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Kooperation (Subject) / 3. Kapitel (Lesson)

Rechtliche Strukturmerkmale der Genossenschaft Teil 1

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  • Nenne die rechtlichen Strukturmerkmale des GenG Begriff der Genossenschaft Errichtung und Auflösung der Genossenschaft Firma und Satzung der Genossenschaft Mitgliedschaft (Erwerb, Rechte und Pflichten, Beendigung) Organe (Generalversammlung/Vertreterversammlung, Vorstand, Aufsichtsrat) Genossenschaftliche Pflichtprüfung
  • Wie wird die Genossenschaft errichtet/gegründet? Die Genossenschaft wird so ähnlich wie ein Verein gegründet! Es gibt eine Gründerversammlung mit mind. 3 Mitglieder (§ 4 GenG). hier wird im Regelfall beschlossen wer in die Gremien geht Satzung wird festgelegt die alle Regeln der Genossenschaft enthält. Die Satzung kann individuell gestaltet werden sie muss aber konform zum Gesetz sein. Nach Unterzeichnung der Satzung wird die Genossenschaft ins Genossenschaftsregister eingetragen.   Genossenschaft = juristische Person die durch Genossenschaftsverbände (Funktion der Prüfung) untersützt wird. !!! Die Gründung einer Genossenschaft ist aufwendiger und teuer wie die eines Vereins!!!
  • Was versteht man unter Genossenschaftsautonomie? Darunter versteht man die individuelle Gestaltung der Satzung. Sie muss jedoch konform zum Genossenschaftsgesetz sein.
  • Wie kann eine Genossenschaft aufgelöst werden? Eine Genossenschaft kann nur aufgelöst werden, wenn Auflösungsgründe vorliegen z.B.: der Förderungsgrund ist weggefallen alle Mitglieder haben nun eine Wohnung Konkursverfahren Nichtzugehörigkeit zu einem Prüfungsverband
  • Was für eine Firma ist die Genossenschaft? Die Genossenschaft ist eine Sachfirma und keine Personenfirma. Meistens ist der Name der Gemeinde mit dabei (regionaler Bezug). Aber man kann heute nicht mehr am Namen erkennen was die Firma macht.
  • Was weißt du über die Satzung einer Genossenschaft? Besteht aus zwingenden Regeln und freiwilligen Regeln. Zwingende Regeln: Firma Gegenstand des Unternehmens Unternehmenszweck Haftungsregelungen Höhe des Geschäftsanteils Freiwilige Regeln: Nichtmitgliedergeschäft mehrere Geschäftsanteile - Satzung ist eine Festlegung der Regelungen der Genossenschaft - Sie kann individuell gestaltet werden muss aber mit dem Gesetz konform sein Die Satzung kann man immer ändern aber nur durch Beschlüsse in der Generalversammlung.
  • Was ist die Aufgabe der Genossenschaftsverbände? Die Genossenschaftsverbände untersützen die Genossenschaft und hat die Funktion diese zu überprüfen.
  • Wie wird man Mitglied in einer Genossenschaft? entweder man gehört  zu den Gründern oder durch schriftliche Beitrittserklärung indem man einen Geschäftsanteil erwirbt Es kommt auf die Person an weniger auf das Kapital das dahinter steckt!
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