24

VUHR (Subject) / VUHR_3 (Lesson)

VUHR

This lesson was created by beckso.

Learn lesson

Advertisement
  • Überblick: Handelsrecht   Handelsrecht - Sonderrecht des Kaufmanns - Ziel: Vereinfachung und Beschleunigung des Handelsverkehrs - wird gebildet aus spezielle Regelungen im Handelsgesetzbuch Bürgerliches Recht Nebengesetze und Verordnungen Handelsgewohnheiten und Handelsbräuche Allgemeine Geschäftsbedingungen Internationale Vereinbarungen 
  • Merkmale des Handelsregisters:   - Öffentliches Verzeichnis des Amtsgerichts - Eintragung der Kaufleute des Bezirks möglich - Zweck: Auskunft für jedermann darüber, wer Kaufmann ist und wie die wichtigsten Rechtsverhältnisse dieser Kaufleute gestaltet sind - Vertrauensschutz durch Publizitätsprinzip, § 15 HGB 
  • Nennen Sie 3 Arten der Handlungsvollmachten (für bestimmte Rechtsgeschäfte)   Handlungsvollmacht für bestimmte Rechtsgeschäfte: -  Spezialvollmacht: nur für ein bestimmtes Rechtsgeschäft -  Generalvollmacht: Vertretung in allen Bereichen, die der gesamte Betrieb eines Handelsgewerbes gewöhnlich mit sich bringt -  Gattungs- oder Artvollmacht: für einen bestimmten Kreis von Geschäften 
  • Merkmale der Handlungsvollmacht   -  Handelsrechtliche Vollmacht -  kann durch jeden Kaufmann oder dessen Bevollmächtigten persönlich erteilt werden -  keine Eintragung ins Handelsregister notwendig -  der Umfang ist vom Vertretenen beliebig zu bestimmen oder einzuschränken, aber gesetzliche Vermutung, dass sich die Vollmacht auf Rechtsgeschäfte und –handlungen bezieht, die typischerweise beim Betrieb eines solchen Handelsgewerbes anfallen 
  • Was versteht man unter Prokura?   -  Handelsrechtliche Vollmacht -  kann nur durch Geschäftsinhaber oder seinen gesetzlichen Vertreter durch persönliche und ausdrückliche Erklärung erteilt werden -  Eintragung im Handelsregister erforderlich -  Ermächtigung zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes überhaupt mit sich bringt -  außergerichtlich und gerichtlich -  ausdrückliche Ermächtigung erforderlich für Grundstückgeschäfte 
  • Welche Firmengrundsätze existieren?   -  Firmenunterscheidbarkeit (§§ 18 Abs. 1, 30 Abs. 1 HGB) -  Firmenwahrheit (§ 18 Abs. 2 HGB) -  Firmenbeständigkeit -  Firmeneinheit -  Firmenöffentlichkeit 
  • Was versteht man unter einem Handelsgeschäft?   Handelsgeschäfte sind alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören, § 343 HGB.   -  alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören, § 343 HGB -  gilt im Zweifel für alle Rechtsgeschäfte eines Kaufmanns, § 344 HGB -  Vorschriften anwendbar, sobald ein Geschäft für eine der beteiligten Vertragsparteien ein Handelsgeschäft ist, § 345 HGB  -->   Das Handelsrecht ist anwendbar, wenn es sich bei einem Geschäft für eine der Vertragsparteien um ein so genanntes Handelsgeschäft handelt, § 345 HGB. 
  • Merkmale von Handlungsbräuchen   -  Handelsklauseln = allgemein gebräuchliche Abkürzungen für bestimmte Vereinbarungen -  Schweigen kann ausnahmsweise Erklärungswirkung entfalten: + Schweigen auf ein Vertragsangebot, § 362 HGB + Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben 
  • Voraussetzungen der Rügeobliegenheit   -  Handelskauf -  Beidseitiges Handelsgeschäft = beide Parteien Kaufleute -  Mangel = Abweichung von der vereinbarten oder allgemein üblichen Beschaffenheit -  Ablieferung = Leistung gelangt im Wesentlichen vollständig in den Machtbereich des Käufers 
  • Merkmale einer ordnungsgemäßen Mängelrüge   -  grundsätzlich formfrei möglich -  Zugang bei Verkäufer -  deutliche Bezeichnung der gerügten Mängel nach Art und Umfang -  Rechtzeitige Anzeige an Verkäufer = unmittelbar nach Untersuchung (offener Mangel) bzw. nach Entdeckung (versteckter Mangel) 
  • Advertisement
  • Was gilt grundsätzlich bei Gesellschaften? Was versteht man unter Treuepflicht?   Grundsätzlich gilt: Betreiben mehrere Personen zusammen ein Handelsgewerbe, besteht regelmäßig ein Gesellschaftsverhältnis zwischen allen. Dieses Gesellschaftsverhältnis besteht auch dann, wenn die Gesellschafter nicht daran gedacht haben, eine Gesellschaft zu gründen.      Treuepflicht: Daraus ergibt sich die Verpflichtung, die Interessen der Gesellschaft wahrzunehmen und sämtliche Interessenschädigung zu unterlassen. 
  • Vertretung einer Gesellschaft:   Bei einer BGB-Gesellschaft schließt nicht die Gesellschaft selbst, sondern alle BGB-Gesellschafter die einzelnen Verträge mit Dritten ab. Die für die Gesellschaft handelnden Vertreter vertreten alle Gesellschafter. Eine Ausnahme besteht lediglich bei der Innengesellschaft. Hier wird der Vertrag von den nach außen Handelnden abgeschlossen. Gleiches gilt für die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung wird die Parteifähigkeit der BGB-Gesellschaft im Zivilprozess bejaht. Insofern kann sie ihre Rechte auch selbst vor Gericht als Klägerin geltend machen oder aber auch vor Gericht auf die Erfüllung von Pflichten verklagt werden7. 
  • Unterschied GbR OHG   Im Unterschied zur GbR kann eine OHG gemäß § 105 Abs. 1 HGB nur entstehen und fortdauern, wenn der -vertragliche- Gesellschaftszweck auf den Betrieb eines vollkaufmännischen Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist. 
  • Müssen OHG und KG einen Gesellschaftsvertrag abschließen und einen Eintrag der Gesellschaft in das Handelsregister haben? JA
  • Welche Aufgaben hat min. ein Gesellschafter einer Personengesellschaft? Zum Wesen der Personengesellschaft gehört die Stellvertretung durch mindestens einen unbeschränkt haftenden Gesellschafter, welcher für die Handlungen der Gesellschaft persönlich die volle Verantwortung trägt.
  • In welcher Weise haften die Gesellschafter von OHGs?   Die Gesellschafter der OHG haften außerdem unbeschränkt persönlich mit ihrem eigenen Vermögen. Gemäß § 128 Satz 2 HGB darf diese persönliche Haftung gegenüber Dritten nicht beschränkt werden. 
  • Fünf Gründungsschritte einer GmbH   Der Abschluss des Gesellschaftsvertrages (Gründung der Gesellschaft) Die Bestellung der Organe Die Erbringung des Stammkapitals Die Anmeldung zum Handelsregister Die Eintragung in das Handelsregister 
  • Woraus setzt sich der gesetzliche Mindestinhalt eines Gesellschaftsvertrages zusammen?   • Firma der Gesellschaft Sitz der Gesellschaft Gegenstand des Unternehmens Betrag des Stammkapitals Zahl der Nennbeträge der einzelnen Stammeinlagen Namen der Gründungsgesellschafter 
  • Zusammenfassung GmbH   rechtsfähige, durch Organe handelnde Gesellschaft Organe sind die Geschäftsführer, Gesellschafterversammlung und der Aufsichtsrat den Gläubigern haftet nur das Vermögen der Gesellschaft Beteiligung einzelner Gesellschafter durch einen Geschäftsanteil (Stammeinlage) am Vermögen der GmbH keine persönliche Haftung der Gesellschafter ggü. Gläubigern Vertretung: o Geschäftsführer als Vertretung der Gesellschaft nach außen o Gesellschafter haben nur bestimmte Geschäfte grundsätzlicher Art selbst auszuführen o ggfs. Aufsichtsrat, soweit vorhanden 
  • Wodurch wird die GmbH & Co. KG vertreten?   Die GmbH & Co. KG wird vertreten durch die Komplementär-GmbH sowie -falls vorhanden- durch die übrigen Komplementäre, nicht jedoch durch ihre Kommanditisten (§ 117 HGB). 
  • Merkmale einer Aktiengesellschaft   eigene Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen damit Ausschluss der persönlichen Haftung der Mitglieder in Aktien zerlegte Grundkapital, gehalten von einzelnen Aktionären Vertretung und Geschäftsführung durch Vorstand Aufsichtsrat kontrolliert den Vorstand Aktionäre üben ihre Rechte in der Hauptversammlung aus 
  • Aktiengesellschaft   eigene Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen damit Ausschluss der persönlichen Haftung der Mitglieder in Aktien zerlegte Grundkapital, gehalten von einzelnen Aktionären Vertretung und Geschäftsführung durch Vorstand Aufsichtsrat kontrolliert den Vorstand Aktionäre üben ihre Rechte in der Hauptversammlung aus 
  • Was ist eine Partnergesellschaft?   Die Angehörigen der freien Berufe (Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater) üben kein Gewerbe aus und können folglich keine OHG /KG gründen. Durch das PartGG können sich diese Personen nun zu einer Gesellschaft, der Partnerschaft, zusammenschließen. Gesellschaftszweck ist die gemeinsame Ausübung des Berufes. Dabei ist die Zusammenarbeit nicht zwingend auf die Angehörigen des gleichen Berufes begrenzt. 
  • Merkmale der Partnerschaftsgesellschaft   Angehörige der freien Berufe Schriftlicher Partnerschaftsvertrag Eintragung im Partnerschaftsregister jeder Partner ist einzelvertretungsberechtigt, sofern keine Gesamtvertretung vereinbart ist das Vermögen der Partnerschaft haftet daneben haftet jeder Partner unbeschränkt mit seinem Privatvermögen • Haftungsausschluss des nicht mit dem Auftrag befassten Partner möglich, § 8 Abs. 2 PartGG