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Fachausbildung (Subject) / UV (Lesson)

35 einfache Fragen aus der Welt der Unfallversicherung

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  • Welche besonderen freiwilligen Leistungen sind bei Berufskankheiten in der UV vorgesehen und unter welchen Voraussetzungen werden sie erbracht? Bar- und Sachleistungen, ohne dass der Versicherungsfall der Berufskrankehit eingetereten sein muss. Wenn Gefahr besteht, dass bei Fortführung der bisherigen Beschäftigung Berufskrankheit entsteht oder sich verschlimmert Freiwillige Leistungen: vorbeugende medizinische Betreuung (Ärztliche Hilfe, Heilmittel, Anstaltspflege) Maßnahmen der beruflichen oder sozialen Rehabliltation für die Dauer einer Unfallheilbehandlung oder Krankenbehandlung kann der UV-Träger dem Versehrten oder seinen Angehörigen in Berücksichtigung der Schwere der Verletzungsfolgen und der langen DAuer der Behandlung als freiwillige Leistung eine besondere Unterstützung gewähren. Minderung des Verdienstes in anderer Tätigkeit kann durhc Übergangsrente (ASVG, BSVG) oder Übergangbetrags (ASVG) ausgeglichen werden.
  • Welche Versicherungsträger führen für jeweils welche Personengruppen die UV durch? Sind diese Versicherungsträger auch für die Durchführung anderer Versicherungszweige zuständig? AUVA (UV) unselbstständige DN und freie DN Lehrlinge geringfügig beschäftigte DN und frei DN selbstständig gewerbetreibende Kammermitglieder neue Selbstständige ohne Gewerbeberechtigung geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH Gesellschafter einer OG Kommanditisten einer KG Schüler und Studenten Knappen all jene, für die kein anderer Träger zuständig ist BVA (KV, UV) Personen, in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis neue VB des Bundes ab 1.1.1999 neue VB der Länder und Gemeinden ab 1.1.2001 Universitätsbedienstete ab 1.1.2004 Mitarbeiter der BVA ab 1.1.2004 Mandatare geringfügig Beschäftigte nach dem B-KUVG SVB (KV, UV, PV) Betriebsführer, wenn Einheitswert über/gleich 150,-/Monat hautberuflich mittägige Ehepartner/eingetragene Partner Gesellschafter einer OG geschäftsführende Gesellschafter eine GmbH hauptberuflich beschöftigte Kinder, Enkel-, Wahl-, Stief- und Schwiegerkinder, Schwiegereltern, Großeltern, Eltern, Wahl-, Stief- und Schwiegereltern im Betrieb mittätige Ehepartner/eingetragene Partner, Kinder, Enkel, Wahl, Stief- und Schwiegerkinder, Großeltern, Eltern, Wahl-, Stief- und Schwiegereltern und Geschwister VAEB (KV, UV, PV) Mitarbeiter der öffentlichen Eisenbahnen Personen, die bei der BKK der Wiener Linien KV-vers. sind
  • Max Mustermann ist Schüler eines Bundesrealgymnasiums. Nach dem 9. Pflichtschuljahr bricht er die Schule ab und beginnt eine Lehre in einem Betrieb. Nach Lehrabschluss wird er im Unternehmen angestellt. Weiters betreibt er eine Nebenerwerbslandwirtsc a) Schülerunfall - nach Lebensalter abgestuft, feste Bemessungsgrundlage, abgestuft nach Alter des Schülers b) Unfall Lehrling - Besondere Bemessungsgrundlage für Personen unter 30 -  Bemessungsgrundlage worerst nach Beitragsgrundlage. Mit dem Zeitpunkt, mit dem die Ausbildung abgeschlossen worden wäre, wird eine neue Bemessungsgrundlage gebildet, deren Basis die Beitragsgrundlagen gleichartig Versicherter lt. Kollektivvertrag sind c) BSVG sieht feste Bemessungsgrundlage vor. Bemessungsgrundlage BSVG wir dmit der Bemessungsgrundlage nach ASVG verglichen. Für die Berechnung der Geldleistungen ist die höhere Bemessungsgrundlage heranzuziehen.
  • Ein Versicherter hat einen Arbeitsunfall mit scheren Verletzungen erlitten. Wie wird das leistungsrechtliche Verfahren eingeleitet bzw. beendet, wie hießen die Bestandteile dieses Schriftstückes und innerhalb welcher Frist an welche Stelle mit wemlch Einleitung - Verfahrenseinleitung erfolgt amtwegig - ex offo Prinzip Meldepflicht - DG hat jeden Arbeitsunfall, bei dem ein Versicherter getötet oder mind. 3 Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig geworden ist, dem UV-Träger binnen einer Frist von 5 Tagen anzuzeingen. Gilt auch für Berufskrankheit, für die überdies eine ärztliche Meldepflicht besteht. Antragsmöglichkeit: Vers. hat die Möglichkleit den Anspruch mittels Antrag geltend zu machen Beendigug - Verfahren wird mittels Bescheid beendet Bescheid besteht aus Bezeichnung des Schriftstückes als Bescheid Datum Bezeichnung der Behörde Spruch Begründung Rechtsmittelbelehrung Unterschrift oder Amtssignatur In der UV muss Bescheid in Leistungssachen innerhalb von 6 Monaten erteilt werden. Versicherte kann sich innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung mit einer Bescheidklage an das Arbeits- und Sozialgericht (bzw. Landesgericht) wenden.
  • Ein Versicherter stirbt an den Folgen eines Arbeitsunfalls. Welche möglichen Leistungen können für Hinterbliebene in der UV bzw. in der PV entstehen UV Witwenrente -20% der Bemessungsgrundlage -40% wenn Witwe die Hälfte der Erwerbsfähigkeit für länger als 3 Monate verliert oder 60LJ(f), 65 LJ(m) vollendet hat Waisenrente Halbweise 20% d. Bemessungsgrundlage Vollwaise 30% d. Bemessungsgrundlage Teilersatz der Bestattungskosten (1/15 der BMG, Mindestbetrag ASVG/volle BMG im B-KUVG) Zuschuss zu den Überführungskosten PV Witwenpension Prüfung der Wartezeit kann entfallen Ehe aufrecht 0-60% der Pension des Vers. Ehe geschieden 0-60% der Pension des Vers. - Begrenzung mit der Höhe des Unterhaltsanspruchs Waisenpension Halbwaise 40% der Witwenpension Vollwaise 60% der Witwenpension bei Berechnung der Waisenpension ist immer von einer mit 60% bemessenen Witwenpension auszugehen
  • Herr F. erleidet einen Arbeitsunfall. Welche Verpflichtungen innerhalb welcher Frist und unter welchen Voraussetzungen hat in diesem Zusammenhang sein Dienstgeber? Welches Prinzip der UV kommt hier zur Anwendung? ex-offo Prinzip - Prinzip der Amtswegigkeit; Verfahren in der UV wird von Amts wegen eingeleitet Meldepflicht - DG muss Arbeitsunfall binnen 5 Tagen dem UV-Träger melden, wenn bei Unfall Vers. getötet oder zumindest 3 Tage teilweise oder gänzlich arbeitsunfähig geworden ist. Antragsmöglichkeit - DN hat die Möglichkeit, den Anspruch selbst per Antrag geltend zu machen (sollte bislang nix passiert sein).
  • Was versteht man unter einer Berufskrankheit und wie kann man sie in Gruppen unterteilen? Führen Sie je ein Bsp. an. Krankheit, die durhc Berufsarbeit verursacht wurde. Meist länger andauernde Einwirkung von Schadstoffen auf Organismus. Generell nur Krankheiten aus Liste I, ASVG (Ausnahme; Generalklausel); dz. 53 Positionen MdE von mind. 20% über 3 Monate Gruppe 1 - durch berufliche Beschäftigung, egal in welchem Betrieb: durch Lärm verursachte Schwerhörigkeit Gruppe 2 - Krankheiten, wenn bestimmte medizinische od. rechtl. Voraussetzungen erfüllt sind: Staublungenerkrankung mit objektiv feststellbarer Leistungsminderung von Atmung oder Kreislauf Gruppe 3 - Krankehiten durhc die Tätigkeit in einem bestimmten Betrieb verursacht: Infektioonen in Krankenanstalten   Generalklausel: Krankheit, die nicht in Liste I ist im Einzelfall wenn: Träger stellt fest, dass Krankheit ausschließlich ode rüberwiegend durch Verwendung schädlicher Stoffe oder Strahlen bei vom Vers. ausgeübten Beschäftigung entstanden ist. Zustimmug des BM erforderlich! Anspruch auf Versehrtenrente nur, wenn MdE über 3 Monate mind. 50% (BSVG 1 ahr)
  • Was versteht man unter einem Schwerversehrten? Welche leistungsrechtlichen Besonderheiten ergeben sich ind er UV für einen Schwerversehrten im ASVG, BSVG und B-KUVG? Schwerversehrter - Wenn durch einen od. mehrere Versichungsfälle ein Anspruch auf eine od. mehrere Versehrtenrente (Betribesrente) von zumind. 50% besteht.  Schwerversehrte erhalten Sonderleistungen zusätzlich zur Versehrten/Betriebsrente Besonderheiten: keine Kausalität bei Tod: einmalige Witwenbeihilfe abhängig von BMG Kausalität bei Tod: Hinterbliebenenrente keine Witwenbeihilfe im BSVG ASVG Zusatzrente: Abhängig vom Grad der MdE 20% und 50% Kinderzuschuss: 10% der Rente + Zusatzrente Versehrtenrente + Zusatzrente + Kinderzuschuss darf BMG nicht übersteigen Besonderheiten- Jahresrente: monatl. 1/14- Kinderzuschuss- Anfall Tag nach Wegfall des KG Anspruchs, spätestens mit Beginn 27 Wochen nach VF- Schüler/Studenten: Wenn Ausbildung abgeschlossen worden wäre und Eintritt ins Erwerbsleben erfolgt wäre- Generalklauselfälle - mind. 3 Monate MdE gleich/größer 50 (also schwerersehrt) BSVG großes Versehrten geld (60% der BMG kein Kinderzuschuss Besonderheiten- Jahresrente: monatelich 1/14- Anfall 1 Jahr nach dem Tag, der dem Eintritt des Versicherungsfalles folgt- feste BMG und höhere BMG für Schwerversehrte B-KUVG Monatsrente Kinderzuschuss Tag nach Beendigung der durhc den DU verursachten Arbeitsunfähigkeit, spätestens 3 Monate nach VF Schwerversehrte haben Anspruch auf Pflegegeld, wenn MdE 100% und kausaler Zusammenhang zw. Pflegebedarf und VF besteht Zusatz andere Fragestellung Welches Prinzip der UV kommt hier in besonderer Weise zur Anwendung? Kausalitätsprinzip - rechtli. Kausalität: Zusammenhang zw. versicherter Tätigkeit und Unfall/erkrankung - med. Kausalität: Zusammenhang zw. VG und Verletzung od. Krankheitsfolgen
  • Welche Prinzipien prägen die UV? Beschrieben Sie diese im Detail. Finanzierungsprinzip Mittel werden in erster Linie durch Beiträge aufgebracht Finanzierung durhc DG-Beiträge Bundesmittel in der Finanzierung UV Beträge Selbstversicherte, Höherversicherte und Zusatzversicherte Kausalitätsprinzip (Verursachungsprinzip) rechtlicher und medizinischer Zusammenhang zw. Unfall/Berufskrankheit mit Tätigkeit rechtlich: Zusammenhang zw. der durch UV geschützten Tätigkeit und Unfallereignis medizinisch: Unfallereignis und Verletzungsfolgen Ex-offo Prinzip Prinzip der Amtswegigkeit; Verfahren wird ovn Amts wegen eingeleitet Meldepflicht: DG muss Arbeitsunfall binnen 5 Tagen dem UV-Träger melden, wenn bei Unfall ein Versicherter getötet oder zumindest 3 Tage teilweise oder gänzlich arbeitsunfähig geworden ist Antragsmöglichkeit: DN hat die Möglichkeit, den Anspruch selbst per Antrag geltend zu machen (sollte bislang nix passiert sein).
  • Wie unterscheidet sich die BMG nach den Beitragsgrundlagen im ASVG und B-KUVG? Zeitraum ASVG: Kalenderjahr vor Eintritt des VF Sonderzahlungen ASVG Höchstbemessungsgrundlage ASVG alle Erwerbstätigkeiten im ASVG und BSVG Zeitraum B-KUVG: Kalendermonat zum Eintritt des VF keine Beiträge für Sonderzahlungen B-KUVG keine Höchstbemessungsgrundlage BKUVG nur Einkommen aus versicherter Beschäftigung
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  • Welche Voraussetzungen müssen vorliegen um eine Erkrankung als Berufskrankheit festzustellen? Welchen Sinn hat die Generalklausel? Wann und unter welchen Voraussetzungen kommt sie zur Anwendung? Worin liegt der Unterschied zu herkömmlichen Berufskran Krankheit, die durch Berufsarbeit verursacht wurde. Meist länger andauernde Einwirkung von Schadstoffen auf Organismus. Generell nur Krankheiten aus Liste I, ASVG (Ausnahme; Generalklausel); dz. 53 Positionen Gruppe 1 - durch berufliche Beschäftigung, egal in welchem Betrieb: durch Lärm verursachte Schwerhörigkeit Gruppe 2 - Krankheiten, wenn bestimmte medizinische od. rechtl. Voraussetzungen erfüllt sind: Staublungenerkrankung mit objektiv feststellbarer Leistungsminderung von Atmung oder Kreislauf Gruppe 3 - Krankehiten durhc die Tätigkeit in einem bestimmten Betrieb verursacht: Infektioonen in Krankenanstalten   Generalklausel: Krankheit, die nicht in Liste I ist im Einzelfall wenn: Träger stellt fest, dass Krankheit ausschließlich ode rüberwiegend durch Verwendung schädlicher Stoffe oder Strahlen bei vom Vers. ausgeübten Beschäftigung entstanden ist. Zustimmug des BM erforderlich! Anspruch auf Versehrtenrente nur, wenn MdE über 3 Monate mind. 50% (BSVG 1 Jahr) Sinn der Generalklausel - Härtefälle verhindern Unterschied herkömmliche Berufskrankheit - Mind. 50% MdE über 3 Monate (im Gegensatz zu 20% über 3 Monate) bei Berufskrankheit nach Liste I im Anhang des ASVG
  • Unter welchen Voraussetzungen hat ein Versicherter Anspruch auf Integritätsabgeltung? Beschreiben Sie diese Leistung näher. Welche Gremien der Selbstverwaltung bzw. welche Behörde spielt beim Beschluss der näheren Bestimmungen eine Rolle und wie heiß Wenn Arbeitsunfall aufgrund von grob fahrlässiger Verletzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften eingetreten ist, eine erhelbiche und dauernde Beeinträchtigung entstanden ist und ein Anspruch auf Versehrtenrente (Betriebsrente) entsteht.  Integritätsabgelutng ist eine einmalige Leistung, abhängig vom Grad des Integritätsschaden. Höchstebetrag ist das Doppelte der Jahreshöchstbemessungsgrundlage Näheres und Höhe werden durch Richtlinien bestimmt, die Vorstand im Einvernehmen mit Kontrollversammlung bestließt. Richtlinien bedürfen Zustimmung des BM Im B-KUVG keine Integritätsabgeltung vorgesehen.