Schuldrecht (Subject) / Unmöglichkeit II (Lesson)

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II

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  • I Das Schuldverhältnis könnte sich aber gemäß § 243 II auf eine bestimmte Sache beschränkt haben. Um eine solche Kronketisierung herbeizuführen, müsste der Schuldner das seinerseits Erforderliche getan haben. Ob er das seinerseits erforderliche getan hat, hängt davon ab, welche Art der Schuld (Hol-, Bring-, oder Schickschuld vorliegt.
  • II Zwischen M u K war die Versendung des BH, also eine Schickschuld vereinbart. Bei der Schickschuld  tritt Konkretisierung ein, wenn der Schuldner die Kaufsache ausgesondert u einer ausgesuchten Transportperson übergibt. Dies hat M getan., Konkretisierung ist somit eingetreten.
  • V Die aus dem Vertarg resultierende Leistung ist somit unmöglich. K hat keinen Anspruch mehr aus § 433 Abs. 1 BGB