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Baurecht (Subject) / Kapitel1 (Lesson)
- Mit welchen Fragen beschäftigt sich das öffentliche Baurecht? 1. WIE baue ich? Bauordnungsrecht wird in der LBO beantwortet Bsp: Sicherheitsabstände, Mindeststandard bei Gebäuden LBO stellt Anforderungen in gestalterischer u. baukonstruktiver Hinsicht und regelt das Genehmiungsverfahren 2. WO baue ich? Bauplanungsrecht beantwortet das BauGB i.V.m BauNVO, Planungsrecht z.B. man darf nicht in Überschwemmungsgebieten bauen beschäftigt sich mit dem Einfügen der Bauvorhaben in die Umgebung
- Öffentliches und privates Baurecht Öffentliches u. privates Recht sind im Baurecht eng miteinander verbunden. Die Trennungslinie der beiden Rechte ist in & 58(1) +(3) LBO geregelt. (1) Die Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem genehmigungspflichtigen Vorhaben keine von der Baurechtsbehörde zu prüfenden öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. (3) wird die Baugenehmigung unbeschadet privater Rechte dritter erteilt. Bei der Baugenehmigung geht es also nicht um die Prüfung von privaten Rechtspositionen.
- Wer hat die Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet des Baurechts? geregelt in §70 GG Prüfungsreihenfolge: Schritt 1: § 73 GG i.V.m § 71 ---> enthält nichts Schritt 2: § 72 GG i.V.m § 74 hier ist das Bodenrecht in Nr. 18 geregelt Da der Nr. 18 keine Markierung hat sind wir im § 72 (1) GG der besagt, dass die Länder die Gesetzgebungskompetenz haben solange der Bund von seinem Recht nicht Gebrauch macht. ---> Der Bund hat allerdings von seinem Gesetz Gebrauch gemacht und hat das BauGB und das Bundesbodenschutzgesetz Nr. 48 erlassen. d.h. die Länder sind nicht mehr zur Gesetzgebung befugt.
- Was weißt du über das BauGB? Ende der 80 Jahre erlassen worden setzt sich zusammen aus dem damaligen Bundesbaugesetz und dem Städtebauförderungsgesetz
- Was weißt du über das Bausicherheitsrecht? fällt nicht mehr unter den städtebaulichen Grundstücksverkehr aus §74 Nr. 18. also muss der §74 geprüft werden. Hier findet sich jedoch nichts, so dass der § 70 GG zur Anwendung kommt der besagt, dass das Bausicherheitsrecht Ländersache ist. In der LBO ist nicht nur das Bausicherheitsrecht geregelt sondern es enthält zusätzlich lex speciales zum VwVfG.
- Das Recht der Bauleitplanung (=Bauplanungsrecht) Wenn wir von Bauplanung sprechen, sprechen wir von überörtlicher u. örtlicher Plaung.
- Welche Gesetze sind für die Überörtliche Planung entscheidend? Raumnutzungsgesetz (ROG) = Bundesgesetz Landesplanungsgesetz (LplG) = Landesgesetz
- Mit welchen Plänen beschäftigt sich die überordliche Planung? Landesentwicklungsplan (§6 (1) Nr. 1 LplG i.V.m § 7 LplG) fachlichen Entwicklungspläne (§6(1) Nr.2 LplG i.V.m § 8 LplG) Regionalpläne (§ 11LplG ff)
- Was ist der Unterschied des Landesentwicklungsplans und der fachlichen Entwicklungspläne Landesentwicklungsplan: § 6 (1) Nr. 1 LplG gilt für das ganze Land fachliche Entwicklungspläne: § 6 (1) Nr. 2 LplG gilt für einen oder mehrere Fachbereiche
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