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Fachausbildung (Subject) / KV (Lesson)
Geschichte, Allgemeines, Aufgaben der Krankenversicherungsträger
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- KV - Geschichte Wann trat das Krankenversicherungsgesetz von 1888 in Kraft? 01.08.1889
- KV Geschichte Wann tratt das B-KUVG in Kraft? 01.07.1967
- KV Geschichte Wann tratt das ASVG in Kraft? Wann wurde es beschlossen? 01.01.1956 09.09.1955
- KV Geschichte Was regelt das ASVG? KV, UV, PV für Arbeiter und Angestellte UV für selbständig Erwerbstätige, die Mitglieder einer Wirtschaftskammer sind.
- KV Geschichte Wann trat das B-KVG in Kraft? 01.10.1965
- KV Geschichte Wann tratt das GSKVG in Kraft? 01.07.1966
- KV Geschichte Wann trat das GSVG in Kraft? 01.01.1979
- KV Geschichte Wann tratt das BSVG in Kraft? 01.01.1979
- KV Allg Nenne die Rechtsgrundlagen für die KV ASVG B-KUVG GSVG BSVG Satzungen der KV-Träger Krankenordnungen der KV-Träger Richtlinien des Hauptverbandes
- KV Allg Welche Versicherungsträger fürhen die KV nach dem ASVG durch? 9 Gebietskrankenkassen 6 Betriebskrankenkassen VAEB
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- KV Allg Welche KV-Träger führen die KV nach dem B-KUVG durch? BVA
- KV Allg Welche KV-Träger führen die KV nach dem GSVG durch? SVA der gewerblichen Wirtschaft
- KV Allg Welche KV-Träger führen die KV nach dem BSVG durch? SVB
- KV Allg Für welche 3 Bereiche wendet die KV die höchsten Mittel auf? Spitäler ärztliche Hilfe Heilmittel
- KV Allg Wie kann man die Leistungen der KV grob einteilen? nach der Rechtsnatur - Pflichtleistungen - gesetzliche Mehrleistungen - satzungsmäßige Mehrleistungen -freiwillige Leistungen -Pflichtaufgaben nach der Art der Leistungserbringung - Sachleistungen - Geldleistungen
- KV Allg Definiere Pflichtleistung Auf Pflichtleistungen hat der Versicherte einen durchsetzbaren Rechtsanspruch, den er ggf. durch eine Klage vor den in Sozialrechtssachen zuständigen Gerichten durchsetzen kann. Zumeist ist schon die Art, der Umfang und die Höhe der Pflichtleistung im Gesetz geregelt (=gesetzliche Mindestleistung). Bei einigen Leistungen enthält aber das Gesetz die Ermächtigung an den KV-Träger eine satzungsmäßige Mehrleistung vorzusehen: Verlängerung des gesetzl. KG-Anspruch auf bis zu 78 Wochen (satzungsmäßige Mehrleistung der Dauer nach) Familienzuschläge beim KG (satzungsmäßige Mehrleistung der Höhe nach) Zuschüsse für die Anschaffung der notwendigen Hilfsmittel (satzungsmäßige Mehrleistung dem Grunde nach)
- KV Allg Definiere Freiwillige Leistung Auf freiwillige Leistungen hat der Versicherte keinen Rechtsanspruch. Über die Gewährung von freiwilligen Leistungen hat der KV-Träger unter Rücksichtnahme auf seine finanzielle Leistungsfähigkeit nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Bsp. Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit
- KV Allg Definiere Pflichtaufgaben Müssen vom KV-Träger erbracht werden, auf die Gewährung gibt es aber keinen individuellen Leistungsanspruch des Versicherten. Bsp. medizinische Maßnahmen der Rehabilitation
- KV Allg Definiere Sachleistungen Sachleistungen sind Leistungen, die nicht in Geld erbracht werden. Sie werden i.d.R. durch Zwischenschaltung von Vertragspartnern gewährt, darüber hinaus werden sie auch in eigenen Einrichtungen der Versicherungsträger (z.B. Ambulatorien) erbracht. Im ASVG sind auch die Kostenerstattung und Kostenzuschüsse Sachleistungen.
- KV Allg Definiere Geldleistungen nach dem ASVG (wie B-KUVG??):Leistungen, die in keiner anderen Form als in Geld erbracht werden können (z.B. Krankengeld, Wochengeld) nach dem BSVG:- alle Leistungen, die in Geld erbracht werden (Kostenzuschüsse (z.B. bei Fehlen vertraglicher Regelungen)- Leistugnen, die in keiner anderen Form als Geld erbracht werden können (z.B. Wochengeld). nach dem GSVG:alle Leistungen, die in Geld erbracht werden.- Kostenersatz für nicht in Anspruch genommene Sachleistungen (Inanspruchnahme eines Wahlarzt durch Sachleistungsberechtigten)- Kostenersatz wenn kein Anspruch auf Sachleistungen besteht (Geldleistungsberechtigter)- Leistungen die in keiner anderen Form als in Geld erbracht werden können (Wochengeld, Krankengeld, Taggeld aus der Zusatzversicherung)
- KV Allg Was sind Sach- und Geldleistungsberechtigte? Geldleistungsberechtigte sind Versicherte, die ausschließlich in der KV nach dem GSVG pflichtversichert sind und deren Jahreseinkommen die jweilige Sachleistungsgrenze (= 12x Höchsbeitragsgrundlage gemäß §48 GSVG) erreicht oder übersteigt. Sie erhält ärztliche Hilfe, Heilmittel, Zahnbehandlung und Zahnersatz nur als Geldleistung. Sie treten gegenüber den Ärzten als Privatpatienten auf und erhalten einen Kostenersatz nach einem in der Satzung der SVA vorgesehenen Vergütungstarif. Dieser Kostenersatz darf 80% der für die jeweilige Leistung erwachsenen Kosten nicht übersteigen. Anstaltspflege, Heilbehelfe, usw. erhalten sie als Sachleistungen - es gibt in diesem Zusammenhang im GSVG div. Optionsmöglichkeiten.
- KV Allg Was ist maßgebend für die Beurteilung ob ein Versicherungsfall zu einem Leistungsanspruch führt? Der Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls. Dieser kann vor, während oder nach der Versicherung eintreten Eintritt des Versicherungsfalls während der Versicherung:Voraussetzung für das Entstehen eines Leistungsanspruches ist in der Regel, dass der Versicherungsfall während der Versicherung eintritt. Solange derselbe Versicherungsfall (dieselbe Krankheit) besteht, sind die Leistungen der KV auch über das Ende der Versicherung hinaus - bis zum Ablauf einer allfälligen Höchstanspruchsdauer - weiterzugewähren ("Ausleistungspflicht") Eintritt des Versicherungsfalls vor Beginn der VersicherungLeistungen aus dem Versicherungsfall der Krankheit gebürhren nach allen Gesetzen auch dann, wenn die Krankheit zum Zeitpunkt des Beginnes der Versicherung bestanden hat, ab Beginn der Versicherung. Im GSVG auch für den Versicherungsfall der Mutterschaft. Eintritt des Versicherungsfalls nach dem Ende der Versicherungnach dem ASVG/B-KUVG (f. VB) gibt es in bestimmten Fällen auch einen Leistungsanspruch wenn der Versicherungsfall erst nach dem Ende der Versicherung eingetreten ist. Wenn der Versicherungsfall vor dem nächstfolgenden Arbeitstag eingetreten ist Wenn der Versicherungsfall noch während eines Anspruches auf Kranken- oder Wochengeld eingetreten ist, auch wenn dieser Anspruch ruht oder während einer Anstaltspflege eintritt Wenn der Versicherungsfall innerhalb einer Schutzfrist von 6 Wochen nach dem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung eingetreten und der Versicherte erwerbslos ist (Krankengeld 3 Wochen, Vorversicherungszeit muss vorliegen, max. 26 Wochen) wenn der Versicherungsfall der Mutterschaft nach dem Ende der Versicherung eintritt und der Beginn der 32. Woche vor dem Eintritt des Versicherungsfalles während des Bestandes einer Pflichtversicherung liegt (+ gesetzliche Vorraussetzungen erfüllt) Nach allen Gesetzen besteht auch dann Anspruch auf Leistungen aus dem Versicherungsfall der Krankheut und für Zahnbehandlung, wenn die Erkrankung innerhalb von 6 Wochen nach dem Ausscheinden aus der Pflichtversicherung bzw. Selbstversicherung (bei geringfügiger Beschäftigung) oder Angehörigeneigenschaft eintritt (=Toleranzfrist; Bedingung: Erwerbsloskigkeit, max. 26 Wochen)
- KV Allg Leistungen für Familienangehörige Wer hat Leistungsanspruch? ASVG, GSVG, BSVGVersicherten für die Angehörigen, Angehörige können aber LEistungsanspruch auf Grund der Angehörigeneigenschaft selbst geltend machen, wenn der Versicherte die Antragstellung ohne triftigen Grund verweigert B-KUVGAngehörige haben selbst Anspruch auf die Leistungen der KV
- KV Allg Leistungen für Familienangehörige Welche Voraussetzungen für den KV-Schutz eines Angehörigen gibt es? keine eigene gesetzliche Krankenversicherung gewöhnlicher Aufenthalt grundsätzlich im Inland
- KV Allg Leistungen für Familienangehörige Welche Personen können mitversicherte Angehörige sein? Ehegatte/eingetragener Partner eheliche Kinder uneheliche Kinder legitimierte Kinder Wahlkinder Stiefkinder Enkel Plfegekinder Lebensgefährte, wenn bestimmte gesetzl. Voraussetzungen vorliegen pflegender Angehöriger, wenn bestimmte gesetzl. Voraussetzungen vorliegen B-KUVG frühere Ehegatte oder eingetr. Partner BSVG Personen, die ihren Lebensunterhalt überweiegend aus dem Ertarg des Betriebes bestreiten und hauptberuflich keiner Beschäftigung außerhalb des Betriebes nachgehen GSVG Im GSVG sind weniger Familienmitglieder in die gesetzliche KV eingebunden - es gibt die Möglichkeit bestimmte Angehörige zur Familienversicherung anzumelden
- KV Allg Leistungen für Familienangehörige Nenne die Kindeseigenschaften/Wann kann ein Kind mitversichert werden? Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, sofern sich diese Person in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet wenn die Person wegen Krankheit oder Gebrechen erwerbsunfähig ist (zeitl. unbegrenzt) Wenn die Person erbwerbsslos ist, längstens für die Dauer von 24 Monaten
- KV Allg Leistungen für Familienangehörige Was ist der Zusatzbeitrag für Angehörige Für bestimmte Angehörige (z.B. Ehepartner) hat der Versicherte einen Zusatzbeitrag im Ausmaß von 3,4% seiner heranzuziehenden Beitragsgrundlage bzw. Pension zu entrichten. Ausnahmen: Angehörige hat sich der Erziehung eines im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindes (bis zum 18. Lebensjahr) widmet oder durch mindestens 4 Jahre hindurch gewidmet hat nach den vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger erlassenen Richtlinien für die Befreiung vom Zusatzbeitrag für Angehörige eine besondere soziale Schutzbedürftigkeit des Versicherten vorliegt Solange der Angehörige Pflegegeld Pflegestufe 3 oder höher bezieht oder der Angehörige den Versicherten mit Pflegegeld der Stufe 3 oder höher pflegt
- KV Aufgaben Wofür treffen die KV-Träger Vorsorge? für die Versicherungsfälle der Krankheit der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit (nur ASVG) der Mutterschaft für die Früherkennung von Krankheiten und Erhaltung der Volksgesundheit (Jugendlichen- und Vorsorgeuntersuchungen) für Zahnbehandlung und Zahnersatz für die Hilfe bei körperlichen Gebrechen (Gewährung von Hilfsmitteln) für medizinische MAßnahmen der Rehabilitation für die Gesundheitsförderung Darüber hinaus können die KV-Träger freiwillige Leistungen, bsp. Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit, gewähren.
- KV Aufgaben Definiere Krankheit Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinn ist ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand, der die Krankenbehandlung notwendig macht. Es besteht somit keine Leistungspflicht aus dem Versicherungsfall der Krankheit, wenn der regelwidrige Körper- oder Geisteszustand therapeutisch nicht mehr beeinflussbar ist (-->Pflegegeld). Beginn des Versicherungsfall ist Beginn der Krankheit.
- KV Aufgaben Welche Leistungen werden aus dem Versicherungsfall der Krankheit gewährt? Krankenbehandlung Anstaltspflege Medizinische Hauskrankenpflege Leistungen aus dem Versicherungsfall der Krankheit werden für die die Dauer der Krankheit ohne zeitl. Begrenzung erbracht
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- KV Aufgaben Definiere die Krankenbehandlung Die Krankenbehandlung muss ausreichend und zweckmäßig sein und darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. (Richtlinien des HVB über die ökonomischen Grundsätze bei der Krankenbehandlung und über die ökonomische Verschreibweise von Heilmitteln und Heilfbehelfen)
- KV Aufgaben Was umfasst die Krankenbehandlung? Die Krankenbehandlung umfasst ärztliche Hilfe Heilmittel Heilbehelfe Hilfsmittel (nur B-KUVG und GSVG)
- KV Aufgaben Wie wird Ärztliche Hilfe erbracht? Ärztliche Hilfe wird durch: Vertragsärzte Vertragsgruppenpraxen Wahlärzte Wahlgruppenpraxen Ärzte in eigenen Einrichtungen Ärzte in Vertragseinrichtungen Ärzte in Wahleinrichtungen erbracht. Die E-Card dient als Anspruchsnachweis.
- KV Aufgaben Welche Selbstbehalte im Zusammenhang mit ärztliche Hilfe gibt es? ASVG Service-Entgeld f. die E-Card - 2013 EUR 10,30 kein Entgeld für Angehörige, Bezieher einer Pension, Personeon lt. Richtlinien des HVB wg. sozialer Schutzbedürftigkeit und Präsenz- und Zivildienern wird vom DG im November für das folgende Jahr eingehoben B-KUVG 20% Behandlungsbeitrag lt. Satzung für in der Satzugn festgelegte Grundleistungen Befreiung: soziale Schutzbedürftigkeit, Kinder lt. Satzung BSVG 2013 - EUR 8,73 Behandlungsbeitrag pro Quartal jährliche Aufwertung ev. höherer Behandlungsbeitrag lt. Satzung (zur Sicherstellung derinanziellen Leistungsfähigkeit des KV-Trägers erforderlich) Befreiung: Kinder lt. Gesetz GSVG 20% Kostenanteil lt. Satzung wenn die Ärztliche Hilfe als Sachleistung in Anspruch genommen wird Reduktion auf 10% möglich, wenn im Rahmen der SVA-Gesundheitsversicherung mit dem Arzt vereinbarte Gesundheitsziele erreicht werden Befreiung: Kinder lt. Gesetz und Personen mit besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit Wird die Sachleistungsgrenze vom Versicherten überschritten, ist dieser Geldleister. Er tritt dem Arzt gegenüber als Privatpatient auf, und erhält gegen Vorlage der Privathonorarnote einen Kostenersatz lt. Satzung. Die Höhe darf 80% der ihm erwachsenen Kosten nicht übersteigen.
- KV Aufgaben Erkläre die Kostenerstattung bei Wahlärzten ASVG - Kostenerstattung: 80% des Vertragstarifes B-KUVG - Kostenerstattung: 100% des Vertragstarifes abzüglich Behandlungsbeitrag lt. Satzung GSVG - Kostenersatz für: Sachleistungsberechtigter: 100% des Vertragstarifes abzügl. Behandlungsbeitrag - Kostenbeteiligung lt. Satzung Geldleistungsberechtigter: Vergütungstarif lt. Satzung, max. 80% der tatsächlichen Kosten BSVG - Kostenzuschuss: 80% des Vergütungstarifes lt. Satzung
- KV Aufgaben Was weißt du über Psychotherapeuten und Psychologen? Im Rahmen der Krankenbehandlung ist der ärztlichen Hilfe gleichgestellt: die diagnostische Leistung eines Psychologen, der zur selbständigen Ausübung des psychologischen Berufes berechtigt ist eine psychotherapeutische Behandlung durch Personen, die zur selbstständigen Ausübung der Psychotherapie berechtigt sind Für die Inanspruchnahme eines Psychotherapeuten ist keine ärztliche Verordnung notwendig. Es muss jedoch durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt werden, ob für die Beschwerden des Patienten ein körperliches Leiden oder ein körperliches, mit der PSyche zusammenhängendes Leiden, ursächlich ist.
- KV Aufgaben Was umfassen Heilmittel? notwendige Arzneien Spezialitäten magistrale Zubereitungen stonstige Mittel, die zur Beseitigung oder Linderung der Krankheit oder zur Sicherung des Heilerfolges dienen.
- KV Aufgaben Was ist der Erstattungskodex Ist eine Richtlinie des Hauptverbandes, über die ökonomische Verschreibweise von Heilmitteln und Heilbehelfen. gliedert sich in 3 Bereiche grün - darf ohne weiter chef- oder kontrollärztliche Bewilligung ausgestellt werden gelb und rot - ärztliche Bewilligung durch den Chefärztlichen Dienst Kassarezept von Vertragsarzt oder Krankenanstalt mit Rezeptbefugnis Privatrezept/Wahlarztrezept durch Wahlarzt, kann sofern die Richtlinien zur ökonomischen Verschreibweise von Heilmittlen und Heilbehelfen eingehalten werden, auf ein Kassenrezept umgeschrieben werden
- KV Aufgaben Erkläre die Preisbildung beim Medikamenten Unterliegt der staatlichen Preisregelung, wobei zwischen Fabriks- bzw. Depotabgabepreis, Apothekeneinstandspreis, Kassenpreis sowie Apothekenverkaufspreis unterschieden wird (Preismeldeverfahren).
- KV Aufgaben Was sind Generika Das sind Medikamente, die einen Wirkstoff enthalten, dessen Patentschutz abgelaufen ist. Sie werden mit den gleichen Wirkstoffen wie die Originale nachgebaut, sind aber deutlich kostengünstiger.
- KV Aufgaben Was weißt du über die Rezeptgebühr? 2013: EUR 5,30 Befreiungen sind vorgesehen: kraft Gesetzes: aufgrund anzeigepflichtiger übertragbarer Krankheiten im Zusammenhang mit deren Behandlung (z.B. TBC) Bei Überschreitung der Rezeptgebührenobergrenze durch Richtlinien des Hauptverbandes: Personen m. besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit (z.B. Bezieher einer Ausgleichszulage) durch Antrag beim KV-Träger (bei geringem Nettoeinkommen oder erhöhtem Medikamentenbedarf)
- KV Aufgaben Was sind Heilbehelfe? Brillen, orthopädische Schuheinlagen, Bruchbänder und sonstige notwendige Heilbehelfe werden in einfacher und zweckentsprechender Ausführung gewährt. Grundsätzlich hat der Versicherte einen Kostenanteil im Ausmaß von 10% (ASVG, B-KUVG, BSVG) bzw. 20% (GSVG) der Kosten, mindestens jodch 20% der tägl. Höchstbeitragsgrundlage selbst zu bezahlen (2013: EUR 29,60). Obergrenze: lt. Satzung, max. 10-fache tägl. Höchstbeitragsgrundlage Befreit sind: Personen, die wg. besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit von der RG befreit sind Versicherte (Angehörige), die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben im BSVG bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs Personen für die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird, unabhängig vom Alter
- KV Aufgaben Aus welchen Versicherungsfällen werden Hilfmittel gewährt? B-KUVG und GSVG: Versicherungsfall der Krankheit ASVG und BSVG im Rahmen der Hilfe bei körperlichen Gebrechen
- KV Aufgabe Definiere Anstaltspflege Wenn und solange es die Krankheit erfodert, ist an Stelle der Krankenbehandlung Anstaltspflege zu gewähren (Pflichtleistung). Die KV-Träger gewähren Anstaltspflege in: Krankenanstalten die über Landesgesundheitsfonds finanaziert sind (LGHF) Krankenanstalten, die nicht über einen LGHF sondern vom PRIKRAF (privater Krankenanstaltenfonds) mitfinanziert werden nicht-LGHF-finanzierten Krankenanstalten (z.B. Heereskrankenanstalten, private Sanatorien), mit denen der KV-Träger in einem Vertragsverhältnis steht. Die LGHF-finanzierten Krankenanstalten sind kraft Gesetzes verpflichtet von den KV-Träger eingewiesene Erkrankte in die allgemeine Gebührenklasse aufzunehmen, nicht-LGHF-finanzierte Krankenanstalten nur auf Grund eines mit dem KV-Träger bestehenden Vertrages. Man unterscheidet zw. Standartkrankenanstalten (zumindest Chirurgie und Innere Medizin) Schwerpunktkrankenanstalten (+Abteilungen f. Fachgebiete, zB: Urologie, HNO, Hautkrankheiten, Neurologie, etc.) Zentralkrankenanstalten, die neben den in Schwerpunktkrankenanstalten vorgesehehen Abteilungen mit entsprechenden spezialisierten Einrichtungen ausgestattet sind (z.B. Universitätskliniken)
- KV Aufgaben Kostenbeitrag für Anstaltspflege nach den Sozialversicherungsgesetzen ASVG für Angehörige LGHF-finanzierte Krankenanstalten: 10% des jeweiligen Pflegegebührenersatzes nicht-LGHF-finanz. Krankenanstalten: 10% des in der Satzung festgesetzten Pflegekostenzuschusses Dauer: 4 Wochen pro Kalenderjahr BSVG für Versicherte und Angehörige, sonst Bestimmungen des ASVG B-KUVG und GSVG kein Kostenbeitrag vorgesehen
- KV-Aufgaben Definiere den Kostenbeitrag für Anstaltspflege nach dem Krankenanstaltengesetzen Patienen, die eine Kostenbeteiligung nach dem SV-Recht zu entrichten haben, sind vom Kostenbeitrag nach dem Krankenanstaltengesetz befreit. Alle anderen Patienten haben dan den Träger der Krankenanstalt pro Verpflegstag einen Kostenbeitrag zu bezahlen (Höhe ist landesrechtlich geregelt, ca. EUR 11,00/Tag). Dauer: höchstens 28 Kalendertage pro Kalenderjahr. Ausnahme: Anstalltspflege aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft oder als Folge der Niederkunft Personen für die eine besondere soziale Schutzbedürftigkeit gegeben ist, wobei die Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie die Art und Dauer der Erkrankung zu berücksichtigen sind.
- KV Aufgaben Definiere medizinische Hauskrankenpflege krankenhausersetzende Maßnahme Pflichtleistung wenn es die Krankheit erfordert wird auf ärztliche Anordnung durch diplomiertes Pflegepersonal erbracht Leistungsanspruch ist zeitlich begrenzt umfasst medizinische Leistungen und qualifizierte Pflegeleistungen
- KV Aufgaben Definiere den Versicherungsfall der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit Als arbeitsunfähig gilt, wer infolge einer Krankheit nicht oder nur mit der Gefahr einer Verschlimmerung seines Zustandes fähig ist, jene Beschäftigung, die die Pflichtversicherung begründet hat, auszuüben. ist nur im ASVG vorgesehen neue VB's, die nach dem B-KUVG pflichtversichert sind, erhalten Krankengeld nach den BEstimmungen des ASVG einzige Leistung = Krankengeld gilt mit Beginn der durch die Krankheit herbeigeführten Arbeitsunfähigkeit als eingetreten
- KV Aufgaben Was soll das Krankengeld "leisten"? Das Krankengeld soll den wegen der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit entfallenden Arbeitsverdienst zumindest teilweise ersetzen.
- KV Aufgaben Wer hat Anspruch auf Krankengeld? Anspruch aus Krankengeld haben nur jene Versicherte, bei denen durch die Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Einkommensausfall eintreten kann. Es sind dies grundsätzlich Pflichtversicherte, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Anspruch auf Krankengeld nach den Bestimmungen des ASVG haben auch nach dem B-KUVG versicherte Vertragsbedienstete sowie Selbstversicherte bei geringfügiger Beschäftigung und Bezieher von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung.