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schriftliche Prüfung Steuerberater (Subject) / Einkommensteuer Übertragung einzelner WG in GHV einer PersG durch MU (Lesson)

Übertragung von Einzel-WG in Gesamthandsvermögen

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  • unentgeltlich aus dem BV oder SBV des Mitunternehmers § 6 V Satz 3 ESTG zwingende Buchwertfortführung
  • unentgeltlich aus dem PV des MU § 6 I Nr. 5 ESTG grundsätzlich Teilwert als (verdeckte) Einlage eine (verdeckte) Einlage liegt nur vor, wenn die Gutschrift bei der PersG vollständig auf dem gesamthänderisch gebundenen Rücklagekonto erfolgt (Erlasse 1 § 4/15)
  • teilentgeltlich aus dem BV/SBV des MU ins GHV Trennungstheorie § 6 V Satz 3 ESTG Aufteilung in Anschaffung und Buchwertfortführung
  • teilentgeltlich aus dem PV des MU ins GHV Trennungstheorie Aufteilung in Anschaffung und Einlage § 6 V Satz 3 ESTG
  • teils untentgeltlich und teils gegen Gesellschaftsrechte aus dem BV/SBV des MU ins GHV BWfortführung § 6 V Satz 3 ESTG
  • teils untentgeltlich und teils gegen Gesellschaftsrechte aus dem PV des MU ins GHV Trennungstheorie Aufteilung in Tausch § 6 VI Satz 1 ESTG und Einlage § 6 I Nr. 5 ESTG aus Einlage resultierende Ertragsbuchung wird außerbilanziell korrigiert (Erlasse 1 § 4/15)
  • vollentegltlich gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten und/oder Gutschrift auf dem gesamthänderisch gebundenen Rücklagekonto aus dem BV oder SBV des MU § 6 V Satz 3 ESTG zwingende Buchwertfortführung
  • vollentgelltlich gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten und/oder Gutschrift auf dem gesamthänderisch gebundenen Rücklagekonto aus dem PV des MU § 6 VI Satz 1 ESTG AK = gemeiner Wert des hingegebenen WG, da Tausch
  • vollentgeltlich gegen Entgelt Anschaffungsgeschäft egal, ob aus PV oder Bv des MU
  • vollentgeltlich gegen Mischentgelt (teils Entgelt, teils Gesellschaftsrechte) aus dem BV/SBV des MU ins GHV Trennungstheorie Aufteilung in Anschaffung und Buchwertfortführung § 6 V Satz 3 ESTG
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  • vollentgeltlich gegen Mischentgelt (teils Entgelt, teils Gesellschaftsrechte) aus dem PV des MU ins GHV Trennungstheorie Aufteilung in Anschaffung und Tausch § 6 VI Satz 1 ESTG