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Steuerwesen Steuerfachangestellte (Subject) / Gewerbesteuer (Lesson)
- Bemessungsgrundlage für Gewerbesteuer bei natürlichen Personen und Personengesellschaften § 15 EStG > Gewinn aus Gewerbebetrieb Jahresüberschuss + / - außerbilanzieller Korrekturen (§§ 8, 9 GewStG) - Freibetrag = Bemessungsgrundlage für Gewerbesteuer
- Bemessungsgrundlage für Gewerbesteuer bei einer juristischen Person > Gesamtbetrag der Einkünfte gemäß R 29. KStG Gewinn - Zeile 18 KStR + Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) - Kürzungen (§ 9 GewStG) - Verlustabzug (§ 10a GewStG) = Gewerbeertrag (§ 7 GewStG) (zu ermittelnder Gewinn aus Gewerbebetrieb)
- Gewerbesteuerbescheid > Gewerbeertrag (§ 10 GewStG) - abgerundet auf volle 100 € - minus Freibetrag - x Steuermesszahl (3,5%) (§ 11 GewStG) = Steuermessbetrag (Zerlegung §§ 28 ff. GewStG) - x Hebesatz (§ 16 GewStG) (von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen) = Gewerbesteuer (-bescheid)
- Hinzurechnungen § 8 GewStG Nr.1 ein Viertel aus der Summe a) Entgelte für Schulden b) Renten und dauernde Lasten c) Gewinnanteile des stillen Gesellschafters d) ein Fünftel der Miet- und Pachtzinsen von beweglichen Wirtschaftsgütern e) die Hälfte der Miet- und Pachtzinsen von unbeweglichen Wirtschaftsgütern f) ein Viertel der Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten soweit die Summe den Betrag von 100.000 Euro übersteigt Nr.9 Spenden i.S. d. § 9 (1) Nr.2 KStG
- Kürzungen § 9 GewStG Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen wird gekürzt um Nr.1 1,2% des Einheitswerts eines betrieblichen Grundstücks i.V. mit den Sondervorschriften §§ 121a; 133 BewG Nr.2 die Anteile am Gewinn von OHG, KG und atypischen stillen Gesellschafter Nr.5 Spenden (20% des Einkommens bzw. 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter)
- Arten Gewerbebetrieb - kraft gewerblicher Betätigung § 15 (2) EStG - kraft Rechtsform - kraft wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb ACHTUNG! § 2a GewStG (Arbeitsgemeinschaften)
- Beginn - Ende Gewerbesteuerpflicht Beginn:- mit Aufnahme des Geschäftsbetriebs Ende:- mit Aufgabe der Tätigkeit (kraft gewerblicher Betätigung; kraft wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb) Beginn:- Handelsregistereintragung mit Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit Ende:- Verteilung des Vermögens und Löschung aus dem Handelsregister (kraft Rechtsform)
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