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Schuldrecht (Subject) / Unerlaubte Handlung II (Lesson)
- a C. K könnte gegen M einen Anspruch gem. § 280 Abs. 1 BGB haben.1. SchuldverhältnisK und M haben einen Werkvertrag gem. § 631 BGB geschlossen. Ein Schuldverhältnis besteht.2. PflichtverletzungMit der Gesundheitsverletzung wurde eine Nebenpflicht gem. § 241 Abs. 2 BGB verletzt
- B 3. Vertretenmüssen M selbst hat diese Pflichtverletzung nicht verschuldet sondern G. M hat gem. § 278 BGB i.V.m. § 276 BGB vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten seines Erfüllungsgehilfen zu vertreten.
- C 4. SchadenDem K ist ein ersatzfähiger Schaden i H. v. 500 € entstanden.5. ErgebnisK hat einen Anspruch gem. § 280 Abs. 1 BGB gegen M