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schriftliche Steuerberaterprüfung (Subject) / Umwandlungssteuerrecht (Lesson)
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- Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen § 1 UmwStG
- Überführungsfiktion § 5 III UmwStG
- Einlagefiktion § 5 II UmwStG
- Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen der zweite - fünfte Teil gilt für § 1 I S.1 Nr.1 - 4 UmwStG
- Verschmelzung, Aufspaltung und Abspaltung von Körperschaften § 1 I S.1 Nr.1 UmwStG
- Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft § 1 I S.1 Nr.2 UmwStG
- Der zweite - fünfte Teil gilt nicht für die Ausgliederung gem. § 123 III UmwG § 1 I S.2 UmwStG
- Verschmelzung, Aufspaltung und Abspaltung von Personengesellschaften § 1 III Nr.1 UmwStG
- Ausgliederung gem. § 123 III UmwG § 1 III Nr.2 UmwStG
- Anwendungsbereich Einzelrechtsnachfolge § 1 III Nr.4 UmwStG
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- Anwendungsbereich Austausch von Anteilen § 1 III Nr.5 UmwStG
- Steuerliche Rückwirkung § 2 UmwStG
- Steuerliche Rückwirkung steuerlicher Übertragungsstichtag § 2 I UmwStG
- Zweiter Teil: Vermögensübertragung bei Verschmelzung auf eine PersG oder auf eine natürliche Person und Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine PersG Wertansätze in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft § 3 UmwStG
- Zweiter Teil: Vermögensübertragung bei Verschmelzung auf eine PersG oder auf eine natürliche Person und Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine PersG Auswirkung auf den Gewinn des übernehmenden Rechtsträgers § 4 UmwStG
- Zweiter Teil: Vermögensübertragung bei Verschmelzung auf eine PersG oder auf eine natürliche Person und Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine PersG der übernehmende RT tritt in die steuerliche Rechtsstellung ein § 4 II UmwStG
- Verschmelzung KapG auf KapG bei Upstreammerger bleibt Übernahmegewinn außer Ansatz § 12 II UmwStG Wert der übergegangenen WG ./. BW der weggefallenden Beteiligung ./. Umwandlungskosten = Übernahmegewinn bzw. -verlust Beachte § 8b II S.3 ; § 8b III S.1 KStG 5%
- Verrechenbare Verluste, verbleibende Verlustvorträge gehen nicht über § 4 II UmwStG
- Abschreibungsfortführung § 4 III UmwStG
- Gewinnerhöhung durch Vereinigung von Forderungen und Verbindlichkeiten Rücklagenbildung möglich § 6 UmwStG