Schuldrecht (Subject) / Fixgeschäft (Lesson)
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absoluten Fixgeschäft, relativen Fixgeschäft
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- Fixgeschäft Ein Fixgeschäft ist ein Gegenseitiger Vertrag, bei dem vereinbart ist, dass die Leistung einer Vertragspartei genau zu einer bestimmten Zeit oder innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen soll.
- absolute Fixgeschäft Die Einhaltung der Leistungszeit ist Teil der Leistung, so dass eine verspätete Leistung keine Erfüllung mehr darstellen kann (z.B. Hochzeitstorte) Bei Nichteinhaltung der Frist tritt Unmöglichkeit ein. Beide Vertragsparteien sind zur Leistung nicht mehr verpflichtet (§§ 275 Absatz 1, 326 Absatz 1 BGB). Der Gläubiger kann statt der Leistung Schadensersatz verlangen.
- relatives Fixgeschäft I Ein relatives Fixgeschäft liegt vor, wenn die Einhaltung der Leistungszeit so wesentlich ist, dass mit der zeitgerechten Leistung das Geschäft „stehen und fallen“ soll. (Beispiel: Just-in-time-Verträge)
- relatives Fixgeschäft II Eine spätere Erfüllung bleibt dennoch trotz schuldhafter Fristversäumung noch möglich.Unmöglichkeit im Sinne von § 275 BGB tritt daher nicht ein.
- relatives Fixgeschäft III Deshalb sind die §§ 323, 281 BGB einschlägig und geben dem Gläubiger die folgenden Rechte: Schadensersatz statt der Leistung nach Fristsetzung gemäß §§ 280 Absatz 1, 3, 281 BGB und Rücktritt ohne Fristsetzung gemäß den §§ 346 Absatz 1, 323 Absatz 1, 2 Nr. 2 BGB.
