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Fachausbildung (Subject) / Fragenkatalog - Organisation (Lesson)
- Wie können Leistungen der Sozialversicherung eingeteilt werden? Nach der Rechtsnatur Pflichtleistungen (individueller Rechtsanspruch, gerichtlich durchsetzbar) gesetzliche Mindestleistung Satzungsmäßige Mehrleistung Pflichtaufgaben (kein individueller Rechtsanspruch, gerichtlich nicht durchsetzbar) freiwillige Leistungen (kein individueller Rechtsanspruch, gerichtlich nicht durchsetzbar) Nach der Art der Leistungserbringung Sachleistung (ärztliche Hilfe, Anstaltspflege) Geldleistung (Krankengeld, Wochengeld) Nach dem Zweck Leistung bei Versicherungsfall (ärztliche Hilfe, Wochengeld) vorbeugende Leistungen (Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit, Gesundenuntersuchung)
- Vergleichen Sie die Merkmale der SV mit jenen einer Privatversicherung. Beschreiben Sie anschließend die Merkamle der SV näher. Sozialversicherung Versicherungsverhältnis durch Gesetz begründet (Pflichtversicherung) keine Risikoauslese (Leistung unabhängig von Leistungswahrscheinlichkeit) Finanzierung durch einkommensorientierte Beiträge Umlageverfahren (Einnahmen einer Periode werden für Ausgaben in der gelichen Periode verwendet) Solidaritätsprinzip (Ausgleich zwischen sozialen Schichten bzw. Einkommen, Ausgleich zwischen Generationen) Versicherungsmethode mit sozialem Ausgleich - Verfolgung sozialpolitischer Ziele durch Versicherungsmethode nicht gewinnorientiert Privatversicherung Versicherungsverhältnis und Risikengemeinschaft werden durch Vertrag begründet Risikenauslese Finanzierung durch risikoabhängige Beiträge Kapitaldeckungsverfahren Äquivalenzprinzip reine Versicherungsmethode gewinnorientiert
- Welche Versicherungsträger führen für jeweils welche Personengrupppe die UV durch? Sind diese Versicherungsträger auch für die Durchführung anderer Versicherungszweige zuständig und wenn ja, welche? AUVA Generalkompetenz (zuständig für alle Personen, für die kein anderer Träger zuständig ist) unselbstständige Erwerbstätige Lehrlinge geringfügig beschäftigte DN geringfügig beschäftigte freie DN freie DN selbstständige Wirtschaftskammer-Mitglieder Gesellschafter offener Gesellschaften geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH Kommanditisten einer KG neine Selbstständige ohne WK-Mitgliedschaft Kindergartenkinder, Schüler, Studenten Knappen freiberuflich tätige Mitgleider einer ÄK VAEB (KV, UV, PV) Bedienstete der öffentlichen Eisenbahnen Versicherte der BKK der Wiener Linien (Verkehrsbetriebe) BVA (KV, UV, PV für Beamtenpensionsrecht) Beamte (Personen in einem öffentlich-rechtlichen DV) Neue Verbtragsbedienstete des Bundes (ab 1.1.1999, der Länder und Gemeinden (ab 1.1.2001) Universitätsbedienstete (ab 01.01.2004) Mandatare (Abg. NR, BRat, BK, BM, UHBP, Bürgermeister, OV, etc.) DN der BVA (ab 01.01.2004) geringfüfig beschäftigte DN gem. B-KUVG SVB (KV, UV, PV) Betriebsführer (sofern Einheitswert über/gleich EUR150,-) im Betrieb hauptberuflich tätige Ehepartner/eingetragene Partner GEesellschafter OG, Kommanditisten KG hauptberuflich beshcäftigte Kinde,r Enkel, Wahl-, Stief- & Schwiegerkinder, Eltern, Großeltern, Wahl-, Stief- und Schwiegereltern im Btrieb mittägige Ehepartner, eignetragene Partner, Kinder wie oben, Eltern wie oben und Geschwister
- Erklären sie was man unter Pflichtleistung versteht und wie man diese unterteilen kann. Nennen Sie pro Leistungskategorie 3 Beispiele aus dem Bereich der KV. Worin unterscheiden sich Pflichtleistungen und Pflichtaufgaben? Nennen Sie freiwillige Leist Pflichtleitung - durchsetzbarer Rechtsanspruch des Versicherten - Leistung kann gerichtl. durchgesetzt werden. Man unterteilt nach Art der Rechtsnatur in: Gesetzliche Mindestleistung Anspruch auf Krankengeld - 26 Wochen Wochengeld ärztliche Hilfe Satzungsmäßige Mehrleistung der Dauer nach: Verlängerung des KG-Anspruches auf 78 Wochen der Höhe nach: Familienzuschläge für Anstaltspflege, Familienzuschläge KG dem Grunde nach: Zuschüsse zur Anschaffung von notwendigen Hilfsmitteln Auch Pflichtaufgaben müssen erbracht werden, es besteht abe rkein individueller Rechtsanspruch des Versicherten. Freiwillige Leistungen der BVA: erweiterete Heilbehandlung Leistungen aus dem Unterstützungsfonds
- Unter welchen Voraussetzungen besteht Anspruch auf Leistungen aus der SV, der Versorgung und der Sozialhilfe bzw. bedarfsorientierten Mindestsicherung? Welche Leistungen mit Versorgungs- und Sozialhilfecharakter werden von der SV gewährt? Nen SV:- Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen- Eintritt des Versicherungsfalles Versorgungscharakter: Pflegegeld (Pflegevorsorge)Sozialhilfecharakter: Ausgleichszulage Versorgung:Eintreten eines bestimmten Tatbestands Sozialhilfe:Subsidiaritätsprinzip/Prinzip der Nachrangigkeit: Person muss in Notlage/bedürftig sein und kann sich weder selbst helfen, noch von anderer Stelle Hilfe erwarten - Sozialhilfe fällt in Bezug auf Gesetzgebung und Vollziehung in die Kompetenz der Bundesländer. Aufgrund eines Rahmenvertrages zw. Bund u. Ländern wurden einheitliche Mindeststandards für die Leistungswerber aller Bundesländer geschaffen --> bedarfsorientierte Mindestsicherung.
- Definieren Sie den Begriff "Soziale Sicherheit" und ennnen Sie die Systeme sowie deren Sparten, durch welche soziale Sicherheit in Österreich gewährleistet wird. Soziale Sicherheit ist die Gesamtheit aller gesellschaftlichen Einrichtungen auf deren Leistungen Menschen in persönlichen und wirtschaftlichen Notsituationen Anspruch haben. SV KV, PV, UV, ALV Versorgung Heeresversorgung Kriegsopferversorgung Opferfürsorge Verbrechensopferversorgung Pflegevorsorge Sozialhilfe (bedarfsorientierte Mindestsicherung)
- Erklären Sie das Solidaritätsprinzip als wichtiges Merkmal der Sozialversicherung. Welche Merkmale prägen darüber hinaus die SV? Zählen Sie diese vollständig auf. Durch die Beitragszahlungen der besser Verdienenden werden zum Teil auch die Leistungen der wirtschaftlich schlechter gestellten Personen finanziert Solidaritätsprinzip im BeitragsrechtIm Beitragswesen - Ausgleich zw. besser und weniger gut Verdienenden Solidaritätsprinzip im Leistungsrechtsozialer Ausgleich zwischen gesunden und kranken Menschen, zwischen Alt und Jung. Die SV stellt einen Generationenausgleich her Pflichtversicherung Versicherungsfälle Pflichtleistungen Finanzierung durch einkommensorientierte Beiträge Selbstverwaltung keine Riskenauslese Umlageverfahren Versicherungsmethode mit sozialem Ausgleich Nicht gewinnorientiert
- Erklären Sie das System der Sozialversorgung in Österreich und dessen Merkmale. Welche Arten der Sozialversorgung kennen Sie? Kriegsopferversorgung Opferfürsorge Pflegevorsorge (Pflegegeld) Versorgung von Verbrechensopfern Heeresversorgung - Erbringung der Leistungen bei Vorliegen eines bestimmten Tatbestandes- durchsetzbarer Rechtsanspruch- Finanzierung aus allgemeinen Steuermitteln- Bundesverwaltung- tatbestandsbezogen
- Welche Zielsetzungen sind mit der Satzungs- und Richtlinienkompetenz des HVB verbunden? Nennen Sie 5 Bereiche, die durch Richtlinien des HV geregelt werden. Richtlinienkompetenz Es ist die Absicht des Gesetzgebers erkennbar, den Grundsatz der Nichteinmischung in den eigenen Wirkungsbereich der Selbstverwaltung der SV-Träger zu wahren, denn aber für ein möglichst einheitliches Vorgehen der autonomen SV-Träger zu sorgen. Richtlinien des HVB regeln: dienst-, besoldungs- und pensionsrechtliche Verhältnisse der SV-Bediensteten Befreiung von der Rezeptgebühr Durchführung und Auswertung der Jguendlichen- und Vorsorgeuntersuchungen Koordinierung der Aufgaben der KV, UV und POV-Träger bei er Gewährung freiwilliger Leistungen und der Rehab ökonomische Verschreibweise von Heilmitteln sowie Heilbehelfen Berücksichtigung ökonomischer Grunsäatze bei der Krankenbehandlung Satzungskompetenz Der Hauptverband hat eine Msutersatzung zu erlassen und einzelne Bestimmungen dieser Mustersatzung für alle oder bestimmte SV-Träger für verbindlich zu erklären, insoweit dies zur Wahrung der Einheitlichkeit notwendig ist. Zusatz: Feststellungskompetenz = ob und in welchem Ausmaß Bezüge, die in kollektivvertralichen Regelungen vorgesehen sind, nicht zum beitragspflichtigen Entgelt gehören.
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