Medizin (Subject) / Notfallmedizin (Lesson)
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Zusatzweiterbildung 1000 Fragen
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- 1. Präklinische Notfallversorgung. Personal? 1. Notärzte: Ärzte mit Zusatzbezeichnung Notfallmedizin oder Fachkunde Rettungsdienst 2. Rettungsdienst-Fachpersonal: Rettungssanitäter, Retungsassistenten.
- 2. Welche Rettungsfahrzeuge stehen zur Verfügung? NAW - Notarztwagen NEF - Notarzteinsatzfahrzeug RTW - Rettungswagen KTW - Krankentransport RTH - Rettungshubschrauber ITW - Intensivtransportwagen
- 3. Welche unterschiedlichen ärztlichen Positionen gibt es in der Notfallmedizin? Notarzt Leitender Notarzt Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
- 4. Welche Gesetze regeln rechtlich die Fragen des Rettungsdienstes? Die Landesrettungsdienstgesetze des jeweiligen Bundeslandes.
- 5. Wie ist der Rettungsdienst rechtlich organisiert? Träger des Rettungsdienstes sind die Kreise und kreisfreie Städte. Sie können die Durchführung des Rettungsdienstes an Hilfsorganisationen oder andere Einrichtungen übertragen. Die rechtliche Fragen werden durch die Landesrettungsdienstgesetze des jeweiligen Bundeslandes geregelt.
- 6. Wie gehst du vor bei einer nicht ansprechbaren, leblosen Person vor? Bei sicheren Todeszeichen wieTotenflecke, Totenstarre und Fäulnis wird das Leichnam untersucht. Ansonsten vitale Parameter überprüfen und mit einer Reanimation beginnen.
- 7. Welche "unsichere Todeszeichen" gibt es? Unsichere Todeszeichen: Blässe der Haut, Abnahme der Körperwärme, Atemstillstand, Herz-Kreislauf-Stillstand, fehlende Pupillenreaktion, fehlende Reflexe, Muskelatonie.
- 8. Scheintod und die Ursachen Nach scheinbarer oberflächlichen Untersuchung wird fälschlicherweise der Tod = "Scheintod" festgestellt. Ursachen des "Scheintodes" nach der sog. "Vokalregel": A - Alkoholintoxikation, Anämie, Anoxämie (z.B. CO - Einatmung) E - Elektrizität, Erfrieren, Epilepsie I - Injurie (Schädel-Hirn-Trauma) O - Opiate (und andere) U - Urämie (und andere Stoffwechselkomata)
- 9.1. Was sind Totenflecken? Als Totenflecke (medizinisch-lateinisch: Livores, Leichenflecken) wird die normalerweise blauviolette Verfärbung der Haut an den abhängigen Körperpartien bezeichnet, welche nach dem Tod auftritt. Die ersten Totenflecken entstehen etwa 20 bis 30 Minuten nach dem Kreislaufstillstand. Sie sind somit das am frühesten auftretende sichere Todeszeichen.
- 9.2. Wie entstehen Totenflecke? Die Frage habe ich verändert. Die Antwort stammt der wikipedia. Livores entstehen durch das schwerkraftbedingte Absinken des Blutes innerhalb der Gefäße einer Leiche. Dieser Vorgang wird als Hypostase bezeichnet und betrifft nicht nur das Blut, sondern alle Körperflüssigkeiten. Totenflecken sind die Folge der hypostasebedingten Blutfülle der Hautgefäße. Bei Rückenlage eines Leichnams sind sie daher am Rücken zu finden. Wenn der Körper nach dem Tod in aufrechter Position verbleibt, z. B. beim Tod durch Erhängen, dann sind sie an den Beinen und Händen zu finden. An Körperregionen, an denen von außen Druck auf die Haut ausgeübt wird, bilden sie sich nicht aus. So sind beispielsweise die Aufliegeflächen oder die Bereiche mit eng anliegenden Kleidungsstücken frei von Livores. Weiterhin sind die Brustwarzen samt Warzenhof ausgespart. Zunächst sind die Totenflecken als fleckige Verfärbungen der Haut erkennbar, die dann farblich intensiver werden und zusammenfließen (konfluieren).
- 9.3. Wegdrückbarkeit der Totenflecke. diese Frage habe ich verändert. Die Antwort stammt der wikipedia. In einem Zeitraum von bis zu 36 Stunden sind die Livores noch zumindest teilweise unter kräftigem Fingerdruck wegdrückbar, da ein Teil des Blutes noch innerhalb der Adern und darin beweglich ist (Druck auf den Leichenfleck, und die Haut unter dem Druckpunkt sieht wieder hell aus). Später ist bereits so viel Serum aus dem Gefäßsystem entwichen, dass das Blut „eingedickt“ ist und die Totenflecken nicht mehr wegdrückbar sind. Aber auch darüber hinaus können Livores in der Regel noch punktuell, etwa durch kräftigen Druck mit der Rückseite einer Pinzette, zumindest teilweise weggedrückt werden.
- 10. Farbe der Totenflecke. Die zunächst rötliche Farbe des Blutes geht als Folge der Sauerstoffzehrung in der Agonie in einen bläulich-lividen Farbton über, welcher als normal für Totenflecken gilt. Bei Verbringung eines Leichnams in eine kalte Umgebung ändert sich jedoch die Farbe der Totenflecken mit der Zeit hin zu hellrot; die gleiche Farbe ist auch beim Tod durch Unterkühlen zu finden. Die wichtigste Differentialdiagnose bei hellroten Totenflecken ist die Vergiftung mit Kohlenmonoxid (CO). Bei Blausäure-Vergiftungen können zwar ebenfalls hellrote Totenflecken vorkommen, diese sind farblich jedoch nicht so intensiv wie bei Kälteexposition oder CO-Vergiftung. Als ein wichtiges Kriterium zur Unterscheidung der Genese hellroter Totenflecken bei der Leichenschau gilt die Farbqualität unter den Finger- und Zehennägeln sowie an Handflächen und Fußsohlen: Während die Totenflecken dort bei einer CO-Intoxikation auch hellrot erscheinen, sind sie bei Kälteexposition in aller Regel blauviolett. Ursache der Farbänderung ist die kältebedingte Linksverschiebung der Sauerstoff-Bindungskurve von Hämoglobin: Durch Kälte wird die Bindung von Sauerstoff an Hämoglobin erleichtert und die Abgabe an das Gewebe erschwert. Sauerstoff diffundiert aus der Umgebungsluft durch die Haut der Hypostasebezirke und bindet sich dort an Hämoglobin. Die Farbqualitäten hellroter Totenflecken nach Kälteexposition bzw. bei CO-Intoxikation sind sehr ähnlich und die spektralen Remissionskurven unterscheiden sich kaum. Eine graubraune Färbung kommt vor bei Vergiftung mit Nitraten oder Nitriten, die zu einer Oxidierung des zentralen Eisenatoms im Hämoglobin führen (Methämoglobin). Vergiftungen mit Hydrogensulfid führen zur Bildung von Sulfhämoglobin, was eine grünliche Farbe der Totenflecken hervorruft.
- 9.5. Was sind Vibices? Eine Vibex (plural Vibices) ist die medizinische Bezeichnung für eine reiskorngroße Blutung im Bereich von Totenflecken, die oft bei sehr ausgeprägten Totenflecken zu sehen ist. Sie entstehen durch intrakutane Berstungsblutungen im Totenfleckenbereich. Sie sind schwierig gegenüber vitalen Punktblutungen (Petechien) zu differenzieren.
- 11. Totenstarre - Rigor mortis Totenstarre ist die postmortale Erstarrung der glatten und quergestreiften Muskulatur. Nach Eintritt des Todes erschlafft zunächst die Muskulatur. Durch Mangel an ATP - Adenosintriphosphat (wird in der Muskelzelle nach dem Tod nicht mehr synthetesiert) kommt es zu einer zunehmenden Vernetzung der Aktin- und Myosinfilamente. Dies führt zu einer Starre der Muskulatur , die etwa 2-3 Stunden post mortem beginnt (typischerweise im Kiefergelenk) und nach 6-10 Stunden in allen Gelenken voll ausgeprägt nachweisbar ist. Nach Nystenregel breitet sich die Totenstarre von oben nach unten über die großen Gelenke aus und löst sich auch wieder in dieser Reihenfolge. Die Totenstarre löst sich ja nach Umgebungstemperatur nach 2-4 Tagen (beginnende Autolyse/Fäulnis).
- 12. Methoden zur Todeszeitbestimmung. Totenflecke Totenstarre Messung der Rektaltemperatur (t° der Umgebung, Fieber usw.) Bestimmung von supravitalen Reaktionen max. 8h p.m.: mechanische oder elektrische Reizung der Skelettmuskulatur: idiomuskulärer Wulst nach Schlag auf Bizeps; Beeinflußung der Pupillenweite durch Pharmaka.
- 13. 1 Leichenschau Einzelschritte 1. den Tod sicher feststellen 2. Leiche entkleiden 3. Leiche umdrehen, alle Körperöffnungen inspizieren 4. Todeszeit eingrenzen 5. Todesart beurteilen 6. Todesursache und Grunderkrankungen beurteilen 7. Identität des Verstorbenen feststellen 8. Übertragbare Erkrankungen nach Infektionsschutzgesetz feststellen, ggf. Melden
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- 13.2. Leichenschau - Vorläufige Todesbescheinigung Sorgfältige Durchführung ist oft zeitlich nicht gewährleistet? Dann eine "vorläufige Todesbescheinigung" ausstellen. Dabei wird nur eine Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen und Umstände angefertigt. Das weitere Procedere wird durch den behandelnden Arzt / Hausarzt durchgeführt.
- 14. Natürlicher Tod Ein natürlicher Tod liegt vor, wenn eine Person an einer sich zu bezeichnenden Krankheit aus innerer Ursache verstorben ist, derentwegen die Person von einem Arzt behandelt wurde und die das Ableben vorhersehbar gemacht hat.
- 15. Anhaltspunkte für einen nichtnatürlichen Tod. Äußere Gewalteinwirkung Intoxikationen Unfälle Suizid relativ junger Patient mit keinen den Tod erklärbaren Vorerkrankungen nicht sichtbar zu identifizierende Leiche Fäulnisveränderung Behandlungsfehler
- 16. Leichenschau: auch auf Kleinigkeiten achten. Körperöffnungen: Blut, Erbrochenes, Fremdkörper? Stauungsblutaustritte: Kopfbereich, insb. in der Haut der Augenlieder, in den Augenbindehäuten, hinter den Ohren oder in den Schleimhäuten des Mundvorhofes Hals: Schürfungen oder Hautvertrocknungen (Würgemale, Drosselmarken, Hämatome)? Abwehrverletzungen an den oberen Extremitäten Alte Narben als Hinweis auf frühere Suizidversuche (sog. Pulsaderschnitte) Verschmutzungen bzw. Anhaftungen, wie z.B. Tablettenreste in der Umgebung von Mund und Nase
- 17. Was ist eine menschliche Leiche? Menschliche Leiche ist der Körper eines Verstorbenen, solange der gewebliche Zusammenhang noch besteht und nicht infolge von Fäulnis und Skelettierung aufgehoben ist. Bei Totgeborenen erst ab 500g oder unabhängig vom Gewicht im Rahmen der Geburt Lebenszeichen bestanden hatten und das Neugeborene anschließend verstorben ist. Einzelne Knochen oder Skelettteile sind keine Leiche.
- Rechte und Pflichte eines Leichenbeschauers. Leichenbeschauer - LB ist ein approbierter Arzt. Der LB ist befugt, den Ort zu betreten, an dem sich die Leiche befindet. Die Leiche darf bis zum Eintreffen des LBs nicht verändert werden. Der LB kann den behandelnden Arzt hinsichtlich relevanter Angaben zum Todesfall befragen - Auskunftspflicht gü. LB. Bei Verdacht oder Anzeichen eines nichtnatürlichen Todes und bei unklarer Identität Polizei informieren.
- 19. Wer hat die Leichenschau zu veranlassen? Wer bezahlt die Leichenschau? Die nächsten Angehörigen in absteigender Reihenfolge der Nähe zum Verstorbenen. Heim- oder Krankenhausleitung. Polizei vor Ort. Muss "Unverzüglich", d.h. ohne schuldhaftes Zögern veranlasst werden. Die Leichenschau wird von Angehörigen bezahlt.
- 20. Unterliegt der Leichenbeschauer der ärztlichen Pflicht? Hier muss zwischen natürlichen und nichtnatürlichen Tod unterschieden werden. Beim nichtnatürlichen Todesfall dürfen die Informationen an die Polizei und Staatsanwaltschaft weitergegeben werden, nicht aber an Dritte, es sei denn, die Ermittlungsbehörden stimmen zu. Beim natürlichen Tod kann nur der verstorbene Patient den Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Da aber der der Verstorbene sich nicht mehr artikulieren kann, muss der Leichenbeschauer den mutmaßlichen Willen des Patienten eruieren und sich danach verhalten.
- 21. In welchen Todesfällen ist eine besondere Umsicht als Leichenbeschauer verlangt? In Deuschland werden etwa 10.000 - 20.000 nichtnatürliche Todesfälle als natürliche deklariert, davon mindestens 1.000 Tötungsdelikte. Deswegen sollte man mit besonderer Vor- und Umsicht die Leichenschau vornehmen. Insbesondere Tod während bzw. unmittelbar nach ärztlicher Behandlung. Plötzlicher Tod eines Kindes Tod am Arbeitsplatz Tod am Steuer eines Kraftfahrzeuges Auffindesituationen im Badezimmer bzw. Badewanne (Ertrinken? Strom?) Tod im Polizeigewahrsam Tod im Gefängnis Tod in einer psychiatrischen Klinik Tod bei Umständen, nach denen Gift, Drogen und Medikamente in Betracht kommen