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schriftliche Steuerberaterprüfung (Subject) / Umwandlung KapG in PG (Lesson)
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- 1 Vorschriften Umw KapG in PG § 3 Wertansatz in der steuerl. Schlussbilanz der übertragenden KapG § 4 Auswirkung auf den Gewinn der übernehmenden PG § 5 Besteuerung der Anteilseigner der übertragenden KapG § 7 Besteuerung der offenen Rücklagen § 9 Formwechsel in eine PG § 18 Gewerbesteuer
- 2 Vollausschüttungfiktion Aufgrund des Wechsels des Besteuerungskonzeptes müssen die Gesellschafter der übertragenden KapG die bei der KapG vorhanden offenen Gewinnrücklagen im Zeitpunkt der Umwandlung so versteuern, als ob die Rücklagen ausgeschüttet worden wären, obwohl tatsächlich keine Ausschüttung stattfindet. §7 UmwStG, § 20/1 Nr. 1 ESTG
- 3 Umwandlungstichtag Der handelsrechtliche Umwandlungsstichtag ist der Zeitpunkt, von dem an die Handlungen der übertragenden KapG als für RECHNUNG der übernehmenden PG vorgenommen gelten. (01.01.01) Die handelsrechtliche Schlussbilanz ist auf den Tag aufzustellen, der dem Umwandlungsstichtag unmittelbar vorausgeht (31.12.00)
- 4 Übertragungsstichtag Der steuerliche Übertragungstichtag (§2/1 UmwStG) ist der Zeitpunkt, auf den nach § 17/2 UmwG die handelsrechtliche Schlussbilanz aufgestellt wird. Er liegt einen Tag vor dem hr Umwandlungsstichtag. 31.12.00
- 5 Übertragungsgewinn Sämtliche WG, einschl. selbst geschaffener immaterieller WG, sind in der steuerlichen Schlussbilanz mit dem gemeinen Wert (ausgenommen PensionsRST immer nach §6a) anzusetzen. Falls die Bedingungen des § 3/2 UmwStG erfüllt sind, ist auch ein Ansatz zum Buchwert oder einem Zwischenwert mit einheitl. % Satz (Sinnvoll bei Verlustvorträgen, gehen sonst verloren) möglich.
- 6 Umfang des Einlagekontos Nach § 29 KStG gilt das Nennkapital der übertragenden Körperschaft fiktiv auf 0 herabgesetzt und ist dem steuerlichem Einlagekonto gem. §28/2 KStG gutzuschreiben.
- 7 Besteuerung der übernehmenden PG § 4 Abs. 1 Wertverknüpfung und Beteiligungskorrekturgewinn 2 Entritt in Rechtstellung der übertragenden KapG und Verlustuntergang 3 Vornahme AfA bei den übergehenden WG 4 Ermittlung des Übernahmeergebnisses 1. Stufe 5 Korrkturbeträge zum Übernahmeergebnis und Ermittlung 2. Stufe 6 Berücksichtigung des Übernahmeverlusts 7 Besteuerung des Übernahmegewinns
- 8 Beteiligungskorrekturgewinn bei Aufwärtsverschmelzungen Bei einer Aufwärtsverschmelzung ist der Buchwert der Anteile der übertragenden T-KapG um in Vorjahren vorgenommene voll steuerwirksame Teilwert-AfA und Abzüge nach § 6b (max. gemeiner Wert der Anteile) zu erhöhen §4/1 S. 2
- 9 Eintritt in die steuerliche Rechtsstellung Die übernehmende PG tritt an die steuerliche Rechtsposition der übertragenden KapG ein (AfA, Besitzzeitanrechnung etc.) §4/2. Bei Ansatz zum gemeinem Wert oder Zwischenwert ergibt sich eine neue AfA BMG wie folgt (§4/3) 04.10 Gebäude: bisherige AfA BMG + Aufstockungsbetrag (% bleibt gleich)
- 10 Kein Übergang von Verlusten Verluste der übertragenden KapG gehen bei Umwandlung auf eine PG nicht über § 4/2
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- 11 Übernahmeergbnis 2. Stufe Wert der übergegangenen WG nach § 4/1 S.1 (Aktiva-Passiva bei Buchwert) - Kosten für den Vermögensübergang - Buchwert der Anteile an der übertragende KapG (Nennkapital)+ = Übernahmeergebnis 1. Stufe - Bezüge iSd § 7 UmwStG (offene Rücklagen) = Übernahmeergebnis 2. Stufe
- 12 Berücksichtigung eines Übernahmeverlustes Entfällt ein Übernahmeverlust auf eine Kapitalgesellschaft bleibt dieser unberücksichtigt § 4/6 S.1. Soweit er auf eine natürliche Person entfällt, wird er zu 60%, höchstens jedoch zu 60% der Bezüge nach §7, berücksichtigt (§4/6 S. 4).
- 13 Übernahmegewinn §4/7 S. 1 - für KapG § 8b §4/7 S. 2 - für nat. Person §3Nr. 40 sowie § 3c (§4/7 Satz 2 UmwStg)
- 14 Konfusionsgewinn Ein Übernahmefolge- Konfusionsgewinn kann entstehen, wenn zwischen dem übertragenden und den übernehmenden RT wechselseitige Forderungen und Verbindlichkeiten bestehen. § 6/1 gewinnmindernde Rücklage, die in den Foglejahren zu je 1/3 aufzulösen ist.