Schuldrecht (Subject) / Allgemein (Lesson)

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Allgemein

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  • Konkretisierung bei Holschuld Leistungs- u Erfolgsort sind beim Schuldner wenn der Schuldner die Ware aussondert u wörtlich (§295 BGB) anbietet
  • Kronkretierung bei Bringschuld Leistubngs- u Erfolgsort sind beim Gläubiger wenn der Schuldner die Sache an dessen Wohnsitz anbietet
  • Erfüllungsgehilfe Erfüllungsghilfe ist, wer mit Wissen u Wollen  des Anspruchsgegners in dessen Pflichtkreis tätig wird.
  • Verrichtungsgehilfe Ein Verrichtungsgehilfe it derjenige, wer mit Wissen und Wollen des Geschäftsherren dessen Intresse tätig wird und von dessen Weisungen abhängig ist
  • Gattungsschuld Die geschuldete Sache lässt sich nur nach allgmeinen Merkmalen bestimmen d.h. es gibt nicht "die" konkrete Sache, sondern eine Gattung, aus der zu leisten ist. Schuldner ist nur zur Leistung mittlerer Art u Güte verpflichtet, § 243 Abs. 1 BGB