Rechtswissenschaft (Subject) / Definitionen Recht (Lesson)
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Definitionen von Wirtschaftsrecht Grundlagen
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- Anspruch Das Recht von einem Tun oder Unterlassen verlangen zu können
- Anspruchsgrundlagen Bestehen aus Tatbestand und Rechtsfolge 433 I und II, 179 I 280 I-III in Verbindung mit 281, 282, 283...
- Abstrakter Obersatz Wer will was von Wem woraus
- Subsumtion 1. Benennung der Voraussetzungen 2. Definition oder Erklärung des Begriffs 3. Feststellung des Sachverhalts im konkreten Fall 4. Prüfung ob 2. & 3. deckungsgleich 5. Ergebnis ob Voraussetzungen erfüllt oder nicht
- Rechtssubjekte Träger von Rechten und Pflichtern
- Rechtsfähigkeit Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein
- Handlungsfähigkeit Fähigkeit, verantwortlich und rechtswirksam handeln zu können
- Geschäftsfähigkeit Fähigkeit, durch eigene WE Rechtsgeschäfte wirksam vornehmnen zu können
- Deliktsfähigkeit Fähigkeit, für eigene beganene unerlaubte Handlungen verantwortlich zu sein
- Zustimmung Einwilligung (vorherige Zustimmung) § 183 S.1 BGB Genehmigung (nachträgliche Zustimmung) § 184 I BGB
- Kaufmann Betreiber eines Handelsgewerbes
- Handelsrecht Sonderprivatrecht der Kaufleute
- Gewerbe Selbstständigkeit Erkennbarkeit nach außen Dauerhaftigkeit, Nachhaltigkeit Gewinnerzielungsabsicht Ausnahmen: freie Berufe sowie Land-& Forstwirtschaft § 15 EStG
- Kleingewerbe Unternehmen erfordert keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb
- gesetzliche Vermutung Entkräftung durch den Beweis des Gegenteils
- Fiktion gesetzlich festgelegte Annahme eines in Wirklichkeit nicht bestehenden Sachverhalts
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- Firma Handelsname des Kaufmanns
- Handelsregistereintragung deklaratorisch (rechtsbekundend): Prokura konstitutiv (rechtsbegründend): Eintragung einer GmbH
- Kennen müssen fahrlässige Unkenntnis § 122 II BGB
- Rechtsobjekte Gegenstände, die der Herrschaft oder Verfügungsmacht von Rechtssubjekten unterliegen
- Sachen körperliche Gegenstände § 90 BGB
- Grundstück durch Vermessung abgegrenzter und ins Grundbuch eingetragener Teil der Erdoberfläche
- objektives Recht Summe aller geltenden Normen und Rechtsgrundsätze
- Subjektives Recht die, einem Rechtssubjekt von der Rechtsordnung, verliehene Rechtsmacht (berechtigung)
- Gegenrechte Einwendungen (rechtshindernd oder rechtsvernichtend) rechtshemmende Einreden (dauernd oder aufschiebend)
- Vermögen Summe aller geldwerten Rechte einer Person
- Unternehmen org. Einheit von Sach- und Personalmitteln zur Erreichung eines wirtschaftlichen Zwecks
- gegenseitiger Vertrag Synallagmatischer Vertrag
- Handelsgeschäfte Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören
- ex tunc rückwirkend (von anfang an)
- Gefälligkeitsverhältnis Erklärung ohne Rechtsbindungswillen
- Erklärung Kundgabe des Willens
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- Handlungswille freier Wille, handeln zu wollen
- Geschäftswille Wille, ganz bestimmte Rechtsfolgen herbeizuführen
- Zugang in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangen
- Bedingung Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts vom Eintritt einen "zukünftigen ungewissen Ereignisses" abhängig aufschiebend § 158 I BGB auflösend § 158 II BGB
- Termin Zeitpunkt
- Frist Zeitraum
- Privatautonomie wird geprägt durch: Vertragsfreiheit Testierfreiheit Privateigentum Vereinigungsfreiheit
- dispositives Recht Vorschriften stehen zur Disposition der Vertragspartner
- Invitatio ad offerendum Aufforderung/Einladung zum Angebot
- Sofort auf der Stelle
- unverzüglich ohne schuldhaftes Zögern § 121 I Nr. 1 BGB
- Schweigen weder Zustimmung noch Ablehnung
- Dissens Einigungsmangel
- Sittenwidrigkeit Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden § 138 I BGB
- Irrtum Unbewusstes Abweichen von Wille und Erklärung
- Inhaltsirrtum Irrtum über die rechtliche Bedeutung der Erklärung
- Erklärungsirrtum Erklärender wollte Erklärung diesen Inhalts nicht abgeben § 119 I 2 BGB
- Bote Überbringer fremder WE
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