78
TMM (Subject) / TurnArroundManagement (Lesson)
Advertisement
- 1. Was ist eine UN-Krise? Def. Nach Witte und Krystek: - Bedrohung hochrangiger Ziele der Entscheidungseinheit - Ungeplante und ungewollte Prozesse - UN steht unter Zeitdruck - hoher Entscheidungsbedarf, in sehr kurzer Zeit à geringer Handlungsspielraum Allg. Def.: - Ausgangssituation für die Sanierung/ Restrukturierung - Handlungsdruck extrem hoch - Handlungsspielraum eingeschränkt - Nicht aus eigener Kraft zu bewältigen - Hohe Verschuldung - Wenig EK
- 2. Def. Sanierung / Restrukturierung Summe aller finanzwirtschaftlichen, leistungswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Maßnahmen, durch die das Leistungspotenzial wieder aufgebaut bzw. optimal ausgeschöpft und existenzerhaltende Rentabilität erreicht werden soll. /Sanierung Sofortmaßnahme / Restrukturierung 6- 24 Mon., Übergänge fließend)
- 3. Idealtypisch / Erfolgreiche Sanierung umfasst: 1. Wiederherstellung des Kapitals 2. Vermeidung weiterer Verluste 3. Schaffung gewinnbringender Umsätze 4. Schaffung ausreichender Liquidität
- 4. 2 Arten der Sanierung: außergerichtliche Sanierung Sanierung im gerichtlichen Insolvenzverfahren
- 5. der Turnaround Managementprozess Stufe 1: Konzeptphase Sanierung / Sofortmaßnahmen Dauer: 2-6 Wochen Inhalt: 1. Bestandsaufnahme (Analyse der Ist-Situation): Transparenz über Ist-Situation, heutige/zukünftige Markt- und Wettbewerbssituation, Branchenentwicklung/Marktpotentiale, Gesamtbewertung 2. Grobkonzept:Operative, strategische u. finanzielle Restrukturierung / Umsetzung Organisation / Integrierte Businessplanung Ziel: Kostensenkung, Ergebnisverbesserung u. Liquiditätssicherung Stufe 2: Detailkonzept Restrukturierung / Umsetzung Dauer: 6-24 Monate Inhalt: - Detaillierung des Grobkonzeptes- Erstellung von Maßnahmenplänen Verbesserung des Schlüsselprozesse Ziel: Maßnahmencontrolling, Realisierungcontrolling, Kontrolle durch Lenkungsausschüsse, Taskforces
- 6. Der Turnaround Manager Klausurfrage: Welche Anforderung sind an einen Turnaroundmanager zu stellen? Ein Turnaroundmanager ist ein Manager, der auf die Beseitigung schwerer UN-Krisen und auf die nachhaltige Sicherung des Fortbestands der UN spezialisiertist. -->immer externer TurnaroundmanagerTM gehen als Manager auf Zeit ins UN und entscheiden in starker Pos. zsm. der GF.Anforderungsprofil: - große Erfahrung um Turnaround-Management- gr. Juristisches u. betriebswirtschaftl. Spezialwissen für außergerichtliche Sanierung und Sanierung im Insolvenzverfahren- gute Kenntnisse über die Besonderheiten der Branche des Krisenunternehmens- großes Verhandlungsgeschick - Kreativität von großer Bedeutung für den TM ist: - Unabhängigkeit von der GF / - Vertrauen der Gläubiger / - kein Spielball im Interessenkonflikt / - schnelle Entscheidung und Umsetzung / - schneller Erhalt aller notwendigen Informationen / - Offenheit im UN für neue Ideen Problem für Krisen-UN: - wird inkompetenter TM gewählt, führt das zur Ausschlachtung und Untergang des UN - externen TM ist sehr teuer für das UN
- 7. Klausurfrage: Welche Anforderung sind an einen Turnaroundmanager zu stellen? - große Erfahrung um Turnaround-Management- gr. Juristisches u. betriebswirtschaftl. Spezialwissen für außergerichtliche Sanierung und Sanierung im Insolvenzverfahren- gute Kenntnisse über die Besonderheiten der Branche des Krisenunternehmens- großes Verhandlungsgeschick- Kreativität
- 8. Einsatz / Initiative für Einsatz des Turnaroundmanagers durch: - Geschäftsleitung: Motivation: weiterhin zentrale Position einnehmen, mit kompetente Beratung, Entscheidungsvorbereitung u. Durchführung der anfallenden Arbeiten haben, Schwerpkt.: Vermeidung des Vorwurfs strafbarer Insolvenzverschleppung - Personen außerhalb der Geschäftsleitung (z. B.: Bank): Motivation: Entscheidungen im UN die die Existenz und die Verpflichtungen des UN sicherstellen
- 9. Problemfall: Geschäftsführung Bei Problemen mit der GF geht die Initiative für den Einsatz des externen TM aus von: Bank / Eigentümer des UN / anderen Gläubigern / Mitgliedern des BRProbleme durch GF z. B.: GF hat in letzter Zeit schwere Fehler gemacht / GF ist uneinsichtig in Bezug auf ihre Fehler / GF wird keine Kompetenz für das Turnaround zugetrautGründe die GF auszuwechseln sind: strategische Entscheidungen der GF sind Hauptursache für Krise / keine schnelle Reaktion der GF auf Anzeichen der Krise / keine wirkungsvollen Maßnahmen zum Turnaround / Vertrauensvolle Zsm.arbeit mit Gläubigern geschädigt / strafbare Handlungen in Krise Gründe die GF nicht auszuwechseln: die GF KANN nicht ausgewechselt werden, weil: GF = Mehrheitsgesellschafter / es sich um eine Personengesellschaft handelt die GF SOLL nicht ausgewechselt werden, weil: GF hat in bestimmten Bereichen dringend benötigte hohe Kompetenzen / GF hat aus eigenen Fehlern gelernt / sehr gute förderliche persönliche Kontakte der GF zu Stakeholdern / Zeitverlust beim Wechseln der GF / GF kann sich in kurzer Zeit weder einarbeiten, noch Vertrauen erlangen
- 10. Bank bestellt externen TM: 2 Möglichkeiten: - Empfehlung eines externen TM-UN dem die Bank Erfolg zutraut (extern für UN und Bank) - Entsendung von eigenem Bank-MA, spezialisiert auf Turnaround (extern für UN, intern für Bank) Vorteil für das Krisenunternehmen: bessere und schnellere Akzeptanz der Bank für Vorgehensweise des TMNachteil für das Krisenunternehmen: gr. Bedenken anderer Banken/ Abhängigkeit des Krisen-UN von Kompetenzkonflikten innerhalb der Bank/ TM orientiert sich stark an Interessen der Bank / Restrukturierung und strat. Neupos. Werden nicht mehr im ausreichenden Maß durchgeführt
- Advertisement
- 11. Ursachen für eine UN-Krise: !!!!!!! Häufig: ungenügendes CO / fehlende finanzielle Transparenz / EK-Basis zu knapp / Betrug/Verdecken riskanter Geschäfte Oft: überhöhte Bestände/ zu später Einbezug externer Unterstützung/ fehlgeschlagene Akquisition / mangelnde Ersatzinvestitionen Manchmal: einseitige Markt-/Kundenabhängigkeit / unrentabler Umzug/ mangelnde Kosten-/Ausgabendisziplin/ exorbitanter Qualitätsmangel/Ausschussrate
- 12. Was sind die drei Stufen/ Voraussetzungen/Kriterien der Sanierung? (3 Stufen-Modell) !!!! 1. Sanierungsbedürftigkeit2. Sanierungsfähigkeit3. Sanierungswürdigkeit --> 3 Stufen bauen aufeinander auf (1.,2.,3. Prüfen) / es muss detaillierte Bestandsaufnahme erfolgen 1. Sanierungsbedürftigkeit, wenn UN sich in Liquiditäts- (drohende Zahlungsunfähigkeit)/ Ertrags- (sinken von Gewinnen oder Rendite über längeren Zeitraum)/ Strategiekrise (Notwendigkeit von strategischer Neupositionierung) befindet 2. Sanierungsfähigkeit, wenn schnelle Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung; ausreichend finanzielle Mittel für Sanierung aufgebracht werden können; Zukunftsaussichten für bestehende Angebotspalette oder Fähigkeit Angebotspalette zu ändern groß ist; Rentabilität und Kapitaldienstfähigkeit zufriedenstellend und bald erreicht werden kann 3. Sanierungswürdigkeit, wenn Fortführung rentabler als Zerschlagung; Gläubiger und Eigentümer nach Sanierung besser gestellt sind als bei einer Schließung oder einem Verkauf
- 13. Ablauf einer „idealtypischen“ Unternehmenskrise: Was sind die drei Säulen der Krise? Klausurfrage: In welcher Reihenfolge läuft eine „idealtypische“ Unternehmenskrise ab? 1. Strategiekrise2. Ergebniskrise3.Liquiditätskrise --> je stärker das UN in die Krise kommt, desto höher ist der Handlungsbedarf, aber der Handlungsspielraum wird immer geringer
- 15. Integrierte Liquiditätsplanung -in 3 Ebenen- (im Rahmen der Liquiditätskrise) !!!!!! 1. Ebene: Jahresplanung 2. Ebene: Rollierende 3-/6-Monats-Vorausschau 3. Ebene: Kurzfristige Vorausschau (4-6 Wochen)--> Bezug von Ebene 3 --> über Ebene 2 --> in Ebene 1 --> Rollierende Analyse mit tagesaktuellen Informationen in allen 3 Ebenen--> das bedeutet, dass sich die Jahresplanung, aufgrund von tagesaktuellen Infos auch täglich ändert bzw. angepasst werden muss (lag Ostern bspw. in 2012 anders als in 2013, sind die geplanten Umsätze 2013 auf Basis der Umsätze 2012 für diesen in Zeitraum, in 2013 falsch, dadurch ist die Jahresplanung 2013 automatisch falsch/schlecht)
- 16. Möglichkeiten der Liquiditätsbeschaffung (im Rahmen der Liquiditätskrise): Maßnahmen zur Reduktion des Liquiditätsabflusses: Verzicht / Substitution / Verschiebung / Preissenkung durch: Ertragsoptimierung / Einkaufsmanagement / Leasing statt Kauf / Kreditorenmanagement Maßnahmen zur Erhöhung des Liquiditätszuflusses: Beschleunigung / Verflüssigung / Preiserhöhung / Beschaffung bei Dritten durch Forderungsmanagement / Lagerabbau / Vermietungen / Aussenfinanzierung
- 17. Kooperation mit Kreditinstituten (im Rahmen der Liquiditätskrise): Was sollte ein UN tun: frühzeitig, umfassend und ehrlich informieren / kooperieren / straffes Reporting einführen / kontrollieren der Geldflüsse / alle Gläubiger gleich behandeln / Commitment der Kapitalgeber einholen / Vorschlagen eines konkreten Maßnahmenplans
- 18. Was ist ein Stakeholder? Stakeholder sind alle am UN beteiligten Interessensgruppen: AN / Kunden / Lieferanten / Staat / Öffentlichkeit / Anteilseigner
- 19. Stakeholder-Ansatz Klausurfrage: Zeigen Sie den Unterschied zwischen dem „Shareholder“- und dem „Stakeholder“-Ansatz auf. Konzept, nach dem die UN-Führung nicht nur die Interessen der Anteilseigner (Shareholder), sondern alle Anspruchsgruppen, ohne deren Unterstützung das UN nicht überlebensfähig wäre zu berücksichtigen hat. --> UN-Führung muss zwischen allen Interessenspartnern vermitteln -->Stakeholder-Ansatz baut auf der Koalitionstherorie auf: UN wird als Organisation betrachtet, in der verschiedene Interessensgruppen zsm.gefasst sind, Aufg. der UN ist es, zwischen den verschiedenen Gruppen zu vermitteln/ zu kommunizieren, und mit den verschiedenen Gruppen unterschiedlich zu kommunizieren Antw. auf Klausurfrage: Koalitionstheorie / mit beiden unterschiedlich kommunizieren
- 20. Shareholder nicht Gegensatz zu Stakeholder --> Shareholder liegt innerhalb des Betrachtungsfeld des Stakeholders --> sondern der Stakeholder-Ansatz umfasst Shareholder-Ansatz (geht darüber hinaus)
- 21. Klausurfrage: Zeigen Sie den Unterschied zwischen dem „Shareholder“- und dem „Stakeholder“-Ansatz auf. Koalitionstheorie / mit beiden unterschiedlich kommunizieren
- 22. Grundziel von Insolvenz Ist nicht Zerschlagung des UN, sondern die Sanierung des UN! (Zerschlagung bis 1999, ab 1999 Sanierung)
- 23. Insolvenztatbestände (3 Tatbestände, jeweils eigenständiger Tatbestand) Drohende Zahlungsunfähigkeit: (Zeitraumliquidität) das UN weiß, dass es zum Zeitpunkt x/y nicht mehr zahlen kann SOFORT ANZUZEIGEN!!! Zahlungsunfähigkeit: (Zeitpunktiliquidität) zu einem bestimmten Zeitpunkt ist das UN nicht mehr in der Lage seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen Überschuldung/Insolvenz: nur bei juristischen Personen --> Wer den Insolvenzantrag (gar)nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig stellt, macht sich strafbar!!(Frist: 3 Wochen)
- 24. Was verstehen Sie unter Fortführungsprognose/ Fortbestehensprognose? (gehört zur Zahlungsunfähigkeit) -Vorübergehende Zahlungsstockungen muss über überbrückbar sein - Prognose muss positiv zu überwinden sein - UN muss nach einem Zeitraum wieder Zahlungsfähig sein (z. B. nach 3 Mon., Bsp. Weihnachtsgeschäft ab Sept. Lager voll) --> Ziel: Wie kann das UN die Deckungslücke überwinden? Ohne Zeitraumanalyse (keine Zeitangabe)
- 25. Ist das UN insolvent/ überschuldet? (Überschuldung) Def.: Wenn das Vermögen die Schulden nicht mehr deckt und die Ertragsfähigkeit des UN nicht mehr gewährleistet erscheint oder das Vermögen die Schulden auch nach Betriebsfortführungswerten nicht mehr deckt. - dann 1. Prüfung der 3 Tatbestände: Drohende Zahlungsunfähigkeit / Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung und 2. Prüfung Modifizierte zweite Überschuldungsprüfung (anhand der Fortführungsprognose)
- 26. Ablauf Modifizierte zweite Überschuldungsprüfung (anhand der Fortführungsprognose): Negative Fortführungsprognose Erstellen eines Überschuldungsstatus --> Vermögen < Schulden --> Gesellschaft ist überschuldet --> Vermögen > Schulden --> Warnsignal; Drohende Überschuldung Positive Fortführungsprognose --> keine weitere Prüfung, da keine Überschuldung
- 27. Insolvenzverfahren (Ablauf) (wesentliche Eigenschaften eines Insolvenzverwalters) Klausurfrage: Die wesentlichen Eigenschaften eines Insolvenzverwalters s - Ziel der Insolvenz ist die UN-Fortführung mit Hilfe von vorläufigen Insolvenzverwalter/Gläubigerausschuss- durch Erhalt des betriebsnotwendigen Vermögens- durch einen Insolvenzplan- um von Restschulden zu befreien.
- 28. Klausurfrage: Die wesentlichen Eigenschaften eines Insolvenzverwalters sind: (MC-Frage) - Ziel der Insolvenz ist die UN-Fortführung mit Hilfe von vorläufigen Insolvenzverwalter/Gläubigerausschuss - durch Erhalt des betriebsnotwendigen Vermögens - durch einen Insolvenzplan - um von Restschulden zu befreien.
- 29. Ablauf eines Insolvenzverfahrens --> Jeder Gläubiger kann Insolvenzantrag stellen!! Ablauf:1) Antragsstellung 2) Prüfung durch Insolvenzgericht (Eröffnungsgrund/ hinreichende Masse) 3) Eröffnungsbeschluss 4) Ernennung des Verwalters 5) Sichtung, Verwaltung und Verwertung der Masse 6) Feststellung der Gläubiger 7) Erlösverteilung 8) Aufhebung des Verfahrens --> Insolvenzverwalter darf in bestehende Verträge eingreifen!!!
- 30. Spezialfall Ablauf Insolvenzverfahren bei Leasing (Auto bspw.) Ähnlich wie regulärer Ablauf eines Insolvenzverfahrens, anders: --> Insolvenzverwalter darf in bestehende Verträge eingreifen!!! 1) Leasingvertrag wird Insolvenzrechtlich gekündigt 2) Neuer Vertrag wird vom UN/Insolvenzverwalter mit Leasingfirma geschlossen --> Leasingfirma wird automatisch Gläubiger
- 31. Ziele des Insolvenzverfahrens - Bereinigung aller Schulden - Befriedigung aller Gläubiger - durch Prinzip der gleichmäßigen und quotenmäßigen Befriedigung/Aufteilung - Restschuldbefreiung
- Advertisement
- 32. Wege zur Befriedigung (Ziel Insolvenzverfahren): 1. Sanierung u. Fortführung 2. übertragende Sanierung/Auffanggesellschaften 3. Zerschlagung (bei 1. ist Gläubiger am besten gestellt)
- 33. Beteiligte im Insolvenzverfahren Schuldner / Gläubiger / Gläubigerausschuss / Gläubigerversammlung / Insolvenzverwalter / Insolvenzgericht Schuldner: derjenige gegen den sich alle Ansprüche der Gläubiger richten und dessen Vermögen im Zuge des Insolvenzverfahrens verwertet wird Gläubiger (7 größten Gruppen): Insolvenzgläubiger: alle die gegen Schuldner Ansprüche haben Nachranginge Insolvenzgläubiger: bekommen nichts aus Masse Massegläubiger: haben an Gegenständen aus der Ist-Masse Eigentum Aussonderungsberechtigte: Rechte am Gegenstand Absonderungsberechtigter: Rechte aus Gegenstand Neugläubiger: schließt im lfd. Insolvenzverfahren erst Vertrag mit Insolvenzverwalter Gläubigerausschuss: selbständiges nicht weisungsgebundenes Selbstverwaltungsorgan zu Unterstützung und Überwachung des Insolvenzverwalters Gläubigerversammlung: Selbstverwaltungsorgan, vom Insolvenzgericht einberufen, trifft wesentliche Verfahrensentscheidungen Insolvenzverwalter: mit Einsatz des Insolvenzverwalters, verliert der Schuldner vollständig die Verfügungs- u. Verwaltungsgewalt -->Verwaltung und Verfügungsbefugnis ist vollständig auf Insolvenzverwalter übergegangen Insolvenzgericht: benennt Insolvenzverwalter / Kontrolle und Durchführung von Insolvenzverfahren / agiert als übergeordnetes Organ
- 34. Aufgaben/ Anforderungen des Insolvenzverwalters: Aufgaben: 1. Rechtsgeschäfte für/gegen Masse schließen 2. Verwertungsmaßnahmen durchführen 3. Schadensersatzansprüche geltend machen 4. Gesellschaftsrechtliche Ersatzansprüche anmelden 5. ein schuldnerisches UN führen Anforderungen: nat., voll geschäftsfähige Person / für den Einzelfall geeignet / Fachkompetenz / Kenntnisse des Finanz- und Rechnungswesen / Verhandlungsgeschick, Führungsqualitäten, Zeit- u. Konfliktmanagement, Teamfähigkeit / Erfahrung in Insolvenz und Sanierung
- 35. Aufgaben des Insolvenzgericht: Aufgaben: Durchführung des Eröffnungsverfahrens / Anordnung von Sicherungsmaßnahmen / Ernennung des Insolvenzverwalters und Aufsicht / Aufhebung des Insolvenzverfahrens / Rechtspfleger ist grds. Für die Durchführung des Verfahrens zuständig
- 36. Auswirkung der Verfahrenseröffnung Mit Eröffnung des Verfahrens geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis der Insolvenzmasse auf den Verwalter über.
- 37. Was ist die Insolvenzmasse? !!!!!! Alle realen und fiktiven Dinge die der Insolvenzverwalter bei Verfahrenseröffnung vorfindet. Diese werden in IST- und SOLL-Masse aufgeteilt.
- 38. Def. Ist-Masse !!!!! Alles was der Insolvenzverwalter zum Zeitpunkt x der Insolvenzeröffnung vorfindet.
- 39. Def. Soll-Masse !!!!! Alles was dem Schuldner nach Bereinigung, durch Anfechtung und Ausübung von Aus-/ Absonderungsrechten wirklich aus der Ist-Masse gehört. Auf diese sog. Haftungsmasse hat der Gläubiger Anspruch. (+) pos. Bereinigung durch Zugang / (-) neg. Bereinigung durch Abgang Anfechtung: abgeschlossene Verfahren nochmal anfechten, um Gelder daraus zu bekommen (+) Aussonderungsrecht: Rückgabe an Eigentümer (Leasing) (-) Absonderungsrecht: Abtretung von Eigentum (z. B. Bild beim Pfandleiher lassen) (-)
- 40. Eigentumssituation in der Insolvenz --> Eigentumssituation bleibt völlig gleich Kein Verlust der Eigentümer- und Gläubigerstellung des Schuldners im Rahmen des Insolvenzverfahrens - Verwalter ist bei Inbesitznahme von Gegenständen nur Fremdbesitzer --> Schuldner bleibt rechts- und geschäftsfähig--> Bei jur. Personen behalten die Organe ihre Organstellung – allerdings ohne große Einflussmöglichkeiten
- 41. Insolvenzplanverfahren (mit dem Ziel das UN zu sanieren/restrukturieren) Ein Vorschlag des Schuldners (selten) oder Verwalters (eher), abweichend von Regelverwertung (Zerschlagung, übertragende Sanierung) eine andere vorteilhaftere, weil wirtschaftlich sinnvolle Lösung, zu finden. Vorrausetzungen die 3 Stufen der Sanierung sind erfüllt: Sanierungsbedürftigkeit/Sanierungsfähigkeit/Sanierungswürdigkeit --> Im Insolvenzplanverfahren treffen die Gläubiger die wichtigsten Entscheidungen -->Kann erfolgen durch: - echte Sanierung ( UN-Fortführung in seiner bisherigen Rechtsform)- übertragene Sanierung (Verkauf der Vermögensgegenstände an Auffanggesellschaften) -->für Schuldner keine Sanierung -->für Mitarbeiter Fortführung
- 42. Grundstruktur Insolvenzplanverfahren: 1) Warum bildet der Insolvenzverwalter Gläubigergruppen? 2) Der Insolvenzverwalter bildet Gläubigergruppen: nennen Sie Drei. Zu 1) Weil die Gesamtheit der Gläubiger unterschiedlich rechtliche und auch unterschiedliche wirtschaftliche Interessen haben. Zu 2) Absonderungsberechtigte / „normale“ (nicht nachrangige) Gläubiger / nachrangige Gläuber -->innerhalb der Gruppen noch einmal Gruppierung nach wirtschaftlichen Interessen -->Zusammensetzung der Gläubigergruppen z. B. nach Branchen
- 43. Stimmrechte innerhalb der Gläubigergruppen in jeder Gruppe wird separat abgestimmt Mehrheitsforderung in jeder Gruppe: Kopfmehrheit (mehr als 50%) hier hat man die Großgläubiger im Griff Summenmehrheit (mehr als 50%) hier rüber haben die Großgläubiger das sagen
- 44. Annahme des Insolvenzplans 1) alle Gruppen stimmen dem Plan zu Plan ist angenommen 2) die Hälfte oder weniger stimmen dem Plan zu Plan ist abgelehnt 3) Mehr als die Hälfte, aber nicht alle stimmen zu ausreichend für Fiktion der Zustimmung /Obstruktionsverbot --> Wirtschaftl. Optimum erreicht, wenn eine Gruppe durch den Plan besser, aber keine andere Gruppe schlechter als bei der Regelabwicklung steht.
- 45. Gleichbehandlung der Gläubiger nur innerhalb der Gruppen - die Gruppen erhalten –interessendgerecht- unterschiedliche Beträge durch den Plan zugeteilt - innerhalb der Gruppe erhält jeder gleiche Beträge / Leistungen (eine Gleichbehandlung)
- 46. Bilden Sie das Fazit des Insolvenzplanverfahrens. 1) Plan ist weitaus vielseitigeres Instrument als heute wahrgenommen 2) Plan gehört in Werkzeug Kasten des Schuldners und/oder Verwalters 3) Planverfahren kein Massenverfahren (nicht aus jeder Insolvenz kann man ein Planverfahren machen) 4) Planfähig sind objektiv die kleinste Zahl der UN-Insolvenzen 5) Geringe Zahlen sprechen aber nicht grundsätzlich gegen den Plan --> Plan saniert nicht, er schafft Rahmen zur Umsetzung in der Krisenzeit
- 47. Welche Funktion hat die Atradius Kreditversicherung bei der Insolvenz / Wer ist die Atradius Kreditversicherung? --> wichtigster Kreditversicherer weltweit --> schützt vor Forderungsausfällen / bietet internationales Forderungsmanagement / Inkasso + UN-Infos
- 48. Schwerpunkt bei der Sanierung im Rahmen des TM: 1. der Liquidität: finanzielle Restrukturierung Liquiditätsstärke 2. den Erträgen: Besteht Fähigkeit Erträge zu generieren?
- 49. Beschaffung liquider Mittel durch: EK Verkauf von Vermögensgegenständen FK Organisatorische Möglichkeiten
- 50. Was ist eine Liquiditätszufuhr durch EK? / Unterscheiden sie Liquiditätszufuhr durch EK oder FK? !!!! 1. Kapitalerhöhung durch Gesellschafter2. Kapitalerhöhung durch Aufnahme neuer Gesellschafter 3. Freiwilliger Nachschuss4. Eigenkapitalersetzendes Gesellschaftsdarlehen5. Rangrücktrittserklärung6. Patronatserklärung7. Debt-equity-Swap
- 51. Was ist eine Liquiditätszufuhr durch FK? / Unterscheiden sie Liquiditätszufuhr durch EK oder FK? !!!! Klausurfrage: Eine Liquiditätszufuhr durch Fremdkapital erfolgt durch: (MC-Frage) 1. Bankkredit2. Sanierungskredit einer Bank3. Überbrückungskredit 4. Lieferantenkredit5. Umwandlung kurzfristiger Kredite in langfristige Kredite6. Kredit durch Bankenpool7. Steuerstundung8. Sonderform: Leasing& Factoring