11
Ö-Recht (Subject) / Kapitel 14 (Lesson)
Advertisement
- Nenne Arten von Rechtsmäßigen VA's! Rechtsfehlerfreie VA's: wenn der VA alle Anforderungen der Rechtsordnung entspriche und wenn er keine formellen und matriellen Fehler aufweist. nur unzweckmäßige VA: ein Ermessens-VA ist rechtsmäßig, wenn kein Ermessensfehler vorliegt auch wenn der Bürger der Meinung ist er ist Unzweckmäßig offenbar unrichtiger VA: wenn der Widerspruch zw. dem was die Behörde gewollt hat und dem was sie durch dem VA zum Ausdruck gebracht hat, erkennbar ist. z.B. Rechenfehler, Schreibfehler. --> Kann jederzeit nachträglich von der Behörde korrigiert werden (§ 42 VwVfG)
- Wann ist ein VA nichtig und somit unwirksam? Prüfungsreihenfolge: (3)-->(2) --> (1) (3) nicht nichtig = wirksam! nennt einige Rechtsverstöße die nie die Nichtigkeit auslösen. z.B. Nr.4 ein Bauantrag ist auch dann wirksam, wenn er nicht im Einvernehmen mit der Gemeinde erlassen wurde. (2) hier werden die absoluten Nichtigkeitsgründe genannt (1) wenn man bei (3) und (2) nicht fündig wird. Hier ist die Nichtigkeit legal definiert. Ein VA ist also nichtig, wenn ein besonders schwerwiegender Fehler vorliegt der auch noch offenkundig ist. (praktisch nie der Fall)
- Was ist ein rechtswidriger VA? Wenn er mit dem geltenden Recht in formeller und materieller Hinsicht nicht im Einklang steht. Formell und Materiell falsch ist.
- Was muss man tun damit ein rechtswidriger VA nicht bestandskräftig wird? Man muss den rechtswidrigen VA anfechten (Anfechtbarer VA), indem man einen Rechtsbehelf z.B. Widerspruch einlegt.
- Was versteht man unter einem Heilbaren VA? § 45 VwVfG ein VA der Formfehler oder Verfahrensfehler aufweist (formelle Fehler) kann geheilt werden in dem man etwas Nachholt wie z.B. die erforderliche Begründung nachträglich gegeben wird wenn die Heilung / Nachholung erfolgt so ist der VA rechtsmäßig Ist eine Heilung des Verfahrensfehlers nicht erfolgt so ist § 46 VwVfG zu beachten (VA mit unbeachtlichen Formalfehlern) --->Die Aufhebung eines verfahrensfehlerhaften VA kann nicht beansprucht werden, wenn offensichtlich ist, dass die Verletzung die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat.
- Was ist ein umdeutbarer VA? §47 VwVfG d.h. ein rechtswidriger oder fehlerhafter VA kann in einen rechtsmäßigen VA umgedeutet werden.
- Was ist der Unterschied einen Anfechtbaren VA und einem Aufhebbaren VA? Anfechtbarer VA = geht vom Standpunkt des Bürgers aus, d.h. er kann wenn er der Meinung ist der VA sei rechtswidrig einen Rechtsbehelf (Widerspruch und Klage) einlegen. Die Anfechtung zielt auf die Aufhebbarkeit hin! Aufhebbarer VA= hier kann die Behörde oder das Gericht von sich aus einen rechtswidrigen VA aufheben.
- Wann kann ein Rechtswidriger VA nur unwirksam werden? Wenn er nach § 43 (2) VwVfG: zurückgenommen (§48 VwVfG) widerrufen (§49 VwVfG) anderweitig aufgehoben (§72 VwGO Abhilfe §113(1) VwGO) --> durch den Bürger aufgehoben durch Widerspruch und Klage durch Zeitablauf andere Weise erledigt ist
- Wie können Verwaltungsakte aufgehoben werden? INNERHALB eines vom Bürger eingeleiteten Rechtsmittelverfahren - durch Widerspruch bei Unzweckmäßigen und rechtsmäßigen VA's (§72 VwGO) ---> Aufhebung durch die Behörde - durch Klage nur bei rechtswidrigen VA's (§ 113 (1)1 VwGO) ---> Aufhebung durch das Gericht ---> entspricht der "anderweitigen Aufhebung" nach § 43 (2) VwVfG AUßERHALB eines Rechtsmittelverfahrens (Aufhebung nur durch die Behörde) - durch Widerruf (§49 VwVfG) bei rechtsmäßigen VA---> für die Zukunft und auch für die Vergangenheit § 49 a VwVfG - durch Rücknahme (§48 VwVfG) bei rechtswidrigen VA ---> für die Zukunft und auch für die Vergangenheit § 49 a VwVfG
- Was passiert mit einem VA wenn die Rechtsbehelfsfrist abgelaufen ist? Dann kann der VA nur noch durch Rücknahme (§ 48 VwVfG) oder durch Widerruf (§49 VwVfG) von der Behörde zurück genommen werden. Nicht mehr vom Bürger!
- Advertisement
- Was weißt du über das Widerspruchsverfahren? Rechtsbehelfsverfahren, dass ein Bürger einleiten kann bei unzweckmäßigen VA's oder bei rechtswidrigen VA's ist die Vorstufe des Klageverfahrens dient der Überprüfung der Rechtsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit von Verwaltungsmaßnahmen ist ein echts Verwaltungsverfahren. ist im VwGO geregelt § 68 VwGO es ist zu prüfen ob ein Widerspruch zulässig ist und wenn ja ob dieser auch begründet ist