9
Baurecht (Subject) / Kapitel 3 (Lesson)
- Was sind Regionalverbände? § 32 LplG Körperschaften des öffentlichen Rechts gehören zur mittelbaren Staatsverwaltung verwalten ihre Angelegenheiten in eigener Verantwortung besitzen das Recht Beamten zu haben
- Raumordnungsverfahren § 18+ 19 LplG spezielles Verwaltungsverfahren, dass von der höheren Raumordnungsbehörde (Regierungspräsidium § 30 (2)LplG) nur in bestimmten Fällen durchgeführt wird z.B. beim Bau von Autobahnen und Flughäfen Aufgabe: Übereinstimmung des Vorhabens mit den Zielen u. Grundsätzen der Raumordnung u. der Landesplanung zu überprüfen.
- Was versteht man unter örtlicher Planung? Örtliche Planung = Bauleitplaung = kommunale Planung geregelt in §1 BauGB Örtliche Planung ist alles was die Kommune betrifft. Örtlich = damit ist die örtliche Gemeinschaft gemeint. Pläne der Örtlichen Planung sind der Flächennutzungsplan und der B-Plan. Der B-Plan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. (4) kann man erkennen das die örtliche Planung einen engen Zusammenhang mit der Überörtlichen Planung hat da die Bauleitpläne (FNP + B-Plan) sich an die Grundsätze und Ziele des Raumordnung anpassen muss.
- Wie ist das BauGB aufgebaut? Das BauGB besteht aus Kapiteln und nicht aus Büchern. 1. Kapitel: Allgemeine Städtebaurecht (früheres Bundesbaugesetz) 2. Kapitel: Besondere Städtebaurecht (früheres Städtebauförderungsgesetz) 3. Kapitel: sonstige Vorschriften 4. Kapitel: Übertragungs- und Schlussvorschriften
- Aus was besteht das Planungsrecht im BauGB? Besteht aus dem Allgemeinen Städtebaurecht und dem Besonderen Städtebaurecht.
- Um was geht es beim Allgemeinen Städtebaurecht? Bauleitplanung (FNP u. B-Plan) Sicherung der Bauleitplanung (Vorkaufsrechte und Veränderungssperre) Durchführung der Bauleitplanung (Umlegung, Enteignung, Erschliesung) Zulässigkeit von einzelnen Vorhaben
- Um was geht es im Besonderen Städtebaurecht? Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen Stadtumbau Soziale Stadt Erhaltungssatzung Städtebauliche Gebote
- Was ist der Flächennutzungsplan? § 5-7 BauGB vorbereitender Bauleitplan ist keine Satzung sondern ein Beschluss des Gemeinderates ist nur für die Verwaltung verbindlich nicht für den Bürger (§ 7 BauGB) gilt für das gesamte Gemeindegebiet (§5(1)) es kann nur ein FNP pro Gemeinde geben muss mit der überörtlichen Planung konform sein (§1 (4)) enthält Darstellungen (§5(1)) es werden nur Grundzüge dargestellt, keine Details gilt wenn er von der Gemeinde beschlossen und der höheren Verwaltungsbehöre (Mittelbehörde=Regierungspräsidium) genehmigt wurde
- Was kennzeichnet einen B-Plan? wird als Satzung der Gemeinde beschlossen (§10 BauGB) abstrakt-generelle Regelung und ist für den Bürger verbindlich tritt in Kraft mit öffentlicher Bekanntgabe (§10 (3) BauGB) gilt nur für einen Teil des Gemeindegebiets räumlicher Geltungsbereich muss im B-Plan festgelegt werden (§9 (7)) in einer Gemeinde kann es mehrere B-Pläne geben enthält Festsetzungen über die Bodennutzung (§9 (1)) nicht Genehmigungsplfichtig (§10 (2) ) Genehmigungsplichtig (Ausnahme) nur wenn es noch keinen FNP gibt --> Genehmigung höhere Verwaltungsbehörde = Regierungspräsidium
Advertisement