Planungs-, Steuerungs- und Kontrollzwecke
  • Was beinhaltet der Bereich 'Externes ReWe' (Rechnungslegung, financial accounting) •Buchführung •Jahres-, Einzel-, Konzernabschluss, „Steuerbilanz“
  • Welche Funktionen hat die Rechnungslegung? Es gibt insgesamt 5 Funktionen: -Informationsfunktion: Intern u. extern, als Grundlage für Kontrolle, Disposition, Planung, Bilanzanalyse und Bilanzvergleich -Rechenschaftsfunktion:Intern u. extern, gesetzlich und freiwillig, gegenüber Eigentümern, Gläubigern und öffentlich-rechtlichen Institutionen -Dokumentationsfunktion:Nachweis inner- u. zwischenbetrieblicher Wertbewegungen, Nachweis der Geschäftsvorfälle und sonstigen Ereignisse eines Unternehmens in der Buchführung Sicherungsfunktion:Nachweis der Erhaltung und der Möglichkeit der Rückzahlung von Fremdkapital gegenüber den Gläubigern Ermittlungsfunktion:Erfolgsermittlung als Grundlage für Ausschüttung und Besteuerung, Vermögensermittlung als Grundlage für Auseinandersetzung, Fusionen, Konkurs
  • Welchen Zweck bzw. wer sind die Adressaten des Externen ReWe? Gemeinsames Interesse aus verschiedenen Perspektiven: INFORMATIONEN für Investoren, Gläubiger, Zulieferer, Kunden, Öffentlichkeit, Arbeitnehmer, staatliche Organe, Geschäftsführung, Handelspartner..
  • Was versteht man im allg. Sprachgebrauch unter 'Bilanz'? Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital an einem bestimmten Stichtag in Kontoform
  • Was sagt die Aktiv- bzw. Passivseite einer Bilanz aus? Die Aktivseite enthält das Vermögen, die Verwendung des Kapitals; es ist dessen Erscheinungsform in der Unternehmung. unterteilt als Anlagevermögen und als Umlaufvermögen => Kapital-Verwendung Die Passivseite zeigt die Herkunft des in der Unternehmung investierten Kapitals (Finanzierung) auf, unterteilt in Eigen- und Fremdkapital => Kapital-Herkunft Aktivseite und Passivseite der Bilanz müssen dieselbe Summe (Bilanzsumme, -volumen) ergeben. Ein und derselbe Tatbestand wird von zwei verschiedenen Seiten oder Standpunkten aus betrachtet; zum einen konkret, güterwirtschaftlich, und zum anderen abstrakt, kapitalmäßig. Deshalb werden die Aktiva auch als konkretes Kapital und die Passiva als abstraktes Kapital bezeichnet.
  • Unterschied Bilanz im engeren und äußeren Sinne.. In der Literatur wird oft von der Bilanz im engeren Sinne und der Bilanz im weiteren Sinne gesprochen. Bilanz im engeren Sinne ist lediglich die Bilanz selbst; die Bilanz im weiteren Sinne umfasst neben der Bilanz auch die Gewinn- und Verlustrechnung, beide zusammen bilden den Jahresabschluss (vgl. § 242 Abs. 3 HGB)  
  • Deutsche Rechtsgrundlagen für die Rechnungslegung –Handelsgesetzbuch (HGB), Drittes Buch: Handelsbücher §§ 238 - § 342e HGB generelle Anwendungspflicht für den Jahresabschluss –Gesellschaftsrechtliche (z.B. AktG, GmbHG) und steuerrechtliche (AO, EStG) Sondervorschriften
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  • Jahresabschluss (§ 242 HGB) Rechnungsmäßiger „Abschluss“ des Geschäftsjahres zur Darstellung der „Vermögens-, Finanz- und Ertragslage“ eines Unternehmens
  • Was sind die Bestandteile des Jahresabschlusses? -Mindestbestandteile (HGB): •Bilanz („Vermögens- und Finanzlage“) •Gewinn- und Verlustrechnung („Ertragslage“) -abhängig von Rechtsform, Unternehmensgröße, Kapitalmarktorientierung weitere Bestandteile
  • Was ist die Datenbasis des Jahresabschlusses? Die Buchführung
  • Wann erfolgt die Aufstellung des Jahresabschlusses? -zum Ende des Geschäftsjahres (i. d. R. 31.12.) –weitere wichtige Anlässe (z.B. Unternehmensgründung, Liquidation, „Fusion“)
  • Wann legt man Jahresabschlüsse offen, um die 'Informationsfunktion' zu gewährleisten? -Jahresabschlüsse insbesondere von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) sind zu veröffentlichen (§§ 325 – 329 HGB)
  • Welche Abschlüsse gibt es noch zu Jahresabschlüsse? –Einzelabschluss nach IFRS (§ 325 Abs. 2a HGB) –Konzernabschluss für eine Unternehmensgruppe (§§ 290, 315a HGB) –Zwischenbericht (Quartals- oder Halbjahresabschluss)
  • Begriff & Funktion Bilanz.. Begriff: Gegenüberstellung von Vermögenswerten, Schulden und Eigenkapital am Bilanzstichtag (balance sheet; statement of financial position) Funktion: Darstellung der „Vermögenslage und Finanzlage“ (Bestandsrechnung)
  • Begriff & Funktion: Gewinn- und Verlustrechnung.. Begriff: Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen sowie Ermittlung des Erfolgs (Gewinn oder Verlust, profit or loss statement, income statement) Funktion: Darstellung der „Ertragslage“
  • Begriff & Funktion Kapitalflussrechnung.. Begriff: Gegenüberstellung der Ein- und Auszahlungen eines Geschäftsjahres (statement of cash flows) Funktion: Darstellung der „Finanzlage“; Veränderung der flüssigen Mittel
  • Aufgabe und Grundbegriffe: Buchführung •Aufgabe –rechnerische Erfassung von Geschäftsvorfällen („Buchen“) –anhand von Belegen –auf Konten –als Datenbasis für den Jahresabschluss und interne Auswertungsrechnungen (internes Rechnungswesen)   •Belege der Buchführung, z.B. –Geschäftsvorfall „Beschaffung (Einkauf)“, Beleg: Eingangsrechnung (ER) –Geschäftsvorfall „Absatz (Verkauf)“, Beleg: Ausgangsrechnung (AR)
  • Was sind die Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung? •Die Buchführung gilt als ordnungsmäßig, wenn sie sachverständigen Dritten einen Überblick über die Geschäftsfälle und die Lage des Unternehmens ermöglicht (§ 238 HGB) •Die Ordnungsmäßigkeit wird sichergestellt durch Grundsätze (bei Verstoß gegen diese GoB drohen Sanktionen), z.B.: –Vollständige Erfassung aller Geschäftsfälle –Keine Buchung ohne Beleg –Ordnungsgemäße Aufbewahrung der Buchführungsunterlagen –Die Buchführung muss klar und übersichtlich aufgebaut sein
  • Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) -Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung i. e. S. -Grundsätze ordnungsgemäßer Inventur -Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung und Bewertung
  • Was sind die Grundsätze ordnungsgemäßer Bewertung? •Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going-concern-Prinzip) •Grundsatz der Einzelbewertung •Vorsichtsprinzip –Realisationsprinzip –Niederstwertprinzip –Höchstwertprinzip –Imparitätsprinzip •Anschaffungskostenprinzip
  • Inventar (als Grundlage der Bilanz) •Begriff (§ 240 HGB) Bestandsverzeichnis des Vermögens und der Schulden des Kaufmanns nach Art, Menge und Wert •Bestandteile Vermögen, Schulden und Reinvermögen •Aufgabe Grundlage für Bilanzerstellung •Inventur Tätigkeit der Bestandsaufnahme mit Hilfe unterschiedlicher Inventurverfahren
  • Inventur (§ 240 HGB) –körperliche Bestandsaufnahme durch Zählen, Messen, Wiegen, u. U. Schätzen –Buchinventur – Qualität und Quantität von Vermögensgegenständen und Schulden werden aufgrund schriftlicher Unterlagen festgestellt –Vermögensgegenstände und Schulden sind jeweils einzeln nach Art, Menge und Wert zu einem bestimmten Stichtag zu erfassen –Inventurvereinfachungen (Gruppenbewertung, Festbewertung)