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Ausbilderschein (Subject) / ADA02N (Lesson)

Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken

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  • Zusammenhang von Berufsausbildung und Personalplanung Die Berufsausbildung dient in erster Linie der  Deckung des eigenen     Bedarfs an qualifiziesrten Fachkräften, ist also ein Instrument  der Personalplanung.
  • Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung  Verfassung / Grundgesetz Gesetze, z.b. Berufsbildungsgesetz, Jugendarbeitschutzgesetz, Schulgesetze der Länder, BGB Rechtsverordnungen, z.B. Ausbildungsordnung für Bürokaufleute Satzungen, z.b. Verordnung zur Durchführung einer Abschlussprüfung vereinbartes Recht, z.B. der Berufsausbildungsvertrag gesprochenes Recht, Urteile der Gerichte  
  • Faktoren zur Ermittlung der erforderlichen Fachkräfte Alterstruktur Fluktuation beabsichtigte Erweiterung oder Verkleinerung des Unternehmens Anzahl der bereits beschäftigen
  • Definition Berufsausbildung Dem Auszubildenden sind die fachlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse (=berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln, die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwedig sind. Dabei ist ihm der Erwerb der erforderlichen Berufserfahrung zu ermöglichen.
  • Ausbildungsordnung: Grundsätzliches und verbindliche Inhalte 1. Grundsätzliches: verbindliche Rechtsverordnung, die die Struktur und Ziel der Ausbildung festlegt dient der Kontrolle der Berufsausbildung regelt die Mindestanforderungen ist mit dem entsprechenden Rahmenplan der Berufsschulen abgestimmt 2. Inhalte: Bezeichnung Ausbildungsdauer Berufsbild Ausbildungsrahmenplan Prüfungsanforderungen
  • Unterschied Ausbildungsberufsbild und Ausbildungsrahmenplan Ausbildungsberufsbild:enthält die zu vermittelnden beruflichen Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse, die mindestens Gegenstand der Berufsausbildung sind und dient der bundesweit einheitlichen Ausbildung Ausbildungsrahmenplan:Ist eine detailierte Anleitung zur zeitlichen und sachlichen Gliederung der Berufsausbildung.
  • Wozu dient die Flexibilitätsklausel in der Ausbildungsordnung? Sie ermöglicht eine Abweichung vom Ausbildungsrahmenplan, wenn betriebspraktische Besonderheiten diese erfordert. Das Ausbildungsberufsbild ist nicht betroffen.
  • Aufgabe der Personalplanung Ermittlung des zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigten Personalbedarfs. Quantitative Personalplanung: Bedarfsmenge Qualitative Personalplanung: erforderliche Qualifikation
  • Systematik der Berufsbilder Monoberufe = Aubildungsberufe ohne Spezialisierung Monoberufe mit Spezialisierung:a. mit Schwerpunkten = einheitlicher Berufsabschlussb. mit Fachrichtungen = unterschiedl. Berufsabschlüsse Monoberufe mit SockelqualifizierungGrundbildung ist gleich, aber Fachbildung im 2.+3. Lehrjahr führt zu unterschiedlichen Berufsabschlüssen Ausbildungsberufe mit Systembildungsachlich und zeitlich gegliederte Ausbildung fürh nach jeder Stufe zu einem Abschluss Ausbildungsberufe mit gemeinsamer KernqualifikationKernqualifikation bildet die berufsqualifizierende BasisProfildifferenzierung beinhaltet die berufsspezifische Fachqualifikation
  • Klassifikation von Lernorten dezentrale Lernorte - Arbeitsplätze vor Ort zentrale Lernorte - spezielle innerbetriebliche Orte zur Ausbildung, wie z.B. Lehrwerkstatt, Unterrichtsraum, Lerninsel externe Lernorte - Berufschule, außerbetrieliche und überbetriebliche Lernorte
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  • grundsätzliches zur Ausbildungsplanung Ausbildungsrahmenplan ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages und bildet die Grundlage der Planung zu beachten ist:Wer? Was? Wann? Wie lange? Wo? je Abschnitt ca. 4-26 Wochen, ideal 12 Wochen, anschließend Lernzielkontrolle Vertiefungsphase am Ende des 1. Ausbidlungsjahres Didaktische Prinzipien:leicht -> schwerkonkret -> abstraktbekannt -> unbekannt
  • Wie wird ausgewertet, ob der Ausbildungsplan umgesetzt wurde? Gespräche mit Auszubildenden und Ausbildenen Mitarbeitern Berichtsheft: Kontrolle und Nachbesprechung Auswertung der Zwischenprüfung bzw. Teil 1 der Abschlussprüfung
  • Sinn der Zwischenprüfung / Teil 1 der Abschlussprüfung Findet in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres statt und dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes Erstreckt sich auf alle im Ausbildungerahmenplan aufgeführte Inhalte des ersten Lehrjahres / der ersten 18 Monate, je nach Ausbildungsdauer. Die Teilnahme ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung
  • Probezeit im Ausbildungsplan? Ins in der Planung so zu berücksichtigen, dass Aussagen über Eignung und Neigung des Azubis getroffen werden können.
  • 3 Mitwirkungsrechte des Betriebsrates Personalplanung: BR ist rechtzeitig und umfassend über geplante Maßnahmen und die Tatsachen, die dazu geführt haben, zu unterrichten. Rechtzeitig= so früh in der Planungsphase, dass es noch möglich ist, dass AG und BR sich beraten Förderung der Berufsausbildung:BR kann fordern, den Berufsbildungsbedarf zu ermitteln und sich mit dem AG darüber zu beratenAG muss die Vorschläge engegennehmen, es besteht aber kein Annahmezwang der Vorschläge Einrichtung und Maßnahmen der Berufsbildung:AG muss den BR darüber informieren, ist aber nicht verpflichtet, Anregungen und Vorschläge entgegenzunehmen
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates im Personalwesen und bei der Ausbildung BR darf interne Stellenausschreibungen verlangen, AG darf aber zeitgleich extern Vakanzen bekannt geben Personalfragebogen muss die Zustimmung des BRs haben Beurteilungsrichtlinien: sind bei Ersteinführung und Änderungen mitbestimmungspflichtig, für Auszubildende ist eine BV abzuschließen Auswahlrichtlinien: Mitbestimmungsrecht bezieht sich auf die Ausgestaltung und die Frage, ob es überhaupt welche geben soll Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen (Ausbildungsplan!): Lerninhalten, Abhaltung betrieblicher Zwischenprüfungen, Regeln zum Führen eines Berichtsheftes, u.v.m. Bestellung und Abberufung von Ausbildern
  • Allgemeine Aufgaben der JAV (5 Punkte) Maßnahmen zur tatsächlichen Gleichberechtigung beim BR beantragen Maßnahmen, die die Berufsbildung und die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis Ihrer Vertretenen betreffen beim BR beantragen Überwachung der Einhaltung der geltenden Gesetze, Verordnungen BVs usw. Anregungen in Fragen der Berufsbildung entgegenzunehmen und beim BR auf Erledigung hinzuwirken;BR hat die Informationspflich über Stand und Ergebnis der Verhandlungen Förderung der Integration der AN in den Betrieb und die Förderung entsprechender Maßnahmen beim BR
  • JAV-Versammlung Vor oder nach jeder Betriebsversammlung kann eine JA-Versammlung einberufen werden, oder zu einem anderen Zeitpunkt, jeweils in Abstimmung mit AG und BR
  • Inwiefern ist die JAV ein geschützter Personenkreis? Will ein AN einen Jugend- und Auszubildendenvertreter nach Beendigung der Berufsausbildung nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernehmen, so muss er diesen spätestens 3 Monate vor Beendigung der Ausbildung schriftlich informieren. Widerspricht das JAV-Mitglied, so muss der AG es in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernehmen. Widerspricht es nicht, gilt dies als Einverständniserklärung und das Arbeitsverhältnis endet mit dem Ende der Berufsausbildung.
  • Was beideutet Lernortkooperation? Innerbetriebliche, außerbetriebliche und schulische Lernorte wirken bei der Berufsausbildung zusammen um die Ausbildung zu optimieren.
  • Verbundausbildung: Gesamtverantwortung und 4 Varianten Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung liegt bei allen Verbundmodellen bei einem sogenannten „Stammbetrieb“, der den Ausbildungsvertrag mit dem Auszubildenden abschließt und ihn bei der zuständigen Kammer zur Eintragung einreicht. Leitbetrieb mit Partnerbetrieben:Ein Leitbetrieb kooperiert mit Partnerbetrieben. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung liegt beim Leitbetrieb, der auch den Ausbildungsvertrag mit dem Auszubildenden abschließt. Einzelne Abschnitte der Ausbildung, für deren Vermittlung der Leitbetrieb die notwendigen Voraussetzungen nicht besitzt, erfolgen in den Partnerbetrieben, mit denen der Leitbetrieb einen Kooperationsvertrag abschließt. Auftragsausbildung:Einige Abschnitte der Ausbildung erfolgen gegen Kostenerstattung außerhalb des Stammbetriebes in anderen Betrieben oder Bildungszentren. Ausbildungsverein:Ein Ausbildungsverein übernimmt die organisatorischen Aufgaben, während die Mitgliedsunternehmen die Ausbildung durchführen. Die Ausbildungsverträge werden hierbei meist vom Ausbildungsverein abgeschlossen. Eine entsprechend dem Vereinsrecht gestaltete Satzung bildet die Grundlage der Kooperationsbeziehungen zwischen allen Beteiligten des Verbundes. Die im Ausbildungsverein anfallenden Kosten für Geschäftsführung, Ausbildungsvergütungen, Prüfungsgebühren, Ausbildungsmittel u.a. können durch Mitgliedsbeiträge oder durch Spenden aufgebracht werden. Ausbildungskonsortium:Mehrere kleine und mittlere Unternehmen stellen jeweils Auszubildende ein und tauschen diese zu vereinbarten Phasen und Ausbildungsabschnitten aus, die der jeweils ausbildende Betrieb nicht selbst durchführen kann (Rotationsprinzip). Diese Ausbildungsabschnitte können auch von beteiligten Bildungswerken übernommen werden.
  • überbetriebliche Ausbildung Berufsausbildung kann in Klein- und Mittelbetrieben durch eine überbetr. Ausbildung ergänzt werden, um eine Vollausbildung sicher zu stellen findet i.d.R. in Kurs- oder Lehrgangsform statt Teilnahme ist für den Auszubildenden Pflicht Kosten werden vom Ausbildenden getragen
  • Wo findet laut BBiG Berufsbildung statt? (3 Orte) im Ausbildungsbetrieb = betriebliche Bildung in der Berufsschule = schulische Bildung in sonstigen berufsbildenden Einrichtungen = außer- und überbetrieblich Bildung
  • Nachteile der überbetrieblichen Ausbildung für den Ausbildungsbetrieb? Kosten sind zu tragen Azubi kann in dieser Zeit keine Erträge erwirtschaften
  • Unterschied überbetriebliche und außerbetriebliche Ausbildung Außerbetriebliche Ausbildung wird i.d. Regel staatlich finanziert und es gibt keinen festen Ausbildungsbetrieb. Praxisteil wird über Praktika erledigt, die vom bIldungsträger finanziert werden.   Überbetriebliche Maßnahmen ergänzen die betriebliche Ausbildung, um die Vollständigkeit der vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte zu erreichen.
  • Unterschied Mitwirkungsrecht und Mitbestimmungsrecht von BR / Personalrat Mitwirkungsrecht: Informationsrecht -> Unterrichtungsrechtn -> Erörterungsrecht Mitbestimmungsrecht:ohne den Willen des Gremiums kann eine Maßnahme nicht geregelt werden
  • Mitbestimmungsrechte des BR / PR BR darf interne Stellenausschreibung verlangen wenn Vakanzen bestehen Personalfragebogen Beurteilungsrichtlinien (Ersteinführung und Änderungen, BV für Auszubildende) Auswahlrichtlinien Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen ( Ausbildungsplan, Erstellung von Zeugnissen, Lerninhalte, Regeln über das Führen von Berichtsheften, ...) Bestellung und Abberufung von Ausbildern
  • Rechte der JAV Teilnahme an BR-Sitzungen: 1 Vertreter darf teilnehmen, wenn es mind. 1 TOP gibt, der die von der JAV vertretenen AN betrifft, dann dürfen alle JAV-Mitglieder teilnehmen. Antragsrecht im BR: JAV kann TOPs zu eigenen Themen beantragen Teilnahme an Gesprächen zwischen AG und BR, wenn es um Themen geht, die die von der JAV vertretenen AN besonders betrifft Ab 50 MA, die durch die JAV vertreten werden, kann die JAV eine eigene Sprechstunde anbieten. Ein Mitglied des BRs kann beratend teilnehmen.
  • Lernorte und Ihre Besonderheiten Arbeitsplatz im Betrieb: Lernen unter realen Bedingungen Lernecke in der Nähe des Arbeitsplatzes: Lernen ohne Störung des Betriebsablaufes Lernbüro Juniorenfirma: wird unter der Schirmherrschaft des ausbildenden Betriebes gegründet und von den Auszubildenden selbstständig geführt. Ausbildungswerkstatt: ermöglicht eine einheitliche und planmäßige Ausbildung mit individueller Betreuung Lerninsel: echte Arbeitsaufträge werden uner Aufsicht und Beratung ausgeführt Unterrichtsraum
  • Klassifikation von Lernorten dezentrale LernorteArbeitsplatz im Betrieb zentrale Lernortespezielle innerbetriebliche Lernorte, z.B. Lernecke, Lehrwerkstatt, Unterrichtsraum externe Lernortez.B. Berufsschule, überbetriebliche Lernorte
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  • Ausbildungsrahmenplan ist die Grundlage für die zeitliche und sachliche Gliederung der Ausbildungsplanung Bestandteil des Ausbildungsvertrages
  • bei der Planung der Ausbildung ist zu beachten: zeitliche Reihenfolge, z.B. Prüfungstermine, Inhalte Berufsschulunterricht zeitliche Einteilung:je Ausbildungspunkt 4-26 Wochen, ideal 12 Wochen Didaktisches Prinzip: leicht -> schwerkonkret -> abstraktbekannt -> unbekannt Lernerfolgskontrolle nach jedem Abschnitt Vertiefungsphase am Ende des ersten Lehrjahres sind zusätzliche Ausbildungsinhalte sinnvoll und umsetzbar? 5 Ws: Wer? Was? Wann? Wo? Wie lange?
  • Vorteile Lernortkooperation Verzahnung von Theorie- und Praxisinhalten Erweiterung der Allgemeinbildung Erwerb von Schulabschlüssen Hilfen bei Lernschwierigkeiten
  • Vorteile Verbundausbildung Förderung der Fachkompetenz durch das Kennenlernen unterschiedlicher Betriebe Förderung der beruflichen Handlungskompetenz durch das Kennenlernen verschiedener personeller, räumlicher und organisatorischer Bedingungen
  • Welche Schlüsselqualifikationen sollen während der Ausbildung vermittelt werden? Persönliche Handlungskompetenz als Voraussetzung für Sozialkompetenz Methodenkompetenz Fahckompetenz
  • Was ist von dem Betrieb bei der Auswahl der Lehrberufe zu berücksichtigen? Welche Qualifikationen werden benötigt? Gibt es sich ähnelnde Arbeitsplätze? Gibt es eine Berufsschule in der Nähe, die den schulischen Teil abdecken kann, bzw. genug Schüler für eine Fachklasse? Mittelfristige Unternehmensplanung und Entwicklung Arbeitsmarktsituation Eignung des Betriebes
  • Rechtsgrundlage / Gesetze, die bei der Auswahl der Auszubildenden berücksichtigt werden müssen? Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Mitbestimmungsrecht bei der Personalplanung Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)       Benachteiligung wegen folgender Punkte ist zu verhindern: ethnische Rasse / Herkunft Geschlecht  Religion / Weltanschauung Behinderung Alter sexuelle Identität  
  • Welche Auswahlverfahren gibt es bei der Auswahl der Auszubildenden? Bewerbungsunterlagen (erster Eindruck, Vorbereitung auf das Bewerbungsgespräch) Einstellungstest Accesmentcenter Bewerbungsgespräch  
  • Einstellungstest nach Wissenschaftlichen Kriterien entwickeltes standardisiertes Auswahlverfahren, das Fähigkeits- und Persönlichkeitsmerkmale, sowie berufspezifischer  Anforderungen erfasst, ist Grundlage für alle Prognosen bzgl. Ausbildungs- bzw. Berufserfolges eines Bewerbers Standardisierung bezieht sich auf Aufgaben, Durchführung und Auswertung Gütekriterien:ObjektivitätReliabilität (Zuverlässigkeit, Ergebnis muss immer gleich sein)Validität (Gültigkeit: kann der Test auf die Fähigkeiten testen, für die er bestimmt ist?) Arten: Leistungstest Intelligenztest (kognitive Fähikeiten) Persönlichkeitstest (nicht kognitive Fähigkeiten)
  • Accesmentcenter besteht aus mehreren eignungsdiagnostischen Verfahren oder leistungsbezogenen Aufgaben, um Entwicklungsperspektiven einzuschätzen mehrere unabhängige Beobachter erfassen gleichzeitig die Bewerber
  • Auf welchen rechtlichen Grundlagen soll ein Ausbildungsvertrag geschlossen werden? BBiG JuArbSchuG evt. Tarifvertrag
  • Mindestinhalte des Ausbildungsvertrages (9Pkt.) Art, sachliche und zeitliche Gliederung, Ziel der Ausbildung Beginn und Dauer(Regelzeit  -- Mind.Zeit 3,5 Jahre -- 24 Monate 3 Jahre -- 18 Monate 2 Jahre -- 12 Monate) Außerbetriebliche Maßnahmen Dauer der täglichen Arbeitszeiten Dauer der Probezeit (1-4 Monate) Zahlung und Höhe der Vergütung(spätestens am letzten Werktag des Monats, Höhe max. 20% unter Empfehlung der zuständigen Stelle oder branchenüblichem TV) Dauer des Urlaubsunter 16 Jahre mind. 30 Werktageunter 17 Jahre mind. 27 Werktageunter 18 Jahre mind. 25 Werktageab 18 Jahre mind. 24 Werktage Kündigungsvoraussetzungen Allg. Hinweis auf anzuwenden Tarifvertrag
  • Eintragung und Anmeldung des Ausbildungsverhältnisses Die zuständige Stelle führt ein Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse. Der Ausbildende hat unverzüglich unter Vorlage einer Kopie des Berufsausbildungsvertrages den Eintrag in das Verzeichnis zu beantragen.
  • Hauptpflichten des Ausbildenden (8Pkt.) Ausbildung gemäßBerufsziel Ausbildung durch geeignetes Persona Bereitstellung von Ausbildungs- und Prüfmitteln Freistellung für die Berufsschule, Prüfungen, außerbetriebliche Maßnahmen Ausbildungsnachweisführung kontrollieren charakterliche Förderung sowie Schutz vor körperlicher und seelischer Gefahr ausbildungsgerechte und ausbildungsförderliche Beschäftigung Ausstellen eines schriftlichen Zeugnisses nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
  • Pflichten des Auszubildenden (7Pkt.) Lernpflicht (um berufliche Handlungsfähigkeit zu erreichen) Sorgfaltspflicht (Aufgaben) Teilnahmepflicht (an außerbetr. Maßnahmen, Berufsschulunterricht, Prüfungen usw., wofür er frei gestellt wird) Gehorsamspflicht (gegnüber weisungsbefugten Personen) Ordnungspflicht (Ordnungen des Betriebes) Pflegepflicht (Arbeitsmittel und -geräte) Verschwiegenheitspflicht
  • Berufsausbildung im Ausland rechtliche Grundlage: BBiG darf max. 25% der Ausbildungszeit umfassen Inhalte der ausländischen Ausbildung müssen im Wesentlichen den Inhalten der deutschen Ausbildung entsprechen Auslandsaufenthalt kann bereits bei Vertragsabschluss oder später vereinbart werden ("Ausbildungsmaßnahme außerhalb der Ausbildungsstätte"
  • Förderung und Beratung für einen Auslandsaufenthalt 1.) Leonardo da Vinci fördert europaweiten Austausch von Auszubildenden und Berufsschülern 2.) Bilaterale Austauschprogramme für Auszubildende und Ausbilder: Deutsch - Französisch Deutsch - Norwegisch Deutsch - Niederländisch Deutsch - Britisch 3.) Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesamt für Berufsbildung (NA beim BIBB) berät und unterstützt Ausbilder bei der Organisation und Finanzierung von Auslandsaufenthalten
  • Dokumentation der Auslandaufenthalten Europass Dokumente: Lebenslauf Sprachenpass Mobilitätsnachweis (Dokumentiert den/die Auslandsaufenthalt/e) Diploma Supplement (Erläutert das Zeugnis und Inhalt von Studiengängen) Zeugniserläuterungen ( sorgt für Transparenz bezüglich der länderspezifischen Standards in der Ausbildung, typischen Branchen und Tätigkeitsfeldern)