Schuldrecht (Subject) / Sachmangel i Kaufrecht I (Lesson)
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I
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- A I. K könnte gegen V einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises i. H. v. 1.000 € aus § 346 I i. V. m. §§ 437 Nr. 2, 323 BGB haben
- 1. 1. Sachmangel: Ein wirksamer Kaufvertrag ist zwischen K und V zustande gekommen, § 433 BGB. Das Fahrrad hat weiter einen Sachmangel, § 434 BGB: Es fehlt ihm zumindest die Eignung für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung, § 434 I 2 Nr. 1 BGB. Auch kann der Käufer eines neuen Fahrrads grundsätzlich davon ausgehen, dass der Rahmen des Fahrrads in Ordnung ist, da anderenfalls die Verkehrstauglichkeit des Rads schwerwiegend beeinträchtigt ist, § 434 I 2 Nr. 2 BGB dar.
- 1 B Der Sachmangel lag auch bei Gefahrübergang vor. Auf § 476 BGB kommt es daher hier nicht an.
