Bekämpfung Insektenstadien
adulte Insekten Larvenstadien Eier und andere Dauerstadien: Bekämpfung am schwierigsten, da keine Atmung/Reizweiterleitung - anderer Stoffwechsel
beizung, coating, inkrustierung, pelletierung
beizung +2% coating +5% inkrustierung 5-15% pelletierung >25% inkrustierung/pelletierung: häufig, um aussaat mit einzelkorndrillmaschine zu erleichtern
verlustmindernde moderne technik
50, 75 oder 90% abdriftreduzierung sprühgeräte mit injektordüsen tunnelgeärte für obst- und weinbau axialsprühgerät mit abdeckblech (hopfen)
eingriffsort mehrzahl insektizide
nervenreizleitung, entwicklungsvorgänge ionenkanäle für reizleitung im nerv: pyrethroide, chlorierte KWS neurotransmitter zur synaptischen übertragung: carbamate, phosphorsäureester, neonicotinoide entwicklungsvorgänge (nächste entwicklungsstufe wird gehemmt): diflubenzuron, wirkung nur gegen holometabole insekten
wichtige insektizidgruppen 5
CKW (DDT, Lindan): problem mit persistenz und anreicherung in Nahrungskette (fettlöslich), in D nicht mehr zugelassen pyrethroide (deltamethrin): keine selektivität bei insekten, geringe warmblütertoxizität, resistenzprobleme phosphorsäureester (parathion): probleme mit warmblütertoxizität carbamate (methiocarb): insektizide, molluskizide, repellents neonicotinoide (chlothianidin): systemisch
synthetische pyrethroide
basieren auf naturstoff pyrethrin sehr geringe LD50 kontakt- und fraßgifte karenzzeit 7-21 tage keine bodenbelastung wirkungslücken bei blutlaus, rüsselkäfer, kohlblattlaus
messung chronische giftigkeit
mit LD50 verschiedenen versuchstiergruppen wird substanz in verschd. mengen verabreicht wieviele tiere sterben bei welcher menge in 14 tagen ableitung der gefahrenstoffkennzeichnung und der Vorsichtsmaßnahmen für die Handhabung
bienenschutz
keine anwendung bienengefährlicher mittel an blühenden pflanzen oder an anderen pflz, welche von bienen beflogen werden kategorien bienengefährlichkeit: bienengefährlich, bienengefährlich außer nach dem täglichen bienenflug bis 23 uhr, nicht bienengefährlich aufgrund festgelegter anwendung, nicht bienengefährlich
prüfung der auswirkung auf bienen
laborversuche: zur ermittlung der oralen und kontakt-toxizität, ableitung schädigungsquotient (HQ): wirkstoff in g pro ha/LD50 wenn HG>50, dann halbfreilandversuche unter flugzelt: mortalität, auftreten kurzfristiger effekte, verhalten der bienen freilandversuche: mortalität, flugaktivität, verhalten der bienen, entwicklung von brut und völkern
beizung - gefährdung
abrieb und eintrag in umwelt (oft bei mais) bienen trinken aus pfützen - nichtzielorganismen wirkungen im ökosystem
neonicotinoide
neueste klasse blockierung acetylcholinrezeptor sehr geringe warmblütertoxizität (unterschiedlicher aufbau acetylcholinrezeptoren insekten und menschen) systemische wirkung chlothanidin, biscaya schwerpunkte: beizen mais, raps befristetes verbot ab dezember 2013, weil evtl bienengefährlich probleme mit RGK, maiswurzelbohrer, erdflöhe
probleme insektizideinsatz
warmblütertoxizität bioakkumulation resistenzbildung störung natürlicher regelmechanismen (secondary pests)
messung akute giftigkeit
feststellung nach einmaliger verabreichung idR weiße ratte wirkstoff sowie fertiges handelsprodukt werden geprüft giftigkeit: konzentration in umwelt/LD 50
humantoxizität einiger insektizide
phosphorsäureester und carbamate hohe toxizität neonicotinoide und acylierter harnstoff geringe toxizität
resistenzen bei insekten (beispiele individuen, 2)
kartoffelkäfer RGK
raps
5 pyrethroide alle mit kreuzresistenzen
metabolische resistenz RGK
ursache, bekämpfung, wirkstoffklassen
pyrethroid-abbauende enzyme: anstatt zum wirkort zu gelangen wird das mittel abgebaut und ausgeschieden bekämpfungsschwellen abwarten, keine prophylaktischen behandlungen, wirkstoffwechsel, kurz vor/in blüte nur bei sehr hohem befallsdruck behandeln, bienenschutz! neonicotinoide, pyrethroide, organophosphate
förderung natürlicher ggspieler
nutzen, beispiele
verursachen signifikanten anstieg der mortalität und senken schädlingsbefall im nächsten jahr können bei insektizidmaßnahmen und BB geschont und gefördert werden laufkäfer: polyphag, larven am boden schlupfwespen: spezialisiert, larven an/in pflanze (RGK) entomopathogene pilze und nematoden: SE im boden
secondary pests
ökosystem wird durcheinander gebracht tlws sind nützlinge betroffen
neue entwicklungen seit 2009
zwei richtlinien (müssen erst in nat. recht umgesetzt werden): nachhaltiger einsatz psm + maschinen zur ausbringung von psm zwei verordnungen (gilt automatisch): zulassungs-VO, sammlung statistischer daten zum psm-einsatz 2012: neues deutsches pflanzenschutzgesetz
zweck ps-gesetz 4
pflz vor SE und nichtparasitären beeinträchtigungen schützen pflzerzeugnisse vor SE schützen (vorratsschutz) gefahren durch die anwendung von psm abwenden oder vorbeugen (gesundheit mensch und tier, naturhaushalt): schwerpunkt rechtakte der EG oder EU durchführen
schritte zulassung
voraussetzung: wirkstoff in positivliste der EU unterlagen bei BVL einreichen UBA (Naturhaushalt) gibt einvernehmen JKI (Wirksamkeit, Nutzen, Nachhaltigkeit) und BfR (gesundheitliche Aspekte) sind Benehmensinstitutionen Anhörung durch andere Mitgliedsstaaten der Zone PSM Zulassung für Dauer der Wirkstoffgenehmigung
zulassung erfolgt, wenn
antrag den anforderungen entspricht wirkstoffe in positivliste prüfung hinreichende wirksamkeit und keine nicht vertretbaren effekte auf pflz und pflzl. erzeugnisse bestätigt
BVL legt für zulassung fest 2
anwendungsgebiete anwendungsbestimmungen: aufwandmenge, wartezeit, abstand zu gewässern, zur anwendung berechtigte personen
nachgeordnete behörden des bundesministeriums für ernährung, landwirtschaft, verbraucherschutz: 7
BVL Bundesanstalt Landwirtschaft und Ernährung BfR friedrich-löffler-institut (nutztiere) johann heinrich von thünen institut (ökonomie) julius kühn institut max rubner institut (ernährung und lebensmittel)
JKI
bundesoberbehörde und forschungsanstalt berät bundesregierung zu PS, pflzgesundheit, pflzbau prüfungs- und zulassungsverfahren: risikobewertung (wirksamkeit, pflz, pflzl erzeugnisse, boden, honigbiene, nützlinge, nutzen von psm) entscheidungshilfen für risikomanagement
BfR
zulassung: risikobewertung - gesundheit des menschen, höchstmengen für rückstände erfassung von vergiftungen
UBA
keine behörde im bereich pflz erzeugung dem bundesumweltministerium nachgeordnet zulassung: risikobewertung (belastung naturhaushalt)
EPPO, IPPC, FAO
keine legislative, also kein recht EPPO: pflzschutzorganisation, regelt umsetzung IPPC in europa IPPC: völkerrechtlicher vertrag, austausch über pflzschutz und -hygiene, der FAO unterstellt FAO: internationale organisation zur bekämpfung des hungers in der welt
änderungen mit neuer eu-zulassungs-vo 6
zonale zulassung: norden - mitte - süden gegenseitige anerkennung von zulassungen verpflichtend zeitvorgaben für bearbeitung anreize zur schließung von lücken (kleine indikationsbereiche) vereinfachte verfahren für produkte mit geringem risiko regelungen parallelhandel
neue eu-zulassungs-vo: wirkstoffe 3
ausweitung geltungsbereich auf safener und synergisten (positivliste), beistoffe (negativliste), zusatzstoffe (zulassung) vergleichende bewertung und substitutionsprinzip kriterien zur aufnahme von wirkstoffen in positivliste: cut off kriterien
cut off kriterien gesundheit
krebserzeugend erbgutverändernd fortpflanzung schädigend in hormonhaushalt eingreifend
cut off kriterien umwelt
persistente organische schadstoffe persistenz, bioakkumulierbar, toxisch sehr perisistent, sehr bioakkumulierbar hormonell schädigend auf nicht-ZO
worauf beruhte zulassung bisher
risikoabschätzung einträge mengenmäßig abschätzen, wirkungen auf abiotische/biotische umwelt lang+kurzfristig mengenmäßig abschätzen, verhältnis bildung sicherheitsfaktor bestimmen darauf beruhend risikomanagement: eintragswahrscheinlichkeiten reduzieren
eckdaten risiko-einschätzung
PEC: zu erwartende konz. eines wirkstoffs in der umwelt (grundwasser, oberflächengewässer) TER: verhältnis von schadkonzentration zur geschätzten einwirkungs-konzentration für einen organismus (akut, chronisch)
einsatzbedingungen für das anwendungsgebiet 4
zeit: pflanzenbedeckung, jahreszeit boden: bodentyp, OS standort: drainage einsatz: abdrifteckwerte
ermittlung TER
ermittlung PEC mit expositionsmodellen ermittlung schwellenwerte schädlicher wirkstoffkonz. für organismen (NOEC für chronische toxizität, EC50 für akute toxizität) ermittlung TER (verhältnis PEC und schwellenwert) = ablesen sicherheitsabstand (>10, >100) TER = NOEC oder EC50/PEC
Umweltauflagen für PSM 3 (5)
schutzbereich wasser: naturhaushalt grundwasser NG, naturhaushalt wasserorganismen NW schutzbereich bodenorganismen und bienen: naturhaushalt bodenorganismen NO, naturhaushalt bienenschutz NB schutbereich nicht-zielorganismen: NT
wichtigste auflagen bienenschutz
mittel bienengefährlich: keine anwendung auf blühenden oder von bienen beflogenen pflanzen, auch unkräuter mittel bienengefährlich, außer nach bienenflug bis 23 uhr, außerhalb des zeitraums keine anwendung!
anwendungsgebiet
regelt breite der zulassung sehr enge anwendungsgebiete in D für genauere expositionsabschätzung dadurch bisher viele psm in zulassung gehalten SE, kulturart, Stadium
neue grundlage für zulassung wirkstoffe
cut off kriterien es geht nur um die möglichkeit für gesundheits- oder umweltschäden aufgrund von stoffeigenschaften exposition in umwelt spielt keine rolle
psm-höchstmengen: ADI, ARfD
ADI: duldbare tägliche aufnahmemenge, bewertung chronisches risiko ARfD: im verlauf eines tages ohne erkennbares gesundheitsrisiko, akutes risiko
rückstandshöchstgehalt
wichtig für handel unabhängig von zulassung maximal zulässige konz eines psm-wirkstoffs in oder auf einem LM werden durch EFSA ermittelt EU-VO
erfolgskontrolle und dokumentation psm-maßnahmen
erfolg ist durch geeignete methoden zu überprüfen dokumentation: name anwender, fläche, datum, anwendungsgebiet, psm und aufwandmenge 3 jahre aufbewahrung
saatgutverkehrsgesetz 6
anforderungen an saat- und pflzgut: sortenechtheit, sortenreinheit, sortenzulassung, mindestkeimfähigkeit, gesundheitszustand, kennzeichnung
pflzkartoffel-VO, kartoffelSchVO
anforderungen an basispflzgut und zertifiziertes pflzgut: kein kartoffelkrebs, bakterienringfäule, schleimkrankheit, kartoffelnematoden bestimmte gewichtsanteile nassfäule, trockenfäule, kartoffelschorf anzeigepflicht kartoffelnematoden, kartoffelkrebs, bakterienringfäule