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schriftliche Prüfung Steuerberater (Subject) / Umsatzsteuer Prüfschema Steuerpflicht (Lesson)

Steuerpflicht, BMG, Sondertatbestände

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  • Steuerfrei? greift Vorschrift der §§ 4, 4b oder 5 USTG keine Option § 9 I bis III USTG => steuerfrei Entgelt brutto = netto
  • Steuerfrei nach § 4 USTG diverse Befreiungstatbestände Nr. 1 Buchstabe a: Ausfuhrlieferungen (§6) und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr (§7) Nr. 1 Buchstabe b: die innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 6a) Nr. 8 Umsätze der Banken Nr. 12 V+V
  • steuerfrei nach § 4b innergemeinschaftliche Erwerb von Gegenständen
  • steuerfrei nach §5 USTG Einfuhr
  • wenn nicht steuerfrei dann steuerpflichtig
  • Bestimmung der BMG §§ 10 und 11 USTG BMG und USTschuld immer genau angeben (mit Cent) auch bei steuerfreien Umsätzen BMG zwingend angeben
  • BMG bei Lieferungen, sonstigen Leistungen und i.g. Erwerben § 10 I USTG Zusammenfassung tatsächlich aufgewendetes Entgelt des Leistungsempfängers Höhe des Entgelts genau angeben Entgeltminderungen beachten ggf. MindestBMG prüfen ggf. Entgelt von dritter Seite prüfen
  • BMG tatsächliches aufgewendetes Entgelt des Leistungsempfängers § 10 I Satz 1 Der Umsatz wird bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1) und bei dem innergemeinschaftlichen Erwerb (§ 1 Abs. 1 Nr. 5) nach dem Entgelt bemessen. Satz 2 Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer.
  • BMG Entgeltminderungen § 10 I Satz 2 USTG UKS Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer.
  • BMG Mindestbemessungsgrundlage § 10 V Absatz 4 gilt entsprechend für 1. Lieferungen und sonstige Leistungen, die Körperschaften und Personenvereinigungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 des Körperschaftsteuergesetzes, nichtrechtsfähige Personenvereinigungen sowie Gemeinschaften im Rahmen ihres Unternehmens an ihre Anteilseigner, Gesellschafter, Mitglieder, Teilhaber oder diesen nahestehende Personen sowie Einzelunternehmer an ihnen nahestehende Personen ausführen, 2. Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer an sein Personal oder dessen Angehörige auf Grund des Dienstverhältnisses ausführt, wenn die Bemessungsgrundlage nach Absatz 4 das Entgelt nach Absatz 1 übersteigt.
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  • BMG Entgelt von dritter Seite § 10 I Satz 3 Zum Entgelt gehört auch, was ein anderer als der Leistungsempfänger dem Unternehmer für die Leistung gewährt.
  • BMG bei Tausch oder tauschähnlichem Umsatz § 10 II UStG Beim Tausch (§ 3 Abs. 12 Satz 1), bei tauschähnlichen Umsätzen (§ 3 Abs. 12 Satz 2) und bei Hingabe an Zahlungs statt gilt der Wert jedes Umsatzes  als Entgelt für den anderen Umsatz. Die Umsatzsteuer gehört nicht zum Entgelt. Tausch: § 9 Abs.1 BewG=gemeiner Wert tauschähnlich: Wert der höherwertigen Sachleistung abzgl. Baraufgabe = Wert der geringerwertigen Sachleistung
  • BMG unentgeltliche Wertabgaben und innergemeinschaftliches Verbringen § 10 IV UStG Nr. 1: Einkaufspreis zuzüglich der Nebenkosten bzw. Selbstkosten, jeweils zum Zeitpunkt des Umsatzes Nr. 2: vorsteuerbehaftete Ausgaben Nr. 3 anteilige Ausgaben
  • BMG Einfuhr § 11 UStG Zollwert = Wert der eingeführten Waren Transaktionswert, dh. der für die Waren tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, ggf. um Kosten, Werte und Gebühren berichtigt
  • Sondertatbestand BMG Reiseleistungen § 25 Margenbesteuerung
  • Sondertatbestand BMG PkW § 25 a UStG Differenzbesteuerung
  • Sondertatbestand BMG bestimmte Beförderungsleistungen § 10 VI UStG Durchschnittsbeförderungentgelt
  • Ermittlung Steuersatz Regelsteuersatz § 12 I UStG
  • Ermittlung Steuersatz ermäßigter Steuersatz § 12 II UStG
  • Ermittlung Steuersatz eventuell besonderer Steuersatz z.B. § 24 UStG
  • Entstehung der Steuerschuld § 13 UStG § 20 UStG
  • Steuerschuldner § 13 a UStG § 13 b USTG
  • Besteuerungsverfahren §§ 16, 18, 18a, 18b UStG
  • Berichtigung der Umsatzsteuer und Vorsteuer § 17 UStG
  • Aufzeichnungspflichten § 22 UStG