Rechnungswesen (Subject) / Definitionen etc (Lesson)
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Vorlesung
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- Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Klarheit: ein sachverständiger Dritter muß sich in einer angemessenen Zeit Übersicht verschaffen können. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. Grundsatz: „Keine Buchung ohne Beleg“ Wahrheit: alle Geschäftsvorfälle sind vollständig, zeitlich aufeinanderfolgend, zeitnah und geordnet aufzubewahren. Vorsicht: Niedrigstwertprinzip bei Bewertung Bilanzidentität: Bei Gründung eines Unternehmens ist eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Am Ende eines jeden Wirtschaftsjahres ist eine Schlussbilanz zu erstellen. „Schlussbilanz = Anfangsbilanz“ Aufbewahrungspflicht: – Bücher, Buchungsbelege, Aufzeichnungen, Inventare und Bilanzen: 10 Jahre – Handels- und Geschäftsbriefe: 6 Jahre
- Einzahlung Zahlungsmittel, die dem Unternehmen über die Kasse, die Bank oder das Postgirokonto zufließen (einschließlich Kreditzugänge)
- Auszahlung Zahlungsmittel, die das Unternehmen über die Kasse, die Bank oder das Postgirokonto verlassen (einschließlich Kredittilgungen)
- Einnahmen geldlicher Gegenwert der verkauften Produkte und für Fremde erbrachten Dienstleistungen
- Ausgaben geldlicher Gegenwert der gekauften Produktionsmittel und von Fremden erbrachten Dienstleistungen
- Ertrag Wert der in einer Periode (Wirtschaftsjahr) erzeugten Güter und Dienste
- Aufwand Wert der in einer Periode (Wirtschaftsjahr) verbrauchten Produktionsmittel und Dienste
- Einzahlungs/Auszahlungsrechnung Zahlungsmittelbestand = Summe aus Kassenbeständenund verfügbaren Bankguthaben
- Einnahmen/Ausgabenrechnung Geldvermögen(Nettofinanzvermögen) = Summe aus Zahlungsmittelbestand und Bestand an sonstigenForderungen, die nicht im Zahlungsmittelbestand enthalten sind, abzüglich des Bestandes an Verbindlichkeiten
- Ertrags/Aufwandsrechnung Reinvermögen (Eigenkapital) = Geldvermögen + Sachvermögen
- Inventur Inventur ist die vollständige Bestandsaufnahme und Bewertung aller betrieblichen Vermögenswerte und Schulden zu einem bestimmten Stichtag.
- Inventar Das Inventar ist das geordnete Verzeichnis aller einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden des Betriebes, die durch die Inventur nach Art, Menge und Wert auf einen bestimmten Stichtagfestgestellt worden sind.
- Bilanz Die Bilanz ist die geordnete Gegenüberstellung der Vermögenswerte und Schulden auf einen bestimmten Stichtag, in der die Wirtschaftsgüterdes Inventars zu Gruppen zusammengefasst werden.Als sog. Statusbilanz weist sie die Vermögenswerte als Aktiva auf der Aktivseite (linke Bilanzseite) sowie das Kapital als Passiva auf der Passivseite (rechte Bilanzseite) aus.
- Aktivtausch erfolgsneutral Vermögensumschichtung auf der Aktivseite. Beispiel: Kauf eines Warenpostens für 5000 € in bar. Im Umlaufvermögen nimmt die Bilanzposition Waren um 5000 € zu, der Kassenbestand vermindert sich um 5000 €. Die Summe allerAktiva und damit die Bilanzsumme verändert sich dadurch nicht.
- Passivtausch erfolgsneutral Vermögensumschichtung auf der Passivseite. Beispiel: Ablösung einer Lieferantenverbindlichkeit durch Aufnahme eines Bankkredites. Um den selben Betrag, um den die Lieferantenverbindlichkeiten zurückgehen, erhöhen sich die Bankverbindlichkeiten. Die Summe der Passiva und damit dieBilanzsumme verändert sich dadurch nicht.
- Aktiv-Passiv-Tausch erfolgsneutral Ein (erfolgsneutraler) Aktiv-Passiv-Tausch ist ein Geschäftsvorfall, der Vermögenswerte auf der Aktiv-Seite und Schulden auf der Passiv-Seite der Bilanz verändert. Eigenkapital und Gewinn ändern sich nicht. Werden im Ergebnis Vermögenswerte und Schulden erhöht, so wird auch die Bilanzsumme höher = Bilanzverlängerung. Werden Vermögenswerte und Schulden kleiner, verringert sich auch die Bilanzsumme = Bilanzverkürzung.
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- Bilanzverlängerung - erfolgsneutral Bei der erfolgsneutralen Aktiv-Passiv-Mehrung erhöhen sich die Schulden um den selben Betrag wie das Vermögen. Beispiel: Kauf eines Warenpostens auf Ziel. Um den selben Betrag, um den sich das Umlaufvermögen erhöht, erhöhen sich auch dieLieferantenverbindlichkeiten. Die Bilanzsumme erhöht sich dadurch, das Eigenkapital wird nicht berührt (bleibt unverändert).
- Bilanzverkürzung - erfolgsneutral Bei der erfolgsneutralen Aktiv-Passiv-Minderung verringern sich die Schulden um den selben Betrag wie das Vermögen. Beispiel: Tilgung eines Kredits durch Banküberweisung. Das Bankguthaben verringert sich um den selben Betrag wie dieVerbindlichkeiten. Die Bilanzsumme verringert sich dadurch (die Bilanz wird kürzer), das Eigenkapital wird nicht berührt (bleibt unverändert).
- Betriebsvermögensänderungen Betriebsvermögensänderungen sind Geschäftsvorfälle, die die Höhe desEigenkapitals (BV) verändern. Die Ursachen für solche Geschäftsvorfälle können betrieblich oder privat sein.Betrieblich veranlasste BV-Minderungen sind Aufwand und mindern den Gewinn; Betrieblich veranlasste BV-Mehrungen sind Ertrag und erhöhen den Gewinn.
- Bilanzverkürzung - erfolgswirksam Bei einer erfolgswirksamen Bilanzverkürzung verringert sich eine Position auf der Aktivseite und das Eigenkapital auf der Passivseite. Beispiel: Überweisung von 2500 € Zinsen für das Darlehen. Das Bankguthaben verringert sich um 2500 €, genauso geht die Bilanzsumme um 2500 € zurück. Auf der Passiv-Seite wird der Ausgleichdurch eine Minderung des Eigenkapitals um 2500 € erreicht.
- Bilanzverlängerung - erfolgswirksam Bei einer erfolgswirksamen Bilanzverlängerung erhöht sich eine Position auf der Aktivseite und das Eigenkapital auf der Passivseite. Beispiel: Verkauf eines Warenpostens für 2500 € in bar, der im Einkauf 1500 € gekostet hat. Auf der Aktivseite mindert sich der Warenbestand um 1500€, gleichzeitig erhöht sich die Kasse um 2500 €. DieBilanzsumme steigt um die Differenz von 1000 €. Auf der Passivseite wird das Eigenkapital um 1000 € erhöht.
- Privateinlagen und Privatentnahmen Erfolgsunwirksame Betriebsvermögensänderungen Werden dem Unternehmen Mittel für private Zwecke entnommen oder aus Privatvermögen zugeführt, so führt dies zu Eigenkapitalveränderungen. Diese sind jedoch erfolgsunwirksam, da sie bei der Gewinnermittlung berücksichtigt werden:Gewinn = Δ Eigenkapital + Privatentnahmen – Privateinlagen
- Rückstellungen • Rückstellungen sind „ungewisse“ Verbindlichkeiten,gehören also zum Fremdkapital.• Die Bildung von Rückstellungen ist unabhängig von derUnternehmensrechtsform.
- Rücklagen • Rücklagen gehören zum Eigenkapital.• Die Bildung von Rücklagen und deren Ausweis in derBilanz ist nur in Kapitalgesellschaften undGenossenschaften möglich.